Werden Nachzielgeräte zukünftig in D erlaubt?

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Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Wer unterstellt hier eigentlich dem Fachhandel und den Jägern etwas?
 
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Nein, ich werde die Quelle nicht nennen, sie ist aber vertrauenswürdig. Das muss in der anonymen Welt des WWW ausreichen.

Um Ausforschung ging es dabei sicher nicht. Es ist ganz normal für viele Branchen, dass nach Produktgruppen abgefragt wird.
Die Aufregung über die Technik ist in meinen Augen so unnütz wie scheinheilig.
 
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In der Branche gab es in den letzten zwei Jahren keine solche Befragung.
Allein die Festlegung der Branche ist schon schwierig.
Die Geräte werden in bedeutendem Maße außerhalb des Waffenfachhandels verkauft.
Auch ist durch diese Art der Befragung keine Prozentzahl der Jägerschaft greifbar.
Sämtliche im Ausland (legal) erworbenen Geräte fehlen ebenfalls.
 
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Also Ihr könnt noch weiter diskutieren, spekulieren, Verschwörungstheorien aufstellen oder sonstwas. Hab heute mit unserem SB beim LRA gesprochen, nachdem meine Befristung zum 31.3.20 ausläuft. Er weiß auch noch nichts genaues, auch wegen der Rechtskraft.
Er sieht es aber so, dass die waffenrechtliche Erlaubnis mit hoher Wahrscheinlichkeit wegfällt, aber die Ausnahmeerlaubnis nach dem Jagdrecht vorerst weiter bestehen bleibt.
Also liebe (Semi)Juristen einfach abwarten! Die, welche ein Gerät haben können sich entspannt zurücklehnen. Wer es anders sieht, der ist an seinem Elend selbst schuld.
422 Antworten zu dem Thema. Da wenn ein Jungjäger in den Faden einsteigen will, kapituliert er bei Seite.....
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Eine Quelle musst du meinethalben auch nicht nennen.
Allerdings würde ich um eine Präzisierung /ggf. Korrektur bitten was deine Aussage betrifft.
Eine interne Befragung des Waffenfachhandels ergab, dass ca. 35 % der Jäger über eine Nachtsichteinrichtung verfügen, die in D’Land nicht legal ist. Ob die überwiegend im Ausland weidwerken?

Was genau ist gemeint mit "Nachtsichteinrichtungen .... die in Schland nicht legal sind" ?

a)
Nachtzielgeräte - deren alleiniger Besitz in Deutschland schon illegal ist

oder ist vielmehr gemeint

b)
Nachtsichtgeräte die mit Tagoptiken verbunden werden können, deren Nutzung an einem Zielfernrohr aber ohne Ausnahmegenehmigung in Deutschland illegal ist.

Bei a) würde ich die 35% vehement anzweifeln.
Damit kämen diese Händler Drogendealern und sonstigen Kriminellen gleich und machten sich in hohem Maße strafbar.
Und bei aller Kritik - ich wage definitiv zu bezweifeln das ein Staat schon fast aktiv wegschaut bei derartigen, in Summe, massiven Verstößen gegen das Waffenrecht - zumal er genau in diesem Bereich sonst völlig spaßbefreit ist und mittlerweile schon simple Schnackelmesser kriminalisiert.

Bei b) gehe ich mit - wenngleich man da sicher um ein paar Prozent hin oder her nicht streiten muss ....


Das Gesetz ist natürlich unsinnig im Zusammenhang mit IR Strahlern (und nicht nur da).
Könnte mir aber vorstellen, das diesbezüglich nachgebessert wird, wenn sich die Wogen geglättet haben, die Landesjagdgesetze angepasst wurden und die Nutzung und der Umgang mit der Technik durch Praxis in der Breite unaufgeregter betrachtet wird.
So ganz an der Realität ist unser vielgescholtener Gesetzgeber dann doch nicht,
was die Nummer mit den Halbautomaten ja bewiesen hat.
Dauert halt und wäre unnötig, hätte man gleich saubere Arbeit bei der Gesetzgebung abgeliefert.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Also Ihr könnt noch weiter diskutieren, spekulieren, Verschwörungstheorien aufstellen oder sonstwas. Hab heute mit unserem SB beim LRA gesprochen, nachdem meine Befristung zum 31.3.20 ausläuft. Er weiß auch noch nichts genaues, auch wegen der Rechtskraft.
Er sieht es aber so, dass die waffenrechtliche Erlaubnis mit hoher Wahrscheinlichkeit wegfällt, aber die Ausnahmeerlaubnis nach dem Jagdrecht vorerst weiter bestehen bleibt.
Also liebe (Semi)Juristen einfach abwarten! Die, welche ein Gerät haben können sich entspannt zurücklehnen. Wer es anders sieht, der ist an seinem Elend selbst schuld.
422 Antworten zu dem Thema. Da wenn ein Jungjäger in den Faden einsteigen will, kapituliert er bei Seite.....
(y)
Ich hab noch ein Jahr und gehe davon aus, das spätestens bei meiner Verlängerung die Kuh vom Eis ist und das Thema entspannter betrachtet wird.
Das Feigenblatt, wegen irgendwas ne Ausnahme beantragen zu müssen - und selbstverständlich auch zu bezahlen - wird man noch eine zeitlang vor sich hertragen, bis auch dieses Thema den Weg des Schalldämpfers geht.... :cool:;)
 
