... ja, leider gibs solche Herren auch unter uns;Bei uns gab es noch nie ein Problem oder Beleidigungen /Drohungen gegen uns Jägern. Im Gegenteil du wirst höflich gefragt ob du was erlegt hast usw alles tiefen entspannt.
Ein Hund hat mal ein Reh gerissen da kam der Besitzer aus freien Stücken zu meinem Jagdfreund und hat ihm den Vorfall geschildert und ihm 150EU gegeben. Allerdings treten wir den nichtjägern sehr höflich und korrekt entgegen. Auch wenn man den Spaziergängern mit geschulterter Büchse begegnet erntet man keinen Bösen Blick .
Ich kenne einen Jagdaufseher der bekommt ständig aufs Maul , das ist er aber auch selber in Schuld er hat eine Profil Neurose.
Vielleicht mal das EIGENE Umfeld hinterfragen !
War klar.
Wenn ich so in meiner Umgebung sehe was da für Würstchenfresser gehalten werden. Auf 10 sogenannte Jagdhunde vielleicht 2-3 die wirklich ordentlich abgeführt sind.
Der Rest auch nicht besser als das was einem sonst so im Revier begegnet.
Liegt ja blöderweise selten am Hund.
Ein Handy wirkt manchmal Wunder.
So eine Kamera ist ziemlich wirksam.
ch habe aber etwas daraus gelernt. Sobald ich im Revier bin, lade ich meine Kurzwaffe
...und völlig gegenstandslos bei einer strafrechtlichen Maßnahme, da diese Kameraaufnahme nicht im Einverständiss des 'Aggressors' entstanden ist.
Selbst dann nicht, wenn dem filmenden 'Filmenden' das handy aus der Hand geschlagen wird.
...und völlig gegenstandslos bei einer strafrechtlichen Maßnahme, da diese Kameraaufnahme nicht im Einverständiss des 'Aggressors' entstanden ist.
Selbst dann nicht, wenn dem filmenden 'Filmenden' das handy aus der Hand geschlagen wird.
Quatsch. So lange Du nicht von vornherein verdeckt filmst passt das schon, kann verwertet werden und macht Dir auch keinen Ärger. Optimalerweise noch zu Beginn in ruhiger Tonlage besprechen „Obacht, mir ist die Situation zu heikel, um mich abzusichern filme ich Sie jetzt in Bild und Ton, Sie haben keine unrechtmäßige Veröffentlichung zu befürchten, wenn Sie aber meinen Gewalttätig oder ausfallend zu werden behalte ich mir die Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden vor“....und völlig gegenstandslos bei einer strafrechtlichen Maßnahme, da diese Kameraaufnahme nicht im Einverständiss des 'Aggressors' entstanden ist.
Selbst dann nicht, wenn dem filmenden 'Filmenden' das handy aus der Hand geschlagen wird.
Dann würde ich lieber die 110 empfehlen und wie immer: was bei Dir (in Hessen?) gilt muss nicht überall so sein, also immer Vorsicht mit solchen generalistischen Aussagen...Dafür hat er die KW.
Außerdem kann man mit dem Handy sogar telefonieren, die Nummer der Wache ist da fest einprogrammiert über Kurzwahl erreichbar.
Die zeichnen jeden Anruf auf und die Hintergrundgeräusche auch.