Wer ist zuständig, wenn Wildtiere verletzt sind?: Berliner Spaziergänger telefonieren zwischen Polizei und Feuerwehr hin und her

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Die Tochter eines Freundes studiert Tiermedizin in der Prüfung Fach Geflügel, lautete eine Frage, ein Mäusebussard wurde verletzt aufgefunden, wer ist zuständig
a. JAB
B. Naturschutzbehörde
ich habe Ihr eine Auflistung aller, dem Jagdrecht unterliegenden Tiere geschickt aus dem BJG §2, Sie kam aus dem Staunen nicht mehr heraus, wie viel Arten dort aufgeführt sind;)
 
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Bei fettgefressenen Ratten, die sich in Gullydeckellöchern strangulieren, ist die Zuständigkeit aber ein Glück geregelt. Das übernimmt der Mannschaftszug der städtischen Feuerwehr. Da gibt's keine Diskussion...

😂😂
stimmt , stand bei uns im Öffentlichen, und gleichzeitig laufen die Bürger in Kreuznach dem Amt die Türen wegen einer Rattenplage ein ...........muahahaha 😂😖🤢🤮
Grüße +WMH Olli
 
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Befremdlich das Ganze. Aber es zeigt mal wieder überdeutlich, warum man bei Wildunfällen alle wegschicken sollte. Man bekäme nur Ärger und zwar mit denen, die für Nichts die Verantwortung übernehmen
Vor 3-4 Jahren musste ich mal einen Wildunfall mit einem Bock im Revier gerade biegen. Der Bock hatte sich schwer krank in eine Hecke im Garten eingeschoben, war aber noch recht mobil, die Anwohner hatte mich eingewiesen, ich den Bock mit der kalten Waffe schnell abgefangen...drehe mich um filmt mich die Anwohnerin eiskalt mitm Handy....

Wer sowas paar mal gemacht hat weiss das man da eigtl nie gut aussehen kann egal wie schnell und sauber es geht...

Hab ihr dann klar gemacht das sie die scheisse löschen soll und wehe wenn das Video bei youtube auftaucht...scheint auch geklappt zu haben *daumen Drück*
 
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Hi, bei uns kam letzte Woche der Anruf, eine Frau hätte einen gestreiften Frischling aufgesammelt und nun solle sich der JAB darum kümmern. Nach kurzer Erwähnung des Tatbestandes der Wilderei hat die Rennleitung eingesehen, dass der JAB jetzt nicht die Handsufzucht und Tierarztbesuche übernehmen möchte.
Leider verbietet sich in heutiger Zeit mal zu schauen, ob ein Erlösen des armen Frosches ggf. das Beste wäre.
Kommentar eines Bekannten dazu: deswegen brauchen wir den Wolf. 1 Woche vorher hat er sich für einen Tip bedankt, denn er konnte eine Herde Muffel im Morgengrauen genießen.
Hessen halt ;-)

Bzgl. Video: als ich einen super Bock im Industriegebiet einsammeln musste und die Läufe anschärfte, damit er ins Auto passt ,wurde ich aus einem Auto heraus gefilmt. Darauf hin habe ich sofort die Kamera gezogen und den Filmer selbst gefilmt. Die jungen Herren kamen dann auch an und fragten, ob ich sie gefilmt hätte. Nach meiner freundlichen Erklärung, dass ich nur festhalten wollte, wen ich auf Schadensersatz verklage, falls das Video öffentlich zugänglich wird, gingen sie ihrer Wege.
Meine Fertigkeit mit dem Messer und der Resolute Umgang mit dem Bock hat wohl auch überzeugt keine Schritte vor Ort zu versuchen.
Peter
 
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Vor 3-4 Jahren musste ich mal einen Wildunfall mit einem Bock im Revier gerade biegen. Der Bock hatte sich schwer krank in eine Hecke im Garten eingeschoben, war aber noch recht mobil, die Anwohner hatte mich eingewiesen, ich den Bock mit der kalten Waffe schnell abgefangen...drehe mich um filmt mich die Anwohnerin eiskalt mitm Handy....

Wer sowas paar mal gemacht hat weiss das man da eigtl nie gut aussehen kann egal wie schnell und sauber es geht...

Hab ihr dann klar gemacht das sie die scheisse löschen soll und wehe wenn das Video bei youtube auftaucht...scheint auch geklappt zu haben *daumen Drück*
Ihr braucht Euch nicht filmen zu lassen. Denkt immer daran, dass Ihr das Recht an Eurem eigenen Bild habt, und eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen eine Straftat darstellt: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html (Siehe auch Absatz 2)
 
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Hej,


https://www.Mitbewerber.de/news/min...zK-zBFiUnk3nG-28pWKfT4G8TE_-bjb4gT4yEwqnqIeGA


