https://dejure.org/gesetze/StGB/168.htmlWieso?
Für Störung der Totenruhe gibt's bis zu drei Jahre Haft.
Also die Frage ist doch, was sie wirklich gemacht haben. Ausgebuddelt haben sie keinen, der Krach und die rhythmischen Bewegungen werden auch keinen der dort liegenden nachhaltig gestört haben und solange sie danach keinen Müll hinerlassen haben.....
also für mich hätte wie bei den Anderen eine Einstellung gegen Auflage schon eher gepasst. Vorbestraft zu sein für so ein wenig Unfug, das passt nicht in mein Weltbild.