im Bericht des Ausschusses steht folgendes:
Der Ausschuss weist auf die besonderen Gefahren (Hinterlandgefährdung durch Querschläger und ein eingeschränktes Sehfeld, Treffpunktabweichungen) beim Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten („Nachtsichttechnik“) hin. Deshalb sind bei der waffenrechtlichen Freigabe der Nutzung Nachtsichttechnik durch Inhaber eines gültigen Jagdscheins besondere Sicherheitsanforderungen bezüglich der Anwendung dieser Technik bei der Jagd zu beachten. Der Ausschuss unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass bestehende jagdrechtliche Verbote der Nutzung von Nachtsichttechnik von der geplanten Regelung ausdrücklich unberührt bleiben. Bei einer eventuellen jagdrechtlichen Freigabe durch die Bundesländer sollte diesen Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen werden, indem ein verpflichtendes Genehmigungsregime – Mindestvorgaben hinsichtlich der Qualität der Geräte und der Qualifikation des Jägers – in der jeweiligen Kommunen eingerichtet wird. Der Ausschuss begrüßt die Absicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die Chancen und Risiken der Nutzung von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildjagd in einem Modellprojekt zu untersuchen.