Werden Nachzielgeräte zukünftig in D erlaubt?

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Hab grad bei der UJB angerufen. ....

Die waffenrechtliche Erlaubnis entfällt. Nach einer Weisung des Ministeriums gehört der Infrarotaufheller mit zum Vorsatzgerät (fest verbunden, gibt es ja m.W. auch nicht ohne). Somit braucht es für das kleine Teil keine extra Genehmigung.

Die ist nur noch für die jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig.

Das einzige was Sinn macht, wenn es denn nicht nach Bundesgesetz verboten bleiben würde!
 
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Hab grad bei der UJB angerufen. Die ganzen Semijuristen, Reichsbedenkenträger, etc. werden wieder aufheulen :D
Muss meine Genehmigung verlängern, die zum 31.3.2020 ausläuft. Die waffenrechtliche Erlaubnis entfällt. Nach einer Weisung des Ministeriums gehört der Infrarotaufheller mit zum Vorsatzgerät (fest verbunden, gibt es ja m.W. auch nicht ohne). Somit braucht es für das kleine Teil keine extra Genehmigung.

Die ist nur noch für die jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig.
xxxx
hallo.
Allerbesten Dank für Deinen Einsatz im Sinne des Gemeinwohls (darf man so auch einmal schreiben!) (y)
Jetzt könnt Ihr Euch von mir aus wieder gegenseitig zerfleischen.
haaaach.. ich bewerf dich gleich mit Wattebäuschchen ;)

Ich halte die imaginäre Wette :whistle:
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Hab grad bei der UJB angerufen. Die ganzen Semijuristen, Reichsbedenkenträger, etc. werden wieder aufheulen :D
Muss meine Genehmigung verlängern, die zum 31.3.2020 ausläuft. Die waffenrechtliche Erlaubnis entfällt. Nach einer Weisung des Ministeriums gehört der Infrarotaufheller mit zum Vorsatzgerät (fest verbunden, gibt es ja m.W. auch nicht ohne). Somit braucht es für das kleine Teil keine extra Genehmigung.

Die ist nur noch für die jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig.

Bevor jetzt hier wieder die Schlammschlacht losgeht, was wir für kumme Hunde sind, die das Gesetz ständig biegen....
Großes Kompliment an unser Ministerium! Danke für die klaren Worte. Unser Sachbearbeiter sagt: Wenn das Ministerium das so entscheidet, dann ist das so und wir vollziehen das auch. Wir haben jetzt im Landkreis über 300 Genehmigungen für Vorsatzgeräte. Einer der erfolgreichsten Schwarzwildjäger, der bisher schon 30-60 im Jahr erlegte, ist jetzt bei - ich denke 106.
Wem es nicht passt:
Entweder Auswandern oder Einwandern. Wäre die ganze Diskussion gestartet, wenn Bayern nicht diesen Weg gegangen wäre? Andere haben noch nicht mal einen Schalldämpfer.
Jetzt könnt Ihr Euch von mir aus wieder gegenseitig zerfleischen.

Wie immer ... TOP ! (y)
Ich muss nächstes Jahr verlängern - hoffe aber, das unsere, dann neue, Verbandsspitze sich bis dahin für eine entsprechende Anpassung des BayJG stark macht, mit dem Ziel selbiges in Bezug auf Nachtsicht und Schalldämpfer der Realität anzupassen.
Verlängerung der Dachsjagdzeit bis 31.01. wäre ein zusätzliches Zuckerl, wenn wir schonmal bei Wünschdirwas sind.... ;)
Wenn ichs richtig interpretiere ist ja das Zusammenbauen der Ausrüstung nur im Revier nun auch hinfällig, oder ?
 
