Wesenstest

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 4627
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Gelöschtes Mitglied 4627

Guest
Die interessante Frage ist ob ein Hund, der bei einer "Zufallsbegegnung" eine Katze beißt, immer als gefährlich zu gelten hat.

Leider wird man dies nur vor Gericht klären können.

Tja... das frage ich mich eben auch. Was bedeutet in diesem Fall denn bitte gefährlich? Den Katze -Hund Konflikt gibt es, seit dem es Katze und Hund gibt und wird es immer geben. Das ein Unglück passieren kann, ist doch jedem Hundebesitzer klar. Nur das eine Katze, die 50cm neben dem Gesteig hinter einem Betonabsatz sitzt und nicht wegläuft, eben gefährlich lebt, das passiert numal. Unter normalen Menschen klärt man das dann eben von Angesicht zu Angesicht und mit der entsprechenden Versicherung. Dann ist aber auch mal wieder gut.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4627

Guest
Wenn dein Hund ein Netter ist, würd ich's vermutlich auf den Test ankommen lassen. Leinen- und Maulkorbpflicht ist bis dahin allerdings mies!

Der Hund ist absolut klar im Kopf, hat sicherlich 30 Waldpädagogische Spaziergänge mit Grundschulkindern hinter sich, für welche er natürlich die Hauptattraktion war. Einzig Sorge bereitet mir seine Interaktion mit anderen dominanten Rüden auserhalb jagdlicher Aktivitäten. Das ist mal so und mal so und für mich nicht einschätzbar. Weshalb ich es eigentlich nicht in einem Test darauf ankommen lassen mag.
 
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Soweit mir bekannt ist, ist ein abgerichteter Jagdhund generell als gefährlich eingestuft.

Dieser hat ja generell die Aufgabe, Wild bei der Hetze zu stellen, zu halten und nieder zuziehen bzw. Raubwild kompromisslos abzutun.
Ich würde gegen den Bescheid mit dieser Begründung erst mal Widerspruch einlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/jagdhund-toetet-katze-gefaehrlichkeitsfeststellung/

in dem o.a. verlinkten Fall ging es vor Gericht in einem sehr ähnlich dem geschilderten Fall wie dem Deinen, allerdings zuungunsten von Hund und Halter.
Seis drum - ich verstehe den Hund gut und denke, dass, wenn die Katzen der Nachbarschaft in meinem Garten Singvögel fangen, meine JGH das prinzipielle Recht haben im Sinne Darvins hier regulierend einzugreifen.
Nun gehts nicht um Deinen Garten sondern um einen öffentlichen Weg. Das ist leider der rechtliche Unterschied.

Mein Rat wäre es, Einspruch einzulegen und dann mit Hilfe des JGHV einen Gutachter zu finden, der sich auf JGH versteht. Nimm ruhig ein paar Nachbarskinder mit, die sich natürlich Sorgen um Deinen Wauzi machen, mit dem sie immer so lieb spielen und kuscheln.... ;)
 

steve

Moderator
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Unglücklicherweise steht in der Gesetzebegründung

Dementsprechend wird bei einem Vorfall mit einem Jagd- oder Polizeihund zukünftig von der zuständigen Behörde im Einzelnen zu prüfen sein, ob es sich um einen erfolgreich geprüften, brauchbaren Jagdhund im Sinne des § 2 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes bzw. einen behördlich ausgebildeten Polizeihund einer Behörde handelt und der jeweilige Hund bestimmungsgemäß eingesetzt wurde. Ist dies der Fall, liegen die Voraussetzungen für eine Gefährlichkeitsfeststellung nicht vor. Demgegenüber sind beispielsweise Jagdhunde, die außerhalb der Ausübung einer Jagd und außerhalb des Rahmens des Jagdschutzes und damit nicht bestimmungsgemäß andere nicht wildernde Hauskatzen töten, auch zukünftig als gefährlich festzustellen, zumal es kein Bestandteil der Verbands-Gebrauchshundeprüfung für Jagdhunde ist, Hauskatzen zu hetzen und zu beißen (vgl. beispielhaft VG Magdeburg, Beschluss vom 14. April 2015 – 1 B 22/15 MD –).

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp6/drs/d4359lge.pdf
 
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Bei Weimaranern ist der Wesenstest Standard.
Die kenn Jagdhunde und können die auch passend beurteilen. Das wäre meine Anlaufstelle.

Evtl. zudem noch rechtliche Prüfung.
In Bayern evtl. über die vom BJV angebotenen Rechtsschutzversicherung?
 
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Grauenvoll. Was für ein Possenspiel der Gutmenschen. Soweit ich mich erinnere stellt das unbeaufsichtigte laufen lassen von Katzen ausserhalb des eigenen Grundstückes eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Waldgesetzes( früher FFOG) dar.
Und jetzt wird dem Hund der Prozess gemacht weil er pflichtbewusst seinen Jagdschutzaufgaben nachkommen wollte?
Ohne die Ordnungswidrigkeit der Halterin der Katze und dem Verstoß gegen ein Gesetz wäre es gar nicht dazu gekommen.
Aber Täterschutz wird ja von jeher groß geschrieben.
Ich hoffe auf jeden Fall das der Hund den Test besteht und keine weiteren Repressalien aus diesem wahrhaftig schlechten Scherz entstehen.
HoRüdHo
 
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Auf so ne Idee jemanden deshalb anzuzeigen würde hier bei uns keiner kommen.da gibt's ehr ein Lob.
Hund und Katze sind von Natur aus nicht die besten Freunde
 
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18 Okt 2016
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Im befriedeten Bezirk?

Der Hund weiß im allgemeinen nicht das es befriedete Bezirke gibt oder das dort die Jagd ruht.
Der Hund tut was in seinen Genen, in seiner Natur liegt.
Allersdings war er angeleint und wurde nicht angerüdet oder dergleichen. Wenn ich dem Katzenhalter jetzt unterstelle (hätte er sich einfach an das Gesetz gehalten) das er seine Minka lieber im Haus behalten hätte, wo sie genauso sinnlos hätte herumgammeln können wie auf dem Tretowar, wäre Hund und Führer dieses unsägliche Schauspiel erspart geblieben.

Anders herum gefragt. Die Katze liegt draußen rum ( obwohl sie da nichts verloren hat), der Hund schreckt sie auf, sie springt auf die Straße, ein Auto weicht aus und erwischt ein entgegen kommendes Kind auf dem Fahrrad.
Wer hat Schuld? Der Hund oder das Auto.......?
 

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