Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

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9 Aug 2016
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...
Keine Ahnung, hab diese Woche verlängert. Dauer 10min inkl. kleiner Ratsch. Kosten 150.
Wo? Natürlich Bayern 😁
Dito. Bayern.

Kommentar. "Ja, wir machen die Abfrage beim Verfassungsschutz halt später, wenn die Anweisungen dazu da sind. Falls nötig widerrufen wir den Jagdschein dann. Das geht ganz schnell"
 
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Genau das ist es.
In Hessen ist die Anweisung von der Grünen Landwirtschaftsministerin an die RPs ergangen abzuwarten und gleichzeitig prüft das Innenministerium wie zu verfahren ist....
Bei der üblichen Arbeitsmoral in deutschen Amtsstuben kann es dauern.
 
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7 Mai 2014
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Is doch eh zu spät. Hast Du schon mal erlebt, dass ein Gesetz rückgängig gemacht wurde?
VORHER war bereits klar, was da kommt. Von unseren Verbänden gab es dazu nur Schweigen im Walde.
Die Jägerschaft ist diesbezüglich ein verschnarchter Haufen Dummbrote, die glauben, ihnen passiere schon nix und das ginge sie alles nix an. Und die Verbände bilden das 1 zu 1 ab.
Wartet mal die langen Gesichter ab, wenn die ersten ihre Zuverlässigkeit aufgrund irgendwelcher nicht nachvollziehbarer "Verfassungseinträge" (was auch immer das sein soll) verlieren.
Aber auch dann werden sich noch genug auf der "sicheren Seite" wähnen. Ohne zu ahnen, dass sie die nächsten sein können, ohne Möglichkeit auch nur in Erfahrung zu bringen, was ihnen konkret zum Vorwurf gemacht wird, geschweige denn einer rechtlichen Handhabe dagegen.

Da hast Du sicher recht. Evtl. gab es mal eine Rücknahme, in dieser Sache glaube ich auch nicht dran.
 
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Ich habe diese Woche in RLP 3 Waffen angemeldet und eine neue WBK bekommen, das dauerte 10 Minuten.
Fragte wie sieht es mit der Verlängerung von JS aus, Antwort : alles wie bisher.
 
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8 Jan 2015
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Genau das ist es.
In Hessen ist die Anweisung von der Grünen Landwirtschaftsministerin an die RPs ergangen abzuwarten und gleichzeitig prüft das Innenministerium wie zu verfahren ist....
Bei der üblichen Arbeitsmoral in deutschen Amtsstuben kann es dauern.

Jupp die Erzieherin hätte in Ihrem Beruf bleiben sollen, da wäre sie bei dem Mangel an Fachkräften eine Stütze der Gemeinschaft!
Im Landkreis LM muss der Antrag gestellt werden, diese werden dann wohl a Block an den VS zur Bearbeitung geschickt, man rechnet mit ca.8 Wochen Bearbeitungszeit!

Da hat die gnädige Frau uns schön einen eingeschenkt!
 
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13 Sep 2016
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Da muss man aber fairer Weise zu sagen.... die Waffengesetzänderung ist keine Hessische Erfindung. Hinz und Kunz sind da nicht dran schuld. Auch wenn das Ganze schon an einen Kindergarten oder gar an ein Kasperletheater erinnert!
 
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4 Apr 2006
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Kam gerade als Info.
Jägerschaft Osterode, Landkreis Göttingen.

Guten Morgen zusammen,

am Samstag hat unsere Kreisrätin Marlies Dornieden bei der Mitgliederversammlung der Jägerschaft Münden erläutert, dass das gerade in weiten Teilen in Kraft getretene Waffenrechtsänderungsgesetz eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorschreibt. Da bisher nicht geklärt ist, wie diese Abfrage verwaltungstechnisch umgesetzt werden kann, hat das Landwirtschaftsministerium in Hannover die Ausgabe, bzw. die Verlängerung von Jagdscheinen derzeit ausgesetzt. Im Ministerium wird an einem Erlass gearbeitet, indem festgelegt werden soll, wie die Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen ist. Frau Dornieden hofft, dass der Erlass noch in dieser Woche veröffentlicht wird. Sie kommt am kommenden Samstag zu uns nach Wulften und wird dort die aktuelle Lage hinsichtlich der Verlängerung von Jagdscheinen erklären.
 
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Eine interessante Betrachtungsweise wurde mir heute dargelegt. Die Grundlage für die Ausstellung und Verlängerung der Jagdscheine ist das Bundesjagdgesetz und darin steht nicht, dass eine Übrerprüfung durch den VS erforderlich ist. Folglich dürfte einer Verlängerung nichts im Wege stehen.

"Ja aber .... ein Jäger ohne Waffen ...."
"Gibt einige, die keine besitzen und sich für die wenigen Jagden, an denen sie teilnehmen, eine leihen."

Ich bin kein Jurist und vermag das nicht zu beurteilen, ich stelle es einfach mal so in den virtuellen Raum.
 
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Also dürfen sie die Tatsächliche Gewalt darüber ausüben.... :sneaky:
Ja, das hat mich nun auch näher interessiert und ich habe im WaffG unter §13 Folgendes gefunden:
WaffG schrieb:
(4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.

Das verstehe so, dass ich zum Ausleihen von Jagdwaffen für die Jagd lediglich den Jagdschein benötige.

Die Frage die sich nun auftut:
Wenn der Jagdschein in dem Fall einer WBK gleichgestellt ist, dann müsste das WaffG dennoch auch für die Erteilung des Jagdscheins von Belange sein.

Aber wie erwähnt, ich bin kein Jurist.
 
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19 Mai 2009
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Moin,

im Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein wird zur Zeit keine Jagdscheinverlängerung durchgeführt.
Bin mit mehreren Anderen freundlich informiert worden, wann eine Verlängerung statt finden kann ist noch nicht bekannt.
Jagdhaftpflicht und Antrag wurden entgegen genommen und wenn die Umstände geklärt sind gibt es telefonisch Nachricht.
 

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