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Wie immer ... TOP ! (y)
Ich muss nächstes Jahr verlängern - hoffe aber, das unsere, dann neue, Verbandsspitze sich bis dahin für eine entsprechende Anpassung des BayJG stark macht, mit dem Ziel selbiges in Bezug auf Nachtsicht und Schalldämpfer der Realität anzupassen.
Verlängerung der Dachsjagdzeit bis 31.01. wäre ein zusätzliches Zuckerl, wenn wir schonmal bei Wünschdirwas sind.... ;)
Wenn ichs richtig interpretiere ist ja das Zusammenbauen der Ausrüstung nur im Revier nun auch hinfällig, oder ?

Da lass ich mich überraschen was im neuen Bescheid drin steht. Könnte aber sein dass das künftig wegfällt. Jedenfalls die revierweise Genehmigung muss nach wie vor erfolgen. Aber bei uns wird alles großzügig gehandhabt: Ein Gerät für mehrere Inhaber eines Erlaubnisscheines, etc., Vorsatz oder Aufsatz, Lampe alles kein Problem.

Das Erlegen ist hier nicht mehr das Problem, sondern die Verwertung. Es gibt in der ganzen Umgebung nur sehr wenige Wildbrethändler. Meist müssen die Sauen zumindest abgeschwartet werden. Wenn dann 50 oder mehr Sauen im Jahr verwertet werden müssen, dann ist das Arbeit. Der Nachbar hat ja auch welche zu verkaufen, also der Markt ist irgendwann übersättigt.
 
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Als positiv denkender Mensch mache ich mir da in Bayern keine Sorgen. Meinst Du das hier jemand den eingeschlagenen Weg wieder zurück geht? Dann wird nach "Alternativen" gesucht und dem Verbotsstaat eines ausgewischt.
 
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Das Erlegen ist hier nicht mehr das Problem, sondern die Verwertung. Es gibt in der ganzen Umgebung nur sehr wenige Wildbrethändler. Meist müssen die Sauen zumindest abgeschwartet werden. Wenn dann 50 oder mehr Sauen im Jahr verwertet werden müssen, dann ist das Arbeit. Der Nachbar hat ja auch welche zu verkaufen, also der Markt ist irgendwann übersättigt.

Damit müßt ihr dann leben ,jeder der Schwarzwild vom 1.1. bis 31.12. erlegen will muß auch zusehen was damit wird. Nicht anfangen mit jammern.:);)

Gruß Seppel
 

JBB

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Na, wenn die Nachtsichttechnik laut Jagdgesetz erlaubt wird, dann kannst Du deinen IR-Aufheller vergessen, denn der ist ja nach Waffengesetz verboten. Also froh sein, wenn das per Beauftragung noch ne Zeit durch geht!!
Sry... BLÖDSINN

Der war bisher auch verboten. In ner Beauftragung kann Bayern damit tun und lassen, was sie wollen 😜

Glückwunsch über die Donau zu soviel Verstand. Mal sehen was sich das Ländle noch einfallen lässt, wenn man gerade erst drüber nachdenken muss.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Sry... BLÖDSINN

Der war bisher auch verboten. In ner Beauftragung kann Bayern damit tun und lassen, was sie wollen 😜

Glückwunsch über die Donau zu soviel Verstand. Mal sehen was sich das Ländle noch einfallen lässt, wenn man gerade erst drüber nachdenken muss.
:unsure::unsure::unsure:
 
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Irgendwie ist die ganze Sache mit der Nachtsicht schlecht geregelt.
In der aktuellen Änderung des WaffG (Feb 20) dürfen ja Jäger "abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen [...] haben.
Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt."
Schaut man sich jetzt das Bundesjagdgesetz an ist dort unter den Sachlichen Verboten explizit von "Nachtzielgeräten" die Rede.
Für mich sind Nachtsichtvorsatzgeräte nicht gleichzusetzen mit Nachtzielgeräten, da sie kein Absehen haben, was ja das entscheidende Merkmal von Nachtzielgeräten ist - die ein Absehen haben müssen um ein "Zielgerät" zu sein.
Sehe ich das falsch oder ist der Gesetzestext einfach auch hier saublöd geschrieben?
 

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