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Die notwendigen Sachen haben sich gestern geändert und konnten im Vorfeld mangels Rechtsgrundlage nicht erledigt werden
Bei uns ist persönliches Erscheinen für die JS Verlängerung Plicht.Dienstag JS zur Behörde geschickt, Freitag war er verlängert wieder im Briefkasten. Ebenfalls die WBK zum eintragen einer Waffe.
Geht also doch noch schnell.
Da kann man allerdings ganz ruhig bleiben. Das Verschulden liegt hier auf Behördenseite.Waffenbehörde ist ganz fix geworden! UJB da geht am 2. April die Kontrollmeldung raus. und dann kommt das Schreiben von der Kreis Polizei das man innerhalb 2 Wochen ein Bedürfnisse nachweisen müsse oder seine Waffen einem Berechtigten überlassen muß
Hast du nie nach einer rechtsgrundlage dafür gefragt?Bei uns ist persönliches Erscheinen für die JS Verlängerung Plicht.
Ist das tatsächlich so schlimm bei euch!?Waffenbehörde ist ganz fix geworden! UJB da geht am 2. April die Kontrollmeldung raus. und dann kommt das Schreiben von der Kreis Polizei das man innerhalb 2 Wochen ein Bedürfnisse nachweisen müsse oder seine Waffen einem Berechtigten überlassen muß
Ging bei mir letzte Woche noch problemlos (Bayern)Genau so wird vermutlich auch keine neue WBK ausgestellt, sollte die aktuelle voll sein, werde es nachher sehen, wenn ich den SD eintragen lasse, meine ist aber voll
Na das ist jetzt aber schon ganz weit hergeholt. Bezüglich Jagdscheinerteilung gilt immer noch das BJagdG, da kann ich mich nicht auf das Waffengesetz beziehen, auch wenn der JS nach § 13 für Jagdlangwaffen einer WBK gleich steht....Im GEsetz ist das anders bestimmt.
Da kann man sich die Diskussion das der Jagdschein (welcher einer WBK bzgl. Jagdlangwaffen geichgestellt ist) eine waffenrechtliche Angelegenheit ist, auch sparen.
das war früher bei uns auch so da hat sich einiges geändert die sind sehr schnell geworden.Ist das tatsächlich so schlimm bei euch!?
Ich weiß, dass es Leute gibt, die schon lange keinen gelöst haben, aber trotzdem ihr Waffen noch im Schrank haben.
Selbst wenn die Behörde drauf kommt, dann mahnen die in der Regel erstmal schriftlich an, wenn dann keine Reaktion kommt, kommt der Widerruf, aber nicht gleich am 14.04. oä.
Na das ist jetzt aber schon ganz weit hergeholt. Bezüglich Jagdscheinerteilung gilt immer noch das BJagdG, da kann ich mich nicht auf das Waffengesetz beziehen, auch wenn der JS nach § 13 für Jagdlangwaffen einer WBK gleich steht....
Deshalb können sie trotzdem nicht direkt widerufen. Das dauert schon eine Weile.das war früher bei uns auch so da hat sich einiges geändert die sind sehr schnell geworden.
Wer, ich? Ich denke doch.hast du das Thema verstanden?
Da kann man allerdings ganz ruhig bleiben. Das Verschulden liegt hier auf Behördenseite.
Auch ist der Widerruf der Erlaubnisse garnicht so schnell erledigt.
Da sind ja Fristen bestimmt.
Ich versteh immer noch nicht, was du mir hier weismachen willst, es geht um die Verfassungsschutzabfrage für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung, so stehts auch eindeutig im Gesetz....Ne, ist es nicht. Du solltest aber einfach im Gestz lesen, wann die Abfrage zu erfolgen hat.
Wie ich schon schrieb ist das nämlich egal, weil es klar bestimmt wurde.