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Wie sich das mit der Jagd verhält wird noch geklärt.
An das Teil erinnere ich mich dunkel, ist nur vor Erteilung des 1. JS bei uns relevant.Bevor ichs lang erklär - hab das PDF angehängt.
ich würde meinen das gesetz ist sonnenklar:
keine jagd ohne GÜLTIGEN jagdschein .
genausowenig wie du mit dem jägerbrief jagen gehst tust du das mit nem antragsformular. hahn in ruh .
Ich war am 13ten dort. Kein Formular, wie schon all die Jahrzehnte vorher auch nicht.Sie haben eins, Kollege war gestern dort.
Mal eine generelle Frage: Was ist mit WBK Eintragungen, die überprüft werden müssen, weil z.B. die letzte Eintragung mehr als sechs Monate zurück liegt.
Auch VS Abfrage? Denn dann wird es ja lustig werden, wenn sich die Vorgänge aufstapeln.
Keinen gültigen Jagdschein => nicht pachtfähig =>und keine Legimation zum legalen Waffenbesitz
Oha, was für ein Scheiß!
Wenn einer noch Waffen kurzfristig veräussern will/muß, ich hätte noch Verwendung dafür.