Werden Nachzielgeräte zukünftig in D erlaubt?

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21 Jan 2011
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Da es hier die letzten Tage wieder ruhiger geworden ist mach ich einfach mal mit einer Frage weiter.
Ich denke es passt hier rein, habe auch nichts gefunden wo es schonmal Diskutiert wurde.

Bei mir steht für nächstes Jahr der kauf einer WBK an.

Sollte man sich gleich ein Dual Use, also Vorsatzgerät mit Okular kaufen oder macht das keinen Sinn ??

Wenn legal, könnte man gleich das gute Gerät auf das ZFR aufstecken und ein etwas günstigeres Handgerät zum abscannen später dazukaufen ???


Gruß Weichei
Kann man so machen, dann kann man jetzt schon mit dem Dual-Use als reines Beobachtungsgerät im Revier Erfahrungen sammeln.
 
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21 Jan 2011
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Klar. Wobei ich glaube, für ein wirklich brauchbares Wärmebildvorsatzgerät muss man erheblich mehr Geld ausgeben, als für ein taugliches Nachtsichtvorsatzgerät.
Die Frage ist, wie man richtig brauchbar definiert.
Ein Restlichtverstärker mit Röhre bietet aber aktuell das natürlichere Bild wie ich finde.
Und wenn man was richtig tolles möchte am besten noch mit IR Strahler wird es auch richtig teuer...
 
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13 Sep 2016
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Kann mir jemand sagen in welchen Bundesländer die Jagd mit Vorsatzgeräten erlaubt wäre wenn die Waffenrechtsänderung durch ist?
Sprich in welchen Bundesländern ist die Verwendung von Vorsatzgeräten bereits jagdrechtlich erlaubt?

Wie ist die Lage in Bayern? Ich steig da nicht ganz durch mit dieser Beauftragung. Umgeht diese zur Zeit das Waffen- und / oder Jagdrecht?

Danke

Bisher doch nur mit Ausnahmegenemigungen / Beauftragungen.... das hat aber nix mit dem entsprechenden Landesjagdrecht zu tun, ergo... muss das wieder irgendwie ins Landesjagrecht eingeführt werden. Das Waffenrecht ist ja gerade das große Problem zur Zeit an der Sache.

Ja, die Beauftragungen umgehen zur Zeit nur das Waffenrecht. Hier ist ja auch immer die Diskussion, ob das überhaupt so zulässig ist.
 
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Danke euch für eure Antworten.

Nächstes Jahr erstmal eine WBK und dann seh ich weiter.

Gruß Weichei
 
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Ich würde ja zum Schießen tatsächlich ein Nachtsichtvorsatzgerät präferieren. Aber bei Nebel (und den haben wir nunmal im Feld sehr häufig), sehe ich mit Wärmebild länger als mit einem Nachtsichtgerät.
 
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im Bericht des Ausschusses steht folgendes:

Der Ausschuss weist auf die besonderen Gefahren (Hinterlandgefährdung durch Querschläger und ein eingeschränktes Sehfeld, Treffpunktabweichungen) beim Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten („Nachtsichttechnik“) hin. Deshalb sind bei der waffenrechtlichen Freigabe der Nutzung Nachtsichttechnik durch Inhaber eines gültigen Jagdscheins besondere Sicherheitsanforderungen bezüglich der Anwendung dieser Technik bei der Jagd zu beachten. Der Ausschuss unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass bestehende jagdrechtliche Verbote der Nutzung von Nachtsichttechnik von der geplanten Regelung ausdrücklich unberührt bleiben. Bei einer eventuellen jagdrechtlichen Freigabe durch die Bundesländer sollte diesen Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen werden, indem ein verpflichtendes Genehmigungsregime – Mindestvorgaben hinsichtlich der Qualität der Geräte und der Qualifikation des Jägers – in der jeweiligen Kommunen eingerichtet wird. Der Ausschuss begrüßt die Absicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die Chancen und Risiken der Nutzung von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildjagd in einem Modellprojekt zu untersuchen.
 
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Ich würde ja zum Schießen tatsächlich ein Nachtsichtvorsatzgerät präferieren. Aber bei Nebel (und den haben wir nunmal im Feld sehr häufig), sehe ich mit Wärmebild länger als mit einem Nachtsichtgerät.

Bei Nebel ist das Bild meiner Wbk ebenfalls sehr bescheiden.
 
