Werden Nachzielgeräte zukünftig in D erlaubt?

S

scaver

Guest
Da nun flächendeckend Wald vor Wild wegen das Klimaerwärmung die extreme Parole ist (aktuelle WuH), wird für die Totalvernichtung nicht nur der Wolf gepushed, sondern alle Methoden, die helfen (vermeindlich) könnten, den Schädling Schalenwild auszurotten.
Fürs Klima machen die Deutschen alles. Obs hilft, wenn China, USA, Canada und Indien oder Russsland nicht mit machen, ist eher fraglich. Hauptsache in D wird wieder mal das Kind mit der Wanne gleich mit entsorgt.
sca
 
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Hallo. Danke für das Verlinken auf offzielle Schriftstücke.
Ohne diese alle vorher gekannt zu haben... zitiere ich hier daraus etwas, was meinen Aussagen sehr nahe kommt. Von wegen, ich würde nur etwas falsch verstehen:



Ich erkenne für mich persönlich in einem Nachtvor- oder Nachtnachsatzgerät kein Nachtzielgerät. Und das zu Recht. Dabei ist es mir völlig egal, wie es im WaffGes drin steht. Wenngleich auch ich mich danach zu richten habe. Das steht aber ausser Frage!
Wer sich durch die Thematik liest erkennt immer wieder, dass Begriffe wild durcheinander gewirbelt und verwendet werden. Am Ende weiss keine Sau mehr, über was überhaupt gesprochen wurde und ob man wirklich das Selbe meint! Das ist aber auch für dieses Forum symptomatisch.

Und hinsichtlich der gestellten Eingangsfrage wird somit auch eine stichhaltige Antwort gegeben: nein, es ist nicht zu erwarten, dass NachtZielGeräte zukünftig freigegeben werden!

Vielleicht einigt man sich künftig ja auf die verbindlichen Defnitionen:
Nachtzielgerät = Kompaktgerät mit integrierter Zielhilfe / Absehen
Nachtzielhilfe = Zielfernrohrvorsatz- / ZF-Nachsatzgeräte

Irgend einen Namen wird das Kind schon bekommen müssen. Und es wäre hilfreich, wenn man dann endlich einmal genau unterscheiden würde, wovon man spricht!
Und um die Verwirrung perfekt zu machen
https://www.landesjagdverband.de/fi...ankheiten/ASP-Schreiben_Nachtsichttechnik.pdf
Und auch in diesem Schreiben wird von NACHTZIELTECHNIK gesprochen.
 
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Ok, der TS hatte keine Ahnung und es deshalb falsch formuliert!

Der Weg, bis Nachtzielgeräte erlaubt werde ist steinig und führt über Dual-Use Nachtsicht(vorsatz)geräte. Vielleicht bei der 4. oder 5. Änderung des Waffenrechts.

Der von Dir gewählte Begriff Nachtzielhilfe ist schön, den gibt es aber nicht!!!
Hallo. Der von mir geäusserte Begriff ist nicht schön... schön ist eine Weiberarsch (manchmal). Aber zumindest wäre die Defintion angebracht!
Und wenn du dir die vom Mantelträger verlinkten Dokumente genau durchliest, wirst du den Begriff "Zielhilfe" mindestens einmal darin finden :) Da man tagsüber keine Ziehlhilfe braucht (die ist defacto ohnehin das Zielfernrohr, weil ja Kimme und Korn entweder nicht mehr ausreichend :unsure: oder gar nicht mehr existent sind ), spreche ich von Nachtzielhilfen. Erschrecke aber nicht darüber, wie oft der Begriff "Nachtzielgerät" verwendet wird... In einem anderen Dokument ganz klar definiert: Kompaktgerät mit eigener Zielhilfe vulgo Absehen. Lt. WaffGes aber das absoluteste Pfui das man sich vorstellen kann.
Daran erkennt man schon, dass die linke Hand nicht weiss, was die rechte Hand schreibt! :mad:

Und dass der TS keine Ahnung hat, habe ich mit keiner Silbe behauptet! Das halten wir doch auch gleich einmal fest!
 
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das verwirrt mich nicht im Geringsten. Feststellungsbescheide sind eigentlich allseits bekannte Dokumente.
Nachtzieltechnik ist für mich persönlich immer noch der absolute Oberbegriff für alles, was damit momentan in Verbindung steht.
Genauso wie ein PKW ein PKW, ein LKW ein LKW und sonstiges eben sonstiges ist. Trotzdem läuft alles unter dem technischen Oberbegriff Motorkraftfahrzeug.

Nachtzielgerät (Kompaktgerät mt eigener Zielhilfe vulgo Absehen) wird ja in einem vom Mantelträger verlinkten amtlichen Dokument genau definiert! (könnte von mir stammen) :)(y)
Weder Vor- noch Nachsatzgeräte erfüllen die wesentliche Bedingung für diese Definition.

Sollen die sich da oben doch einmal einig werden, wovon sie worüber selber schreiben!
 
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das verwirrt mich nicht im Geringsten. Feststellungsbescheide sind eigentlich allseits bekannte Dokumente.
Nachtzieltechnik ist für mich persönlich immer noch der absolute Oberbegriff für alles, was damit momentan in Verbindung steht.
Genauso wie ein PKW ein PKW, ein LKW ein LKW und sonstiges eben sonstiges ist. Trotzdem läuft alles unter dem technischen Oberbegriff Motorkraftfahrzeug.

