Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

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Heute im Ordnungsamt angerufen ob meine Sicherheitsüberprüfung erfolgreich durchgeführt wurde und ich morgen meinen Jagdschein verlängern kann.
Antwort: Wenn ich keine Mail bekommen habe das ich wegen Bankraubs gesucht werde ist alles ok. Sie haben morgen Vormittag von 8:00 bis 12:30 offen, ich sollte besser vor 12:00 kommen damit das zeitlich mit dem bezahlen noch klappt.

Ort: Großstadt im Flächenschwerpunkt Bayerns.
Werde morgen berichten ob alles reibungslos geklappt hat.

Grüße
Alexander
 
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Eine interessante Betrachtungsweise wurde mir heute dargelegt. Die Grundlage für die Ausstellung und Verlängerung der Jagdscheine ist das Bundesjagdgesetz und darin steht nicht, dass eine Übrerprüfung durch den VS erforderlich ist. Folglich dürfte einer Verlängerung nichts im Wege stehen.

"Ja aber .... ein Jäger ohne Waffen ...."
"Gibt einige, die keine besitzen und sich für die wenigen Jagden, an denen sie teilnehmen, eine leihen."

Ich bin kein Jurist und vermag das nicht zu beurteilen, ich stelle es einfach mal so in den virtuellen Raum.

Richtig, im BJagdG steht nichts zu einer Abfrage beim Verfassungsschutz!

... allerdings sagt § 17 Abs. 1 BJagdG folgendes:

Fehlen die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 (Falknerjagdschein) erteilt werden.

Das Bundesjagdgesetz verweist hier also direkt auf das Waffengesetz und schreibt vor, dass bei einer fehlenden Zuverlässigkeit/persönlichen Eignung im Sinne des WaffG nur ein Falknerjagdschein erteilt werden darf!

Wenn nun also das geänderte WaffG zur Feststellung der Zuverlässigkeit in § 6 eine Abfrage beim Verfassungsschutz vorschreibt, wie soll die Jagdbehörde dann ohne eine solche Abfrage feststellen, ob die erforderliche Zuverlässigkeit vorliegt?


Es ist natürlich sehr bürgerfreundlich, wenn einige Jagdbehörden auch ohne die VS-Abfrage Jagdscheine verlängern, rechtlich richtig ist es aber nicht...
 

PPS

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LJV SH: Mit Datum vom 02. März wurde ein Erlass verkündet, der den Unteren Jagdbehörden nun eine Ausstellung/Verlängerung der Jahresjagdscheine seitens des Ministeriums vollständig untersagt.
 
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So ist es ja rechtlich auch korrekt...

Wenn man es mal ganz nüchtern betrachtet:
Dass es mit dem neuen WaffG so kommen wird (oder mindestens könnte), war abzusehen und jeder, der seinen Jagdschein nicht schnellstmöglich nach Erhalt der Versicherungsbescheinigung verlängert hat, ist meiner Meinung nach auch ein bisschen selber schuld (insbesondere bei Behörde, bei denen das auf dem Postweg geht).

Welchen Grund gab es denn, mit der Verlängerung zu warten?

Als ich Ende Dezember/ Anfang Januar auf diese bevorstehende Problematik hingewiesen habe, wurde es von den meisten hier abgetan oder schlicht ignoriert...
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Im Gegenzug sei die Frage erlaubt, warum unsere als eher wenig fleissig bekannten Institutionen sich nicht früher um den Ablauf gekümmert haben?

Die wussten auch was kommt und haben Beamtenmikado gespielt.
 
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Im Gegenzug sei die Frage erlaubt, warum unsere als eher wenig fleissig bekannten Institutionen sich nicht früher um den Ablauf gekümmert haben?

Die wussten auch was kommt und haben Beamtenmikado gespielt.
Im Gegensatz zu uns, können die tatsächlich nichts machen.
Zuerst muss das Gesetz stehen, sonst handelt man nicht rechtmäßig.
Ein VS Abfrage war demzufolge einfahc nicht möglich.
Bei aller Vorbereitung ändert sich eben auch einiges noch im Parlament.
Das durften wir auch live verfolgen.
Um Übertragungswege der Abfragen, hätte man sih allerdings kümmern müssen oder das INkrafttreten entsprechend später gestalten, so wie auch bei anderen Themen geschehen, die noch Vorbereitung (NWR) bedürfen.
Da war der politische Druck aber zu hoch im Kessel.
Man wollte unbedingt entschlossenen Handlungswillen darstellen.
 