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im Bericht des Ausschusses steht folgendes:

Der Ausschuss weist auf die besonderen Gefahren (Hinterlandgefährdung durch Querschläger und ein eingeschränktes Sehfeld, Treffpunktabweichungen) beim Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten („Nachtsichttechnik“) hin. Deshalb sind bei der waffenrechtlichen Freigabe der Nutzung Nachtsichttechnik durch Inhaber eines gültigen Jagdscheins besondere Sicherheitsanforderungen bezüglich der Anwendung dieser Technik bei der Jagd zu beachten. Der Ausschuss unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass bestehende jagdrechtliche Verbote der Nutzung von Nachtsichttechnik von der geplanten Regelung ausdrücklich unberührt bleiben. Bei einer eventuellen jagdrechtlichen Freigabe durch die Bundesländer sollte diesen Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen werden, indem ein verpflichtendes Genehmigungsregime – Mindestvorgaben hinsichtlich der Qualität der Geräte und der Qualifikation des Jägers – in der jeweiligen Kommunen eingerichtet wird. Der Ausschuss begrüßt die Absicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die Chancen und Risiken der Nutzung von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildjagd in einem Modellprojekt zu untersuchen.
Modellprojekt sollte es doch in BaWü und Bayern mittlerweile genügend vorhanden sein :unsure:
Warum ein Vor—/Nachsatzgerät jetzt mehr Abpraller verursachen soll ist mir auch schleierhaft....
 
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Im Endeffekt will man nicht die WB-Zielgeräte genehmigen, denn man möchte nicht diejenige Stelle sein, die daran schuld ist, wenn damit etwas passiert.
Auch unsere Großkopferten Politiker werden sich nicht dafür einsetzen, denn im Endeffekt haben sie Angst davor selbst von einem Attentäter damit "erlegt" zu werden.

Einzig der Einzug der Schweinepest in DE und der massive Druck der Landwirtschaft könnte da noch etwas daran bewegen.
 
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Ich rege mich nicht mehr auf. Die ASP steht an der Grenze zu Brandenburg, einen Zaun gibt es nicht. (aber gekauft haben sie schon einen).

Zitat Potsdamer Nachrichten von gestern:
"polnischen Grenze mobile Wildschutzzäune aufgebaut werden, um zu verhindern, das infizierte Tiere die Grenze überschreiten. Das Land hat bereits erste Zäune angeschafft. Eine Entscheidung über deren tatsächlichen Einsatz sei aber noch nicht getroffen"

Da wird aller Voraussicht nach morgen das Gesetz durchgewunken und dann stehen solche fadenscheinigen Argumente in dem Protokoll.
Unfassbar! Mit einem verstellten Zielfernrohr treffe ich auch nix.
 
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im Bericht des Ausschusses steht folgendes:

Der Ausschuss weist auf die besonderen Gefahren (Hinterlandgefährdung durch Querschläger und ein eingeschränktes Sehfeld, Treffpunktabweichungen) beim Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten („Nachtsichttechnik“) hin. Deshalb sind bei der waffenrechtlichen Freigabe der Nutzung Nachtsichttechnik durch Inhaber eines gültigen Jagdscheins besondere Sicherheitsanforderungen bezüglich der Anwendung dieser Technik bei der Jagd zu beachten. Der Ausschuss unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass bestehende jagdrechtliche Verbote der Nutzung von Nachtsichttechnik von der geplanten Regelung ausdrücklich unberührt bleiben. Bei einer eventuellen jagdrechtlichen Freigabe durch die Bundesländer sollte diesen Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen werden, indem ein verpflichtendes Genehmigungsregime – Mindestvorgaben hinsichtlich der Qualität der Geräte und der Qualifikation des Jägers – in der jeweiligen Kommunen eingerichtet wird. Der Ausschuss begrüßt die Absicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die Chancen und Risiken der Nutzung von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildjagd in einem Modellprojekt zu untersuchen.
Hast du bitte auch eine Quelle dazu?
 
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Hast du bitte auch eine Quelle dazu?
Wobei das vollkommen bedeutungslos sein. Das Gesetz ist gemacht und erste landesrechtliche Regelungen sind erfolgt. Und um die Frage nach BL zu beantworten: Brandenburg hat in der DVO Jagd Nachtzieltechnik freigegeben. Das war so zwar nicht beabsichtig, steht aber nun da
§ 3
Sachliche Gebote und Verbote (zu § 26 Absatz 1 BbgJagdG)
(1) Abweichend von § 19 Absatz 1 Nummer 5a des Bundesjagdgesetzes ist es erlaubt, Nachtzielgeräte, die einen Bild-wandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, sowie künstliche Lichtquellen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles beim Erlegen von Schwarzwild zu verwenden. Die waffenrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten und bleiben davon unberührt.
 
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