Auch wenn ich der Meinung bin, dass es kein Tier verdient hat, elendig zu verrecken, jetzt haben wir den Wolf am Hals!
Viele meiner Jagdfreunde wollten den Wolf, wie ich auch, hier in der Kulturlandschaft nicht haben.
Wirklich über Jahre durften wir uns das Märchen anhören, nein nicht das von Rotkäppchen, sondern das vom Wolf, den niemand von uns je zu Gesicht bekommen würde, der äußerst scheu ist und Begegenungen mit uns Menschen unter allen Umständen vermeiden wird. Das dieses völlig anders aussieht, wissen besonders Menschen, die in Gebieten mit hohen, nein sehr hohen Wolfspopulationen, leben. Dann dieser Wahnwitz mit dem streng geschützten Tier, was übrigens in nicht wenigen europäischen Ländern bejagt wird. Über Herdenschutzlügen mit Eseln, Wolfsberatern mit Minimalausbildung, Verschleppung von Rissgutachten, Verschwindenlassen von DNA Proben......
Was hat uns Jäger geritten, das viele ihn unbedingt im Jagdrecht haben wollten? Und jetzt? Wildunfallgedöns jetzt auch noch wegen des Wolfes, bisher durfte ausschließlich der Amtsveterinär(?) oder Veterinär den Grauen erlösen, als Jäger war ich zu blöd, dieses beurteilen zu können!
Dann geheime genehmigte Abschüsse, vor allem um den Erleger zu schützen.
Und jetzt soll ich mich in der Öffentlichkeit hinstellen und vor dem beteiligten Autofahrer und ungezählten Passanten den tödlich verletzten Wolf erlösen? Am nächsten Morgen finde ich mich dann mit Handybild in der örtlichen Presse und am gleichen Abend noch in den sozialen Medien! Wer tut sich so etwas an? Bei allem Verständnis für das unverschuldete Tierleid!
 
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Hallo,

in dem geschilderten Fall wäre Par. 201a StGB nicht einschlägig.

Grüße
Vielleicht begründest Du auch mal Deine Aussagen? Wenn die Bilder in sozialen Netzwerken hochgeladen werden, gibt es mittlerweile massive Drohungen. Dies kann auch massive Folgen für den Gefilmten haben.

Warum soll der dann nicht einschlägig sein?
 
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Hallo,

Im geschilderten Fall wurde kein Bildmaterial hochgeladen. Es wurde lediglich gefilmt. Hier ist der Paragraph 201a StGB nicht einschlägig.

Grüße
 
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Vielleicht begründest Du auch mal Deine Aussagen? Wenn die Bilder in sozialen Netzwerken hochgeladen werden, gibt es mittlerweile massive Drohungen. Dies kann auch massive Folgen für den Gefilmten haben.

Warum soll der dann nicht einschlägig sein?
Der gilt nur in der Wohnung, auf dem Klo, als Schwerverlerzter auf der Straße liegend usw.
Hallo,

Im geschilderten Fall wurde kein Bildmaterial hochgeladen. Es wurde lediglich gefilmt. Hier ist der Paragraph 201a StGB nicht einschlägig.

Grüße
falsch, hier reicht grdsl auch die Aufnahme, aber siehe oben.
Hier wäre wenn dann das KunstUrhG einschlägig, aber da reicht in dem Fall das einfache Fotografieren/filmen auch nicht aus.

Edit: Ganz ganz kurz zusammengefasst mit der linken Hand am Handy...
 
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Hallo,

ja grundsätzlich reicht die Aufnahme. Hier aber nicht, weil die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind. Deswegen nicht einschlägig.

Grüße
 
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Ich sehe das aber so: mittlerweile muss ich aufgrund der fortgeschrittenen Technik damit rechnen, dass die Aufnahmen live bei Tictoc, Facebook, oder sonstigen sozialen Medien landen, und somit sofort Dritten zugänglich gemacht werden.

Ich, als Gefilmter, habe in dem Moment keinen Einfluss ob und wann die Aufnahmen im Netz landen, und der Barbara-Streisand-Effekt dürfte hier auch manchen bekannt sein.

Aufgrund von möglichen weitreichenden Folgen bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sehe ich das Thema ziemlich ernst, und plädiere für eine Verfolgung mit aller Härte des Gesetzes.

Kann natürlich trotzdem sein, dass ich falsch liege, da ich kein Jurist bin.
 
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Ich sehe das aber so: mittlerweile muss ich aufgrund der fortgeschrittenen Technik damit rechnen, dass die Aufnahmen live bei Tictoc, Facebook, oder sonstigen sozialen Medien landen, und somit sofort Dritten zugänglich gemacht werden.

Ich, als Gefilmter, habe in dem Moment keinen Einfluss ob und wann die Aufnahmen im Netz landen, und der Barbara-Streisand-Effekt dürfte hier auch manchen bekannt sein.

Kann natürlich trotzdem sein, dass ich falsch liege, da ich kein Jurist bin.
Als ob unser Recht den Stand der Technik abbinden würde 🤪
 
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15 Mai 2019
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Die Gesetze sind ja mittlerweile so wachsweich und schwammig formuliert, dass das ohne weiteres möglich sein dürfte. :cool:
 

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