S

scaver

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Noch einmal am vermeindlich liberalen Sachsen:

Am 18. Januar 2018 hat der Sächsische Landtag jedoch das Gesetz zur Änderung des SächsJagdG beschlossen. Das Gesetz wurde am 17. Februar 2018 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungs-blatt verkündet und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten. Gegenstand der Änderung ist unter anderem eine Erweiterung des § 35 SächsJagdG, nach wel-cher das Sächsische Staatministerium für Umwelt und Landwirtschaft zukünftig im Fall des Auf-tretens der afrikanischen Schweinepest innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder in ei-nem an den Freistaat Sachsen angrenzenden Staat unter anderem die Verwendungs- und Nut-zungsverbote des § 19 Abs. 1 Ziffer 5 lit. a) BJagdG auf dem Verordnungsweg einschränken kann, soweit die aufgeführten elektrischen und optischen Geräte der Nachtjagd auf Schwarzwild die-nen. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft beabsichtigt, diese Verord-nungsermächtigung zu nutzen und künftig die Verwendung- und Nutzungsverbote des § 19 Abs. 1 Ziffer 5 lit. a) BJagdG, soweit die Nachtjagd auf Schwarzwild betroffen ist, einzuschränken. Da-mit soll der Einsatz derartiger Hilfsmittel künftig allen Jägerinnen und Jägern jagdrechtlich eröff-net werden. Die Erforderlichkeitsprüfung für das entsprechende Normsetzungsverfahren wurde bereits eingeleitet.

Beabsichtigen und wollen, eventuell sollen sind Ideen, aber keine gültigen Gesetze. Dies was Sachsen eventuell vielleicht möglicherweise erlauben könnte, könnten alle anderen Bundesländer im Seuchenfalle, oder heute schon beim Wolf, jetzt auch schon.
Es bleibt abzuwarten und ich würde mich schon sehr täuschen müssen, wenn wirklich die Mehrheit der Jäger die Nachtsichttechnik bis Juni 2020 bekommen wird.
sca
 
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Und wieder liegst du daneben.
Du musst immer alles lesen und nicht nur die Hälfte.
Auch hier steckt es in der zugehörigen Verordnung. Das JagdG hat auch hier den Rahmen gestaltet.
Das steckt in der Rechtssystematik.
SächsJagdVO § 4c
Einschränkung sachlicher Verbote bei der Jagd auf Schwarzwild


1Abweichend von § 19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a des Bundesjagdgesetzes dürfen bei der Jagd auf Schwarzwild künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Langwaffen bestimmt sind, verwendet und genutzt werden. 2Waffenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.8
Meinst du alle sind blöde, wenn sie die Ausnahmen BW, BB und SN aufzählen?
In allen drei genannten Bundesländern ist es explizit in den Verordnungen jagdrechtlich erlaubt.
 
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Und wieder liegst du daneben.
Du musst immer alles lesen und nicht nur die Hälfte.
Auch hier steckt es in der zugehörigen Verordnung. Das JagdG hat auch hier den Rahmen gestaltet.
Das steckt in der Rechtssystematik.

Meinst du alle sind blöde, wenn sie die Ausnahmen BW, BB und SN aufzählen?
In allen drei genannten Bundesländern ist es explizit in den Verordnungen jagdrechtlich erlaubt.
Und gleich geht's wieder weiter, weil dort Nachtzielgeräte steht🤪
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
wenn es veröffentlich ist - jetzt noch nicht - warten

und wenn es soweit ist: Für die, die das hier nicht totalmente verfolgen.

