Wesenstest

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Gelöschtes Mitglied 4627

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Moin,
mein DD hat beim Spaziergang in der Ortschaft eine Katze über den Jordan gebracht. Er war angeleint, nur leider ist meine Freundin, die ihn unter normalen Umständen zu 100% unter Kontrolle hat, auf dem Nassen Gehsteig ausgerutscht und gefallen, worauf hin er die 50cm Platz die er dadurch bekommen hat natürlich genutzt hat. Die Katze war steinalt und wohl laut Erzählungen mehr oder weniger dement, hat nur einen Buckel geschoben und gefaucht. Wenn sie geflüchtet wäre, wäre die Situation wohl garnicht erst eskaliert. Was solls, shit happens... Nach mehrmaliger versuchter Kontaktaufnahme mit der Besitzerin wurde schlussendlich ein Zettel mit allen relevanten Daten in den Briefkasten geworfen. Auch daraufhin hat sich niemand gemeldet. Ein paar Tage später gabs dann Post vom Ordnungsamt. Eine Dorfbekannte Unperson und Möchtegern-Hundetrainerin hat den Vorfall angeblich beobachtet und wohl Anzeite erstattet. Darauf hin hat meine Freundin und eine Zeugin die ihr geholfen hat wieder auf die Beine zu kommen schriftlich und Wahrheitsgemäß dazu Stellung genommen. Daraufhin mussten wir im Ordnungsamt, zur Identifizierung des Hundes und Beantwortung einiger aus meiner Sicht eher fragwürdigen Fragen beantworten. (z.B. nach dem Zustand der Katze nachdem sie tot war...). Auch diese Fragen wurden wahrheitsgemäß beantwortet.

Nun habe ich 3 Monate nach dem Vorfall einen Bescheid im Briefkasten, "Die Gefährlichkeit ihres Hundes wird festgestellt." Das heist ich muss eine Erlaubniss zur Haltung des Hundes beantragen, welche einen bestandenen Wesenstest beinhaltet.

Laut dem Bescheid darf ich den Hund bis zum Abschluss des Erlaubnissverfahrens auserhalb geschlossener Bereiche nicht mehr ohne Leine und Maulkorb führen. Die Frist für den Antrag beläuft sich auf 3 Monate.

Nun zu meinen Fragen:

- Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit diesem Thema?

- Wie sind die Chancen dagegen gerichtlich vorzugehen? Kann jemand einen guten Anwalt empfehlen der sich auf diesem Gebiet auskennt?

- Muss wirklich ein Wesenstest stattfinden wenn ein Hund eine Katze auf dem Gewissen hat?

- Kann man mir aufgrund dieser Grundlage wirklich eine Leinen und Maulkorbpflicht aufzwingen, ohne das ein Test bereits stattgefunden hat?
(Der Hund ist bis zur VGP erfolgreich geprüft, ist nun 10 Jahre alt, hat in seinem Leben einiges an Raubwild abgewürgt (Thema Härtetest usw...) und wird als Diensthund aktiv rund ums Jahr jagdlich geführt. Das wäre reine Folter ihn nun während der Saison nicht mehr jagdlich führen zu dürfen.)

- Läuft ein Wesenstest immer gleich ab? Im Internet findet man auf die Schnelle nur etwas über den Niedersächsischen Wesenstest. Wird dieser in allen anderen Bundesländern angewandt?

Vlt könnt ihr mir ja helfen. Danke bereits im Vorraus.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

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Wer führt den de Test durch? Du kannst das ja vermutlich selbst auswählen und dich an einen wenden, der ebenfalls Jäger ist, damit der überhaupt kompetent genug ist um einen Jagdhund ordentlich zu beurteilen!
 
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Wesenstest läuft zumindest immer ähnlich ab. Da würde ich mir aber keine zu großen Sorgen mache, die Prüfer wollen einem da auch nichts böses.

Gegen den Bescheid würde ich erst mal Widerspruch einlegen.
 
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Gelöschtes Mitglied 4627

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Wer führt den de Test durch? Du kannst das ja vermutlich selbst auswählen und dich an einen wenden, der ebenfalls Jäger ist, damit der überhaupt kompetent genug ist um einen Jagdhund ordentlich zu beurteilen!

Dem Bescheid lag eine Liste mit anerkannten Sachveständigen Wesenstestern bei. Allerdings ist mir davon keiner bekannt. Sonst wäre es nicht ganz so kompliziert. ;)
 
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Der Hund wird verschiedenen Situationen ausgesetzt und fertig. Die Rasse ist vollkommen egal. Da sagt beim Schäferhund auch keiner "Das ist ein Schutzhund, der darf Fremde im Dunkeln ruhig mal beißen".

