Hab grad bei der UJB angerufen. Die ganzen Semijuristen, Reichsbedenkenträger, etc. werden wieder aufheulen
Muss meine Genehmigung verlängern, die zum 31.3.2020 ausläuft. Die waffenrechtliche Erlaubnis entfällt. Nach einer Weisung des Ministeriums gehört der Infrarotaufheller mit zum Vorsatzgerät (fest verbunden, gibt es ja m.W. auch nicht ohne). Somit braucht es für das kleine Teil keine extra Genehmigung.
Die ist nur noch für die jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig.
Bevor jetzt hier wieder die Schlammschlacht losgeht, was wir für kumme Hunde sind, die das Gesetz ständig biegen....
Großes Kompliment an unser Ministerium! Danke für die klaren Worte. Unser Sachbearbeiter sagt: Wenn das Ministerium das so entscheidet, dann ist das so und wir vollziehen das auch. Wir haben jetzt im Landkreis über 300 Genehmigungen für Vorsatzgeräte. Einer der erfolgreichsten Schwarzwildjäger, der bisher schon 30-60 im Jahr erlegte, ist jetzt bei - ich denke 106.
Wem es nicht passt:
Entweder Auswandern oder Einwandern. Wäre die ganze Diskussion gestartet, wenn Bayern nicht diesen Weg gegangen wäre? Andere haben noch nicht mal einen Schalldämpfer.
Jetzt könnt Ihr Euch von mir aus wieder gegenseitig zerfleischen.