Wertschrank ws. Waffenschrank

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19 Nov 2017
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Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Jungjäger ergibt einen neuen Waffenschrank, auf der Rechnung steht allerdings "Wertschrank". Der Schrank ist mit Einbruchschutz nach Euro-Norm PN-EN 1143-1, Widerstandsgrad N/0 gekennzeichnet.

Ist der Schrank für die Aufbewahrung von Waffen geeignet, bzw. wird von der Behörde auch anerkannt? Oder muss auf der Rechnung ausdrücklich "Waffenschrank" stehen?

Ratlose Grüße

Milton
 
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26 Mai 2016
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Ob auf der Rechnung "Waffenschrank", "Wertschutzschrank", "Tresor", etc. steht ist völlig egal.

In § 13 AWaffV steht nur "Behältnis" bzw. "Sicherheitsbehältnis" mit "mindestens Widerstandsgrad 0 nach der Norm DIN/EN 1143-1.

Die Waffenbehörde muss ein Behältnis dieser Sicherheitsstufe akzeptieren, egal wie es auf der Rechnung bezeichnet wird!
 
Zuletzt bearbeitet:
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5 Sep 2013
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Ein Wertschrank kann sich je nach Arbeitstätigkeit besser von der Steuer absetzen lassen (uihuihuih.... :twisted: ein Schelm wer da Böses denkt :roll:).

Entscheidend, wie TT22 schon geschrieben hat, ist die Din-Norm, nicht wie der Schrank heißt.
 
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19 Nov 2017
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Wie kommst du denn auf die abwegige Idee? :cool:

Aber ernsthaft: Vielen Dank euch beiden, ihr habt mir sehr weitergeholfen!
 
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11 Aug 2012
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Die Danke-Funktion steht erst zur Verfügung, wenn Du 10 (?) Beiträge verfasst hast.

Du hast derzeit 3.

Es gibt hier welche mit mehrfach 5stelligen Beiträgen, also von daher muss auch bei Dir nicht jeder Beitrag umfangreich und/oder geistreich sein :biggrin:
 

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