Wenn Dein Hund alltagstauglich ist, dann wird er mit dem Test keine Probleme haben.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Dem Bescheid lag eine Liste mit anerkannten Sachveständigen Wesenstestern bei. Allerdings ist mir davon keiner bekannt. Sonst wäre es nicht ganz so kompliziert. ;)

Da gibt es bestimmt noch einige mehr, vielleicht bekommst Du hier noch ne Info wer da so alles in Frage käme!
 
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Der fromme Metzger

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Meine Antwort wird Dir aktuell nichts nützen. Nützliche Antworten hast Du ja auch schon bekommen. Wobei ich persönlich zum Anwalt gegangen wäre, um die genaueren Umstände des Zustandekommens des Bescheides zu klären. Nun ja, was ich eigentlich sagen wollte:
... meine Freundin, die ihn unter normalen Umständen zu 100% unter Kontrolle hat, ...
Unter normalen Umständen muss man über gar nichts Kontrolle haben. Unter normalen Umständen läuft alles normal.
"Kontrolle haben" beginnt erst dann, wenn die Umstände nicht normal sind.

Wie gesagt, nicht weiter wichtig, willte das nur mal so als Lebensweisheit in den Raum stellen.
 
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Im Frühjahr die VJP in Bielefeld gehabt,mit Wesens u. Verhaltensfestellung.
Ruhig..ausgeglichen.........
Selbstsicher
Sozialverträglich

Vielleicht hilft es👍👍
 
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Ich kann zu Deiner Frage leider nichts konstruktiv beitragen, aber mein Terrier hat in der Nachbarschaft mittlerweile 2 Katzen über den Jordan gebracht. Ein Wesenstest ist doch bei solch einer Kleinigkeit m. M n. völlig unangebracht. Immerhin handelt es sich doch um Jagdhunde und Freigänger leben nunmal mit einem höheren Risiko... Die Welt verblödet zusehends
 
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Die interessante Frage ist ob ein Hund, der bei einer "Zufallsbegegnung" eine Katze beißt, immer als gefährlich zu gelten hat.

Leider wird man dies nur vor Gericht klären können.
 
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Gelöschtes Mitglied 23732

Guest
ein Widerspruch ist grundsätzlich immer empfehlenswert, je nachdem wer den Bescheid erlassen hat finden sich oft Formfehler ... ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht wäre dann angebracht.
 
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Es gibt sogar Fachanwälte für Tierrecht - so dumm das klingt, die taugen u. U. was.
Wir hatten auch mal so einen Schrieb wegen unserem damaligen Boxer bekommen, der Nachbars Fiffi fressen wollte, nachdem dieser ihn "attackiert" hat. Ich hatte den Boxer an der Leine, der andere war frei, aber gut... das kleine Haarteil sah danach eben nicht so gut aus.

Der konsultierte Anwalt konnte die Sache gänzlich abwenden und hat uns am Ende rund € 250,- gekostet. War die Sache wert, denn der Boxer hätte den Wesenstest wohl leider nicht bestanden... :confused:

Wenn dein Hund ein Netter ist, würd ich's vermutlich auf den Test ankommen lassen. Leinen- und Maulkorbpflicht ist bis dahin allerdings mies!
 
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Gelöschtes Mitglied 4627

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Meine Antwort wird Dir aktuell nichts nützen. Nützliche Antworten hast Du ja auch schon bekommen. Wobei ich persönlich zum Anwalt gegangen wäre, um die genaueren Umstände des Zustandekommens des Bescheides zu klären. Nun ja, was ich eigentlich sagen wollte:

Unter normalen Umständen muss man über gar nichts Kontrolle haben. Unter normalen Umständen läuft alles normal.
"Kontrolle haben" beginnt erst dann, wenn die Umstände nicht normal sind.

Wie gesagt, nicht weiter wichtig, willte das nur mal so als Lebensweisheit in den Raum stellen.

Ist mir natürlich alles klar. Da noch 2 weitere angeleinte Hunde an ihr hingen, habe ich garnicht erst erwähnt, da ich schon mit solchen Antworten gerechnet hatte. Dass das gelinde gesagt verdammt doof war, habe ich ihr bereits erklärt. ;) Leider war ich zu dem Zeitpunkt 2000km entfernt und wusste nichts von dem Spaziergang. Sonst hätte der so sicher nicht stattgefunden. :rolleyes:
 

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