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Sorry, aber viele Jäger haben doch gesagt "die WaffG-Änderung betrifft mich/uns nicht".

Vielleicht reicht das jetzt ja mal, um die entsprechenden Personen aufwachen zu lassen!


Ich heiße die aktuelle Situation keinesfalls gut, ich sage nur, dass es eben absehbar gewesen ist...

Hätte man es sehen wollen, hätte man rechtzeitig reagieren können (das gilt gleichermaßen für die Verbände (die z.B. zur frühzeitigen JS-Verlängerung hätten aufrufen können) wie auch für alle, die ihren JS aktuell nicht verlängert bekommen).

Ich habe auch hier im Forum rechtzeitig darauf hingeweisen, dass es so kommen könnte...
 
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Definitiv nein.
LKA kann sein, weiß ich jetzt nicht so genau, werde ich das nächste mal machfragen.

In der Regel ist das Dezernat, welches den Waffenbehörden Auskunft über eine Person erteilt, beim LKA ansässig. Dies prüft dann alle polizeilichen Vorgänge und Erkenntnisse der Person ab. Da ja das LKA eine Polizeibehörde des Bundeslandes ist.
So ist es in den meisten Bundesländern.
Kann natürlich aufgrund Förderalismus Abweichung geben.
 
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...

Welchen Grund gab es denn, mit der Verlängerung zu warten?

t...

In meinem Fall:
Die Öffnungszeiten der Behörde und meine gewohnten Arbeitszeiten waren bei mir der Grund und dürfte nicht selten so sein. Ich zumindest warte da gerne, bis ich Ende März eh meinen Resturlaub abfeiern muss. Da mir das dieses Mal zu ungewiss war, bin ich dann halt zweieinhalb Stunden später ins Büro. Im Saarland kam allerdings auch die Info von der VJS, dass es keine Probleme mit der Verlängerung geben werde. Da hat man sich gekümmert. Dazu ´ne kompetente SBin und der Vorgang war in 10 Minuten inkl. Schwätzje erledigt.
 
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Die kompetente SBin hat das nicht entschieden und das habe ich auch nicht geschrieben.:cool:
Um´s vorweg zu nehmen: der Landesverband hat´s auch nicht entschieden, sondern bei der OJB und weiteren Stellen im Minsterium nachgehört.
Untätigkeit können die Saarjäger ihrem Verband zumindest in dem Fall nicht nachsagen.
 
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Ich habe diese Woche in RLP 3 Waffen angemeldet und eine neue WBK bekommen, das dauerte 10 Minuten.
Fragte wie sieht es mit der Verlängerung von JS aus, Antwort : alles wie bisher.

Genau !

In dieser Angelegenheit fragte ich gestern bei meiner Kreisverwaltung (auch RLP) nach und erhielt die Info, daß es keinen Einfluß auf die Anmeldung von Waffen bei Jägern gibt.
Momentan wars erstmal für mich die entscheid. Frage; mein JS gilt eh noch länger...
Bis der wieder zur Verlängerung ansteht, wird sich das Behörden-Drama wohl eingelaufen haben.


Ein Freund in kreisfreier Stadt in NRW erhielt Info, daß dort die unt. JBeh auch nicht mehr sofort den JS verlängert...
 
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Heute im Ordnungsamt gewesen und Jagdschein problemlos verlängert.
Waren alle sehr nett und ging sehr flott.

Warum ich nicht früher drann war?
Ich hab am 16.2. die Bescheinigung der Versicherung bekommen, am 17.2. eine Mail ans Ordnungsamt geschrieben mit Bitte die nötigen Erkundigungen einzuholen.
Antwort war ich solle Anfang März anrufen und nachfragen ob alles geklappt hat.
Am 2.3. angerufen und für heute Termin ausgemacht.
Weiss nicht wo da noch so extrem Potential zur Beschleunigung gewesen wäre.

Grüße
Alexander
 

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