G
Gelöschtes Mitglied 4627
Guest
Moin,
mein DD hat beim Spaziergang in der Ortschaft eine Katze über den Jordan gebracht. Er war angeleint, nur leider ist meine Freundin, die ihn unter normalen Umständen zu 100% unter Kontrolle hat, auf dem Nassen Gehsteig ausgerutscht und gefallen, worauf hin er die 50cm Platz die er dadurch bekommen hat natürlich genutzt hat. Die Katze war steinalt und wohl laut Erzählungen mehr oder weniger dement, hat nur einen Buckel geschoben und gefaucht. Wenn sie geflüchtet wäre, wäre die Situation wohl garnicht erst eskaliert. Was solls, shit happens... Nach mehrmaliger versuchter Kontaktaufnahme mit der Besitzerin wurde schlussendlich ein Zettel mit allen relevanten Daten in den Briefkasten geworfen. Auch daraufhin hat sich niemand gemeldet. Ein paar Tage später gabs dann Post vom Ordnungsamt. Eine Dorfbekannte Unperson und Möchtegern-Hundetrainerin hat den Vorfall angeblich beobachtet und wohl Anzeite erstattet. Darauf hin hat meine Freundin und eine Zeugin die ihr geholfen hat wieder auf die Beine zu kommen schriftlich und Wahrheitsgemäß dazu Stellung genommen. Daraufhin mussten wir im Ordnungsamt, zur Identifizierung des Hundes und Beantwortung einiger aus meiner Sicht eher fragwürdigen Fragen beantworten. (z.B. nach dem Zustand der Katze nachdem sie tot war...). Auch diese Fragen wurden wahrheitsgemäß beantwortet.
Nun habe ich 3 Monate nach dem Vorfall einen Bescheid im Briefkasten, "Die Gefährlichkeit ihres Hundes wird festgestellt." Das heist ich muss eine Erlaubniss zur Haltung des Hundes beantragen, welche einen bestandenen Wesenstest beinhaltet.
Laut dem Bescheid darf ich den Hund bis zum Abschluss des Erlaubnissverfahrens auserhalb geschlossener Bereiche nicht mehr ohne Leine und Maulkorb führen. Die Frist für den Antrag beläuft sich auf 3 Monate.
Nun zu meinen Fragen:
- Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit diesem Thema?
- Wie sind die Chancen dagegen gerichtlich vorzugehen? Kann jemand einen guten Anwalt empfehlen der sich auf diesem Gebiet auskennt?
- Muss wirklich ein Wesenstest stattfinden wenn ein Hund eine Katze auf dem Gewissen hat?
- Kann man mir aufgrund dieser Grundlage wirklich eine Leinen und Maulkorbpflicht aufzwingen, ohne das ein Test bereits stattgefunden hat?
(Der Hund ist bis zur VGP erfolgreich geprüft, ist nun 10 Jahre alt, hat in seinem Leben einiges an Raubwild abgewürgt (Thema Härtetest usw...) und wird als Diensthund aktiv rund ums Jahr jagdlich geführt. Das wäre reine Folter ihn nun während der Saison nicht mehr jagdlich führen zu dürfen.)
- Läuft ein Wesenstest immer gleich ab? Im Internet findet man auf die Schnelle nur etwas über den Niedersächsischen Wesenstest. Wird dieser in allen anderen Bundesländern angewandt?
Vlt könnt ihr mir ja helfen. Danke bereits im Vorraus.
mein DD hat beim Spaziergang in der Ortschaft eine Katze über den Jordan gebracht. Er war angeleint, nur leider ist meine Freundin, die ihn unter normalen Umständen zu 100% unter Kontrolle hat, auf dem Nassen Gehsteig ausgerutscht und gefallen, worauf hin er die 50cm Platz die er dadurch bekommen hat natürlich genutzt hat. Die Katze war steinalt und wohl laut Erzählungen mehr oder weniger dement, hat nur einen Buckel geschoben und gefaucht. Wenn sie geflüchtet wäre, wäre die Situation wohl garnicht erst eskaliert. Was solls, shit happens... Nach mehrmaliger versuchter Kontaktaufnahme mit der Besitzerin wurde schlussendlich ein Zettel mit allen relevanten Daten in den Briefkasten geworfen. Auch daraufhin hat sich niemand gemeldet. Ein paar Tage später gabs dann Post vom Ordnungsamt. Eine Dorfbekannte Unperson und Möchtegern-Hundetrainerin hat den Vorfall angeblich beobachtet und wohl Anzeite erstattet. Darauf hin hat meine Freundin und eine Zeugin die ihr geholfen hat wieder auf die Beine zu kommen schriftlich und Wahrheitsgemäß dazu Stellung genommen. Daraufhin mussten wir im Ordnungsamt, zur Identifizierung des Hundes und Beantwortung einiger aus meiner Sicht eher fragwürdigen Fragen beantworten. (z.B. nach dem Zustand der Katze nachdem sie tot war...). Auch diese Fragen wurden wahrheitsgemäß beantwortet.
Nun habe ich 3 Monate nach dem Vorfall einen Bescheid im Briefkasten, "Die Gefährlichkeit ihres Hundes wird festgestellt." Das heist ich muss eine Erlaubniss zur Haltung des Hundes beantragen, welche einen bestandenen Wesenstest beinhaltet.
Laut dem Bescheid darf ich den Hund bis zum Abschluss des Erlaubnissverfahrens auserhalb geschlossener Bereiche nicht mehr ohne Leine und Maulkorb führen. Die Frist für den Antrag beläuft sich auf 3 Monate.
Nun zu meinen Fragen:
- Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit diesem Thema?
- Wie sind die Chancen dagegen gerichtlich vorzugehen? Kann jemand einen guten Anwalt empfehlen der sich auf diesem Gebiet auskennt?
- Muss wirklich ein Wesenstest stattfinden wenn ein Hund eine Katze auf dem Gewissen hat?
- Kann man mir aufgrund dieser Grundlage wirklich eine Leinen und Maulkorbpflicht aufzwingen, ohne das ein Test bereits stattgefunden hat?
(Der Hund ist bis zur VGP erfolgreich geprüft, ist nun 10 Jahre alt, hat in seinem Leben einiges an Raubwild abgewürgt (Thema Härtetest usw...) und wird als Diensthund aktiv rund ums Jahr jagdlich geführt. Das wäre reine Folter ihn nun während der Saison nicht mehr jagdlich führen zu dürfen.)
- Läuft ein Wesenstest immer gleich ab? Im Internet findet man auf die Schnelle nur etwas über den Niedersächsischen Wesenstest. Wird dieser in allen anderen Bundesländern angewandt?
Vlt könnt ihr mir ja helfen. Danke bereits im Vorraus.
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