Werden Nachzielgeräte zukünftig in D erlaubt?

JBB

Registriert
23 Jan 2014
Beiträge
2.656
Vorsatz, bzw Nachsatz plus ZF gleich Nachtzielgerät.

Ging nur um den IR Aufheller @degerl Der hat seinen Rechtsstatus in der Änderung des Gesetzes nicht geändert. Daher fand ich die Anmerkung ist falsch bzw missverständlich, daher so bl...
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Schaut man sich jetzt das Bundesjagdgesetz an ist dort unter den Sachlichen Verboten explizit von "Nachtzielgeräten" die Rede.
Für mich sind Nachtsichtvorsatzgeräte nicht gleichzusetzen mit Nachtzielgeräten, da sie kein Absehen haben, was ja das entscheidende Merkmal von Nachtzielgeräten ist - die ein Absehen haben müssen um ein "Zielgerät" zu sein.
Sehe ich das falsch oder ist der Gesetzestext einfach auch hier saublöd geschrieben?
Um dieses Dielmma aufzulösen hat der Gesetzgeber in der Anlage 1 des WaffG eine Begriffsbestimmung aufgeführt.
4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
 
Registriert
30 Sep 2009
Beiträge
171
Um dieses Dielmma aufzulösen hat der Gesetzgeber in der Anlage 1 des WaffG eine Begriffsbestimmung aufgeführt.
Das ist schon richtig, aber eben ja genau „Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze“ für Jäger ausgenommen werden. Man könnte auch das Verbot im Bundesjagdgesetzt rein auf „standalone“ Nachtzielgeräte interpretieren.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Nein. Man will das ja insgesamt beibehalten und hat lediglich eine Nutzungsausnahme für die Jagd gemacht. Allgemein soll das Verbot bestehen bleiben.
So wie man zur Jagd eben auch ein Messer welches nach 42a dem Führverbot unterliegt, führen darf.

Man hat auch genau keine Ausnahme für Jäger geschaffen sondern den Umgang zu jagdlichen Zwecken erlaubt. Sprich, nur dafür darf der Jäger das nutzen. Also der Jäger nicht für andere Zwecke und alle anderen weiterhin auch nicht.

Das wäre anders nicht sichergestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
18
Zurzeit aktive Gäste
516
Besucher gesamt
534
Oben