Werden Nachzielgeräte zukünftig in D erlaubt?

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Die sind doch immer ganz scharf drauf, möglichst viel Schalenwild umzubringen. Diesbezüglich sind sie progressiver als unsere Waidscheinheiligen
 
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Schalenwild muss ja auch weg bei Grün und Wald vor Wild...

Bin mal gespannt was RLP macht, ob auch dafür wie bei Beleuchtung eine Allgemeinverfügung kommt oder LJG angepasst wird, oder nichts passiert.
 
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Das ist der Stand, so wie er momentan gültig ist. Die DVO kennt die Beauftragung nicht, so zumindest lese ich den Text. Ja, momentan noch Beauftragung nötig, aber nicht des Jagdgesetzes wegen, was ja die Nutzung erlaubt, sondern des Waffengesetzes wegen.

Waffengesetz wird ja nun geändert. Somit wäre ohne Änderung der DVO das Thema in BW gegessen. Ob sie jetzt mit der kommenden Änderung an der DVO wieder was drehen, um die Tür uns zuzuschlagen... das weiß ich nicht. Da haben sie sich ja Dank Ermächtigungsgesetzes jede Tür geöffnet, die sie wollten.
Ich blick da auch nicht mehr durch, meine aber mich zu erinnern, dass die Zualssung von Nachtzieltechnik mit der Krücke Behördliche Beauftragung zeitlich begrenzt war???
Ich habe eher befürchtungen, dass durch diesen Satz "Im Innenausschuss haben wir dabei ausdrücklich betont, dass die Länder dabei Sicherheitsanforderungen – etwa durch von den Kommunen zu prüfende Mindestvorgaben hinsichtlich der Qualität der Geräte und der Qualifikation des Jägers – beachten sollten. " wieder jede Behörde ihr eigenes Süppchen kochen wird...
Und ich habe die Befürchtung, dass meine Behörde da wieder ihre ganz spezielle Suppe mit Extra Wurst draus macht:eek:
 
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Ich blick da auch nicht mehr durch, meine aber mich zu erinnern, dass die Zualssung von Nachtzieltechnik mit der Krücke Behördliche Beauftragung zeitlich begrenzt war???
Ich habe eher befürchtungen, dass durch diesen Satz "Im Innenausschuss haben wir dabei ausdrücklich betont, dass die Länder dabei Sicherheitsanforderungen – etwa durch von den Kommunen zu prüfende Mindestvorgaben hinsichtlich der Qualität der Geräte und der Qualifikation des Jägers – beachten sollten. " wieder jede Behörde ihr eigenes Süppchen kochen wird...
Und ich habe die Befürchtung, dass meine Behörde da wieder ihre ganz spezielle Suppe mit Extra Wurst draus macht:eek:

Die musste zeitlich begrenzt sein weil nicht einfach so auf ewig was nach Waffenrecht verbotenes erlaubt werden kann.

Bzgl. Qualifikation und Qualtiät bin ich auch gespannt. Ob man einen extra Kurs machen muss oder die Geräte welche für den deutschen Waidmann gut genug sind speziell geprüft und freigegeben werden müssen.
 
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lebe auch in BW, für ein grünes Bundesland geht bei uns recht viel :p

Die Beauftragung wird in BW stand jetzt bis maximal 31.03.2022 erteilt.
In der Beaftragung ist das Gerät, Hersteller + Modell, genannt.
 
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Die musste zeitlich begrenzt sein weil nicht einfach so auf ewig was nach Waffenrecht verbotenes erlaubt werden kann.

Bzgl. Qualifikation und Qualtiät bin ich auch gespannt. Ob man einen extra Kurs machen muss oder die Geräte welche für den deutschen Waidmann gut genug sind speziell geprüft und freigegeben werden müssen.
Was die da in ihren Beschlüssen labern, ist erstmal nicht von Belang. Wenn ein Bundesland will, verbietet es auf der Grundlage alles und ein anderes gibt alles frei. Diese Erläuterungen stehen nicht im Gesetz. Damit darf sich im Zweifelsfall ein Gericht beschäftigen. Das ist aber wiederum auch nur der Fall, wenn das Gesetz nicht eindeutig regelt.
Vorher gubt es keine Prüfung zum Willen des Gesetzgebers. Der hat diesen nämlich unmisverständlich ins Gesetzt zu packen.
Ein altes Thema.
 
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Kurzfassung,
- Schalldämpfer Bundesweit ohne Voreintrag für Jäger, kauf wie z.B. eine Langwaffe
- Waffenrechtliche Zulassung von Nachtsichttechnik auf Waffen, aber nur Dual Use

Damit ist die Verwendung von beidem auf der Jagd im heimischen Revier aber noch nicht frei gegeben!
 
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Wenn das Gesetz so beschlossen wird und in Kraft ist ja.
Nur der Einsatz auf der Jagd muss dann noch geregelt werden, Ausnahmegenehmigung ala Bayern oder BaWü, generelle Änderung, wer weiß.
 
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Der DJV hat ein Schreiben dazu veröffentlicht, aber da steht nichts genaues drin bezüglich der Nachtzieltechnik. Bin gespannt was im Gesetzt dann tatsächlich rauskommt
 
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Kurzfassung,
- Schalldämpfer Bundesweit ohne Voreintrag für Jäger, kauf wie z.B. eine Langwaffe
- Waffenrechtliche Zulassung von Nachtsichttechnik auf Waffen, aber nur Dual Use

Damit ist die Verwendung von beidem auf der Jagd im heimischen Revier aber noch nicht frei gegeben!
Nur weiss niemand so recht, ob die Nachtsichvorsätze auch einen IR-Strahler haben dürfen ;)
 
G

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Guest
Also wenn es mal soweit kommt, wäre glaube ich aktuell für mich das Pard in Sinne Preis-/Leistung das Mittel der Wahl.
 

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