Nachtzielgerät (Kompaktgerät mt eigener Zielhilfe vulgo Absehen) wird ja in einem vom Mantelträger verlinkten amtlichen Dokument genau definiert! (könnte von mir stammen) :)(y)
Weder Vor- noch Nachsatzgeräte erfüllen die wesentliche Bedingung für diese Definition.

Sollen die sich da oben doch einmal einig werden, wovon sie worüber selber schreiben!
Sorry, aber wieder schreibst du viel und vorallem um den heißen Brei und widersprichst dir selber....
 
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Gut das meine tschechischen Jagdfreunde hier nicht mitlesen. Würde sie auch nicht interessieren, weil das alles kein Thema ist. Alle Erleichterungen, gleich welcher Art werden begrüßt und umgesetzt, ohne ständig Kaffeesatz zu lesen, den Untergang des Abendlandes zu beschwören oder nach Blockwarten zu rufen. Über uns -die wir uns als geistige Krone Europas verstehen - würden sie nur mitleidig lächeln. Sicher gibt es dort auch Verbote, es verschlechtert sich das eine oder andere. Aber das geistige Erbe des braven Soldaten Švejk lebt weiter und ich fühle mich da nicht unwohl.
 
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Hallo. Danke für das Verlinken auf offzielle Schriftstücke.
Ohne diese alle vorher gekannt zu haben... zitiere ich hier daraus etwas, was meinen Aussagen sehr nahe kommt. Von wegen, ich würde nur etwas falsch verstehen:



Ich erkenne für mich persönlich in einem Nachtvor- oder Nachtnachsatzgerät kein Nachtzielgerät. Und das zu Recht. Dabei ist es mir völlig egal, wie es im WaffGes drin steht. Wenngleich auch ich mich danach zu richten habe. Das steht aber ausser Frage!
Wer sich durch die Thematik liest erkennt immer wieder, dass Begriffe wild durcheinander gewirbelt und verwendet werden. Am Ende weiss keine Sau mehr, über was überhaupt gesprochen wurde und ob man wirklich das Selbe meint! Das ist aber auch für dieses Forum symptomatisch.

Und hinsichtlich der gestellten Eingangsfrage wird somit auch eine stichhaltige Antwort gegeben: nein, es ist nicht zu erwarten, dass NachtZielGeräte zukünftig freigegeben werden!

Vielleicht einigt man sich künftig ja auf die verbindlichen Defnitionen:
Nachtzielgerät = Kompaktgerät mit integrierter Zielhilfe / Absehen
Nachtzielhilfe = Zielfernrohrvorsatz- / ZF-Nachsatzgeräte

Irgend einen Namen wird das Kind schon bekommen müssen. Und es wäre hilfreich, wenn man dann endlich einmal genau unterscheiden würde, wovon man spricht!
Das Kind hat Namen. Du musst sie nur endlich akzeptieren und nicht versuchen umzuinterpretieren oder neu zu erfinden.
 
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Da es hier die letzten Tage wieder ruhiger geworden ist mach ich einfach mal mit einer Frage weiter.
Ich denke es passt hier rein, habe auch nichts gefunden wo es schonmal Diskutiert wurde.

Bei mir steht für nächstes Jahr der kauf einer WBK an.

Sollte man sich gleich ein Dual Use, also Vorsatzgerät mit Okular kaufen oder macht das keinen Sinn ??

Wenn legal, könnte man gleich das gute Gerät auf das ZFR aufstecken und ein etwas günstigeres Handgerät zum abscannen später dazukaufen ???


Gruß Weichei
 
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Wenn es legal wird, dürfte eine Kombination aus Nachtsichtvorsatz und Wärmebildkamera wahrscheinlich am besten sein.
So lässt sich die Umgebung schnell "abglasen" und je nach Entfernung und Übung auch Wild ansprechen und das Vorsatzgerät ist sofort einsatzbereit und man kann noch kurz vor dem Schuss ansprechen, sofern nicht schon mit der WBK möglich.
 
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Kann mir jemand sagen in welchen Bundesländer die Jagd mit Vorsatzgeräten erlaubt wäre wenn die Waffenrechtsänderung durch ist?
Sprich in welchen Bundesländern ist die Verwendung von Vorsatzgeräten bereits jagdrechtlich erlaubt?

Wie ist die Lage in Bayern? Ich steig da nicht ganz durch mit dieser Beauftragung. Umgeht diese zur Zeit das Waffen- und / oder Jagdrecht?

Danke
 
G

Gelöschtes Mitglied 21083

Guest
Wenn die Jäger die Kastanien aus dem Feuer holen sollen, dann ja.
 
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Wenn es legal wird, dürfte eine Kombination aus Nachtsichtvorsatz und Wärmebildkamera wahrscheinlich am besten sein.
So lässt sich die Umgebung schnell "abglasen" und je nach Entfernung und Übung auch Wild ansprechen und das Vorsatzgerät ist sofort einsatzbereit und man kann noch kurz vor dem Schuss ansprechen, sofern nicht schon mit der WBK möglich.
Kannst aber auch mit Wärmebildvorsatz arbeiten.
 

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