Werden Nachzielgeräte zukünftig in D erlaubt?

U

User 9286

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@ Mantelträger

Du scheinst dich Gesetzlich und Thematisch hier gut auszukennen und teilst recht leichtfertig mit ausdrücken wie " Sinnerfassend lesen und den Text verstehen" aus.
Lies dir den Text mit der Umfrage nochmal durch.
Da steht nur das der Handel gefragt hat und 35% der Jäger dürften zugegeben haben das sie solche Geräte besitzen.
Es wird nicht erwähnt das der Handel an diese Jäger die Sachen verkauft hat. Hätte er sie verkauft bräuchte er ja nicht fragen. Vielleicht habe die im Ausland gekauft........ nur mal so als Idee
 
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@ Mantelträger

Du scheinst dich Gesetzlich und Thematisch hier gut auszukennen und teilst recht leichtfertig mit ausdrücken wie " Sinnerfassend lesen und den Text verstehen" aus.
Lies dir den Text mit der Umfrage nochmal durch.
Da steht nur das der Handel gefragt hat und 35% der Jäger dürften zugegeben haben das sie solche Geräte besitzen.
Es wird nicht erwähnt das der Handel an diese Jäger die Sachen verkauft hat. Hätte er sie verkauft bräuchte er ja nicht fragen. Vielleicht habe die im Ausland gekauft........ nur mal so als Idee

Bisher wissen wir überhaupt nicht, ob eine solche Umfrage überhaupt existiert. Es wurde keine Quelle genannt. Ich gehe solange davon aus, dass e sich um ein Internet Hoax handelt.
 
S

scaver

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Da darf man schon mal schmunzeln über das solide Halbwissen ;)
Manches stimmt, anderes ist blanke Ahnungslosigkeit oder eben Verkaufmethode.

Ich schreibe mal nicht dazu ob ich Link 1, Link2 oder beide Links meine.
Nicht das sich da jemand auf den Schlips getreten fühlt.
 
S

scaver

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Vieleicht sollten die Mods das abtrennen, finde das sind zumindest Fragen, da könnten sich anwesende Händler zu Wort melden. Und Geschädigte oder eben Nichtgeschädigte.
sca
 
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Da darf man schon mal schmunzeln über das solide Halbwissen ;)
Manches stimmt, anderes ist blanke Ahnungslosigkeit oder eben Verkaufmethode.

Ich schreibe mal nicht dazu ob ich Link 1, Link2 oder beide Links meine.
Nicht das sich da jemand auf den Schlips getreten fühlt.
(y)(y)

Vom Jäger für Jäger: Modernste Nachtsichttechnik direkt vom Hersteller.
.....
Wir distanzieren uns ausdrücklich von Vorsatz- und Nachtzielgeräten für den jagdlichen Breich !
(Behörden oder Personen mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG sind selbstverständlich willkommen) ..... ff

Der Link dazu wurde ja eingebracht.....

Nimmt man jetzt auf die Ausgangsfrage des Threads Bezug, wird eine Antwort dank solcher Fürsprecher wohl eindeutig ausfallen.
 
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Wundert mich nicht dass die Armee bei solchen Ausbildern auf so einem Stand ist

Ich habe Zielfernrohre mit sem gesehen die sind nach Jahren am Ring gerissen auf Höhe der inbuss schraube... Wer natürlich die Fixierung wie ein Ochs anzieht riskiert eine beschädigung der Gläser
 
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Nachtzielgeräte ... das wäre auf jeden fall richtig gut. Hat sehr viele Vorteile im Gegensatz zu den Vorsatzgeräten, z.b. viel präziser und sicherer. Da würden aber sehr viele Anbieter von Nachtsichttechnik zumachen können, weil da kommt man nicht weit mit digitaler 500-1000 euro Technik
 
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Ein Nachtsichtzielgerät ist genauso wie ein ZF, es hat nur eine Röhre verbaut. Sprich es wird nur die Parallaxe im Werk eingestellt. Bei einem Vorsatzgerät muss die Parallaxe + ReNull eingestellt werden. Dabei reicht ein minimaler Fehler und man bekommt eine Treffpunkt Abweichung.
Aber es kommt hauptsächlich darauf an ob man ein Gerät mit einer Röhre oder Digital benutz.
* Außerdem hat man ein viel sauberes und schärferes Bild auf größeren Entfernungen, da ist es auch egal ob man eine Gen2+ oder Gen3 Röhre hat + das Gewicht.
 
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Das ist nur für einen Teilbereich richtig und nicht allgemeingültig.
Übrigens kann man ein gutes Vorsatzgerät vor dem ZF hin- und herschwenken oder kippen, ohne das das Zielkreuz auf einen anderen Punkt zeigen würde.
Einfach mal ausprobieren.
Parallaxeverstellung ist in manchen Fällen hilfreich, aber nicht notwendig. Bei anderen Geräten komplett entbehrlich.
Größere entfernungen sind jagdlich eher unbedeutend.
 
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Hab grad bei der UJB angerufen. Die ganzen Semijuristen, Reichsbedenkenträger, etc. werden wieder aufheulen :D
Muss meine Genehmigung verlängern, die zum 31.3.2020 ausläuft. Die waffenrechtliche Erlaubnis entfällt. Nach einer Weisung des Ministeriums gehört der Infrarotaufheller mit zum Vorsatzgerät (fest verbunden, gibt es ja m.W. auch nicht ohne). Somit braucht es für das kleine Teil keine extra Genehmigung.

Die ist nur noch für die jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig.

Bevor jetzt hier wieder die Schlammschlacht losgeht, was wir für kumme Hunde sind, die das Gesetz ständig biegen....
Großes Kompliment an unser Ministerium! Danke für die klaren Worte. Unser Sachbearbeiter sagt: Wenn das Ministerium das so entscheidet, dann ist das so und wir vollziehen das auch. Wir haben jetzt im Landkreis über 300 Genehmigungen für Vorsatzgeräte. Einer der erfolgreichsten Schwarzwildjäger, der bisher schon 30-60 im Jahr erlegte, ist jetzt bei - ich denke 106.
Wem es nicht passt:
Entweder Auswandern oder Einwandern. Wäre die ganze Diskussion gestartet, wenn Bayern nicht diesen Weg gegangen wäre? Andere haben noch nicht mal einen Schalldämpfer.
Jetzt könnt Ihr Euch von mir aus wieder gegenseitig zerfleischen.
 
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Achja Bayern......:p

Wissen wir denn, ob auf Bundesebene (AWaffV) ähnliche oder andere Überlegungen vorherrschen?
 

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