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Gelöschtes Mitglied 13565
Guest
. Da gibt es so nette Regelungen, die den Grenzabstand bei Pflanzung von Bäumen betreffen. Werden regelmäßig ignoriert. Wenn man die einhielte, wäre das Problem schon halb so groß. Gebüsch, das sich im unbepflanzten Bereich etabliert, kurz halten und gut wär.
Bäume im Traufbereich haben schnell mal Astlängen von mehreren Metern. 5 bis 6 m sind keine Seltenheit. Das ist locker ne normale Wirtschaftswegebreite....
Das Nachbarschaftsrecht ist in Sachsen(TS) gerade mal 25 Jahre alt, im restlichen Osten ähnlich. Kann sich also nicht jedesmal darauf berufen werden. Ansonsten bei allen Neuanlagen.
CdB