Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

BAL

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@waldgeist "Im einen LK so, im nächsten anders", das geht imho auf Lokalfürstentum zurück. Besonders wenn es darum geht noch ein bissl restriktiver zu sein als die anderen scheint der Phantasie keine Grenzen gesetzt zu sein. Ich erinnere nur an die Nummer "Eintragung einer SLB mit dem Zusatz "2 Schuss"".
 
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Meine UJB (Lüdenscheid, NRW) hat mich unlängst angeschrieben und mir das Formular zur Verlängerung des Jagdscheins und eine Datenschutzerklärung zugeschickt. Mit letzterer Erklärung konnte ich (optional) der UJB gestatten im Fall einen Waffenkaufs das Vorhandensein eines Jagdscheines zu bestätigen. Weiterhin konnte ich (optional) der UJB gestatten die Information, daß ein gültiger Jagdschein existiert, meiner Waffenbehörde in elektronischer Form zu übermitteln.

Ich bin persönlich vorstellig geworden und konnte den verlängerten Jagdschein nach einem netten Plausch direkt wieder mitnehmen. Ich habe von der Situation in Hessen berichtet, das war meiner Sachbearbeiterin noch nicht bekannt. Eine Anweisung am Ablauf der JS-Verlängerung etwas zu ändern gibt es hier (noch?) nicht.


Lüdenscheid ist aber auch top! Bislang hatte ich dort nichts zu meckern ;)
 
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Ist das eigentlich nur in Hessen so!?

Dann haben wir doch schon wieder den nächsten Schlampenden! Wenn sowas wieder in jedem Bundesland in Eigenregie gelöst wird, ohne vernünftige Vernetzung!? Wie soll das funktionieren!?
 
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interessant wäre ja das Datum: vor dem 20.02. oder später?

Teddy

Ähhhh,
Habe ihn heute verlängert.
Wen hätte es interessiert wenn es Anfang letzter Woche geschehen wäre :unsure:
Oder meinst Du den Wechsel von Landrat auf Landrätin ??;)

Gruß vom Jochen
 
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Das ist doch das eigentliche Problem. Jedes Bundesland und jeder Landkreis strickt seine eigene Interpretation der Gesetze.
War vor 3 Jahren wegen SD das gleiche. Mein Kreis genehmigte mit selbstgestrickten Auflagen. Nachbarkreis, Niente
Schon vor 20 Jahren gabs den Quatsch. Ich bekam eine Flinte zur Ausbildung mit vorläufiger WBK, im Nachbarkreis gabs auch die Büchse genehmigt.
Wie soll eine untere Behörde denn wissen, daß ein Verückter der Staatsanwaltschaft Anzeigen schickt.
DAS gehört geändert. Aber mit den Jungs auf den Ämtern, niemals....
 
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Einziger Unterschied zu früher : jetzt kam ein Aufkleber rein wegen Landrätin statt Landrat ;)
Gruß
Jochen
Bei uns kam auch ein Aufkleber rein, aber nur wegen der neuen Jagdzeiten

Da unsere Behörde die Abfrage schon seit einiger Zeit automatisch für jeden neuen Antrag bzw. abgelaufenen Schein stellt, geht es bei uns auch sehr schnell.
 
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... Der jüngste Hanau-Fall sei da das beste Bsp. Die Behörden wußten von dem psychischen Zustand des Täters,waren aber nicht in der Lage,die bestehenden Gesetzlichkeiten in Anwendung zu bringen,obwohl sie Zugriff zum Zentralen Waffenregister haben.Meine Meinung wurde vom Fachmann gedeckelt !Für Unfähigkeit oder Überlastung "blutet" jetzt wieder der unbescholdene,legale Waffenbesitzer.

Steile Behauptung, hast Du seriöse Quellen für diese Angaben? Soweit mir bisher bekannt ist, war da nichts im Vorfeld bekannt.
 
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Steile Behauptung, hast Du seriöse Quellen für diese Angaben? Soweit mir bisher bekannt ist, war da nichts im Vorfeld bekannt.

Soll so gewesen sein. Schon im November war der Täter auffällig. Aber die Behörden haben verpennt. Hat auch Gepperth vom BDS schon angeprangert. Reaktion von den Zuständigen kam bis jetzt nicht. Hoff aber das da die Verbände dran bleiben. Auch soll eine illegale Schußwaffe gefunden worden sein. Das hab ich aber erst einmal wo gelesen.
Es ist aber so. Die Behörden, egal wo, sind für diese Scherze unterbesetzt. Das soll nix beschönigen. Die Regelungen werden immer umfassender, siehe die neue WaffG-Änderung. Und die sollen da noch durchblicken. Mein SB hat mir ein Handbuch vom BKA/LKA gezeigt, durfte nicht reinschauen, 3cm dick, dass bei der Geschichte EWB-pflichtige Teile, Magazine, usw. „helfen“ soll. Das kapiert doch keiner.
 
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Steile Behauptung, hast Du seriöse Quellen für diese Angaben? Soweit mir bisher bekannt ist, war da nichts im Vorfeld bekannt.
Soll Dein Beitrag jetzt Satire sein,dann ist sie aber keine oder bist Du tatsächlich so uninformiert ?
Trifft Letzteres zu,dann wunderts mich gar nicht mehr,warum da nix mehr funktioniert !Für Blinde und Taubstumme gibts auch Nachrichten in Blindenschrift,über die man sich informieren kann !
Nur mal am Rande,der Täter hatte bereits ein nur von irren Fanthasien gekennzeichnetes 6-seitiges Pamphlet bei der Behörde angezeigt,was fast identisch mit seinen 5 Seiten war,die man bei ihm zu Hause gefunden hat. Das kam doch aber in jeder Sendung,jedem Radiobeitrag u. allen Medien !Unverständlich,wem sowas entgeht.
 
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Grüss Gott,
habe eben per eMail bei der UJB ( in dem Fall NRW) nachgefragt u. um Stellungnahme gebeten, bin mal auf die Antwort gespannt.
Gruss
luger08
Die Nachricht, der Sachbearbeiterin der UJB vom 25.02.20, der Jagdschein, kann ohne Probleme verlängert werden.
Gruss
luger08
 
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