  • Der jagdliche Einsatz von Nachtzieltechnik ist verboten und bleibt verboten.
  • Das waffenrechtlichen Verbot ist gelockert aber nicht aufgehoben
  • Die sachliche Verbot nach dem Bundesjagdgesetz blockieren nach wie vor die NachtsichtWaffencombi.
  • Landesrechtliche Verbote gelten weiter und blockieren nach wie vor die NachtsichtWaffencombi.
  • Ausnahmen vom sachlichen Verbot nur in Baden-Württemberg, Brandenburg ud Sachsen.
  • Das Verbot künstlicher Lichtquellen, die mit der Waffe verbunden sind blockieren nach wie vor die Nachtsicht/Waffencombi.
  • Infrarotaufheller sind und bleiben verboten und blockieren nach wie vor die NachtsichtWaffencombi
  • Solche Geräte (auch wenn der Infrarotaufheller ausgeschaltet ist) dürfen nicht auf der Waffe angebracht werden.
ergo vergiss es. Du jagst weiter, wie es sich gehört zu 99,995%

capice

sca
Illegal wenn man mal die Verkaufszahlen entsprechender Technik hinterfragt muss ganz Deutschland nachts im Ausland JAGEN :ROFLMAO:
 
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Und gleich geht's wieder weiter, weil dort Nachtzielgeräte steht🤪
:D Aber das haben wir ja oft genug geklärt. Das ist vollkommen korrekt.
Jadglich sind alle Nachtzielgeräte zulässig. Waffenrechtlich wiederum nur diejenigen, welche aus Kombination nicht verbotener Gegenstände Nachtzielgerät werden. ;)

Man darf dabei eben nicht vergessen, dass für die Landesbehörde (Forst) auch echte Nachtzielgeräte angeschafft werden dürfen (AUsnahme nach §55WaffG) und trotzdem eine jagdrechtliche Grundlage für deren Einsatz geschaffen werden muss.
Fasst man die jagdrechtliche erlaubnis also weiter gibts grundsätzlich keine Probleme. Das wird ja direkt wieder eingehegt. Man muss später aber nicht nochmal dran, wenns doch noch mehr Freigaben gäbe.

Die Verordnung gäbe auch Licht an der waffe her. Das Waffenrecht verbietet es wiederum.
 
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Eine Quelle musst du meinethalben auch nicht nennen.
Allerdings würde ich um eine Präzisierung /ggf. Korrektur bitten was deine Aussage betrifft.


Was genau ist gemeint mit "Nachtsichteinrichtungen .... die in Schland nicht legal sind" ?

a)
Nachtzielgeräte - deren alleiniger Besitz in Deutschland schon illegal ist

oder ist vielmehr gemeint

b)
Nachtsichtgeräte die mit Tagoptiken verbunden werden können, deren Nutzung an einem Zielfernrohr aber ohne Ausnahmegenehmigung in Deutschland illegal ist.

Bei a) würde ich die 35% vehement anzweifeln.
Damit kämen diese Händler Drogendealern und sonstigen Kriminellen gleich und machten sich in hohem Maße strafbar.
Und bei aller Kritik - ich wage definitiv zu bezweifeln das ein Staat schon fast aktiv wegschaut bei derartigen, in Summe, massiven Verstößen gegen das Waffenrecht - zumal er genau in diesem Bereich sonst völlig spaßbefreit ist und mittlerweile schon simple Schnackelmesser kriminalisiert.

Bei b) gehe ich mit - wenngleich man da sicher um ein paar Prozent hin oder her nicht streiten muss ....


Das Gesetz ist natürlich unsinnig im Zusammenhang mit IR Strahlern (und nicht nur da).
Könnte mir aber vorstellen, das diesbezüglich nachgebessert wird, wenn sich die Wogen geglättet haben, die Landesjagdgesetze angepasst wurden und die Nutzung und der Umgang mit der Technik durch Praxis in der Breite unaufgeregter betrachtet wird.
So ganz an der Realität ist unser vielgescholtener Gesetzgeber dann doch nicht,
was die Nummer mit den Halbautomaten ja bewiesen hat.
Dauert halt und wäre unnötig, hätte man gleich saubere Arbeit bei der Gesetzgebung abgeliefert.
a + b.
 
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Jetzt bringen wir die aus der Luft gegriffenen Aussagen mal zusammen.
Der deutsche Waffenfachhandel bringt nach Selbstauskunft -in nicht durchgeführter interner Befragung- illegale Geräte, mit denen jeglicher Umgang (auch für den Handel) verboten ist, in Umlauf.
Chapeau! Da soll jeder die Glaubwürdigkeit für sich selbst werten.
 

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