Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

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Danke für die Info - habe darauf hin heute auch in Hessen Kreis HR Kontakt aufgenommen und dann auch verlängert bekommen.

An dieser Stelle möchte ich unsere Behörde positiv erwähnen - stets sehr freundlich, auskunftsfreudig und transparent. Das ist nicht selbstverständlich und muss dann auch einmal zur Sprache kommen. Gerade diese jüngste Herausforderung ist sehr zu meiner Zufriedenheit angegangen und gelöst worden. Chapeau!
 
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15 Mai 2019
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Bekam heute folgende Email, die ich Euch nicht vorenthalten will:


Verteiler: KJM, LJV-Präsidium, HRL, Mitarbeiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Änderungen im Waffengesetz sind die zuständigen Behörden verpflichtet, vor Erteilung eines Jagdscheins oder vor dessen Verlängerung eine Verfassungsschutzauskunft einzuholen, auch wenn hierzu keine spezifischen Anhaltspunkte vorliegen:

§ 5 Abs. 5 Nr. 4 WaffG – Zuverlässigkeit
Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Auskunft der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde einzuholen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen; liegt der Wohnsitz der betroffenen Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Erteilung der Auskunft zuständig.

Diese Regelung ist u.a. Ausfluss des Terroranschlags in Hanau.

Die Unteren Jagdbehörden in BW wurden diese Woche in einer Dienstbesprechung des MLR auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen. Ihnen wurde anheimgestellt, über die Verlängerung von Jagdscheinen selbst zu entscheiden, aber auch auf mögliche Rechtsfolgen hingewiesen.

Das führt nun dazu, dass untere Jagdbehörden im Land Jagdscheine nicht verlängern oder neue erteilen, solange nicht eindeutig geklärt ist, wie mit der Verfassungsschutzanfrage umgegangen werden muss.

Da auch dem MLR die Folgen bekannt sind, wenn Jagdscheine nicht rechtzeitig zum 1.4. verlängert werden (Auswirkungen auf Jagdpacht, Munitions-und Waffenbesitz, Schadensersatzansprüche), wird zusammen mit dem Innenministerium und dem Verfassungsschutz rasch eine Lösung gesucht. Dazu wird es morgen ein Gespräch geben.

Auch auf Bundesebene laufen intensive Bemühungen, dass sich Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium rasch auf eine Lösung verständigen. Der DJV und andere (z.B. der JGHV) haben die zuständigen Minister angeschrieben und deutlich gemacht, dass Unklarheiten im Verwaltungsablauf nicht zu Lasten derjenigen gehen dürfen, die auf ihren Jagdschein angewiesen sind.

Wir werden Sie über den aktuellen Sachstand auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil


Dr. Erhard JauchHauptgeschäftsführer
Bereichsleitung Öffentlichkeitsarbeit/Marketing

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Ich will diese Woche auch noch meinen Jagdschein wieder verlängern, gebe Euch Bescheid, was hierbei dann herumgekommen ist.
 
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Vielleicht sollten die zickenden Bürohengste mal den § 45 des neuen Waffenrecht lesen. Damit ist alles gesagt.
§ 45 Rücknahme und Widerruf


(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.

(2) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. 2Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann auch widerrufen werden, wenn inhaltliche Beschränkungen nicht beachtet werden.

(3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, aus besonderen Gründen auch in Fällen des endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf abgesehen werden. 2Satz 1 gilt nicht, sofern es sich um eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt.
 
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Ich fürchte, dass § 45 WaffG die Behörde nicht beeindrucken wird.
§ 45 WaffG regelt den Widerruf bzw. die Rücknahme einer bereits erteilten Erlaubnis. Die Norm ist anwendbar, wenn während des Geltungszeitraums der waffenrechtlichen Erlaubnis neue Umstände (beispielsweise fehlende Zuverlässigkeit) hinzutreten, die dafür Sorgen, dass zumindest eine Tatbestandsvoraussetzung der ursprünglichen Erteilungsvoraussetzungen wegfällt. Es wird also die bestehende Erlaubnis widerrufen.

Vorliegend kommt es jedoch auf die Verlängerung, also die Erteilung einer Erlaubnis an. Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, also auch die Zuverlässigkeit vorliegt. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen darf die Behörde materiell-rechtlich die Erlaubnis nicht erteilen.

§ 45 WaffG hilft uns also leider nicht weiter.
 
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Wie gesagt, bei uns im Landkreis Offenbach verlängern sie wieder, Kollege war heute da und es wurde anstandslos verlängert. Die Überprüfung beim VS ging letzte Woche bei allen Betroffenen durch.
 
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Die rechtliche Situation bildet sich aus der Verzahnung von Bundesjagdgesetz und Waffengesetz:
Das BJG stellt klar, dass keine Jagdscheinerteilung möglich ist, wenn nach §5 und §6 des Waffengesetzes die Zuverlässigkeit nicht gegeben ist. Und da (§5 WaffG) findet sich eben auch die klare Anweisung an die prüfende Behörde, sich bei der zuständigen Verfassungschutzbehörde zu erkundigen - vor Erteilung, wie Advocatus ja schon schrieb.
 
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In Hessen, speziell Kreis Offenbach hat sich jetzt wohl die Situation entspannt... mehrere Jagdscheine wurden jetzt verlängert.
 
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Wie gesagt, bei uns im Landkreis Offenbach verlängern sie wieder, Kollege war heute da und es wurde anstandslos verlängert. Die Überprüfung beim VS ging letzte Woche bei allen Betroffenen durch.
In Frankfurt am Main läuft es wieder: heute morgen wurde der Jagdschein eines Verwandten verlängert.
 
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Sag ich doch, das Problem mit der Abfrage wurde mittels angepasster Software gelöst. Die Abfragen mehrerer hundert Anträge dauert ein paar Stunden, dann gibts ein Ergebnis und es geht weiter.
 
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Sag ich doch, das Problem mit der Abfrage wurde mittels angepasster Software gelöst. Die Abfragen mehrerer hundert Anträge dauert ein paar Stunden, dann gibts ein Ergebnis und es geht weiter.

Wie schade, hatten doch einige gewähnt, dass der Jagdscheinbegehrer erstmal gründlichst durchleuchtet wird und wenn man per Gesichtserkennungssoftware feststellen würde, dass da einer mal auf einer Veranstaltung einer Partei war, die man hier nicht nennen darf, dann ist die Zuverlässigkeit weg auf immer und ewig...
 
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"Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist Sportschütze und besaß zwei Schusswaffen. Die entsprechende Waffenbesitzkarte wurde widerrufen, nachdem die zuständige Behörde vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz darüber informiert worden war, dass der Kläger stellvertretender Kreisvorsitzender und Landtagskandidat der NPD war sowie die Partei auch in Kommunalparlamenten vertreten hat. "

https://www.lto.de/recht/hintergrue...rtei-schutz-verfassungsrechtlich-zweifelhaft/

Nun kann sich mal jeder selber überlegen, was der Schaiz mit der Abfrage vor Verlängerung des JJS eigentlich soll. Man kennt beim VS doch seine Kundschaft, und o.g. Beispiel zeigt, dass man von dort aus initiativ die Waffenbehörden informiert.

basti
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Die Unteren Jagdbehörden in BW wurden diese Woche in einer Dienstbesprechung des MLR auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen. Ihnen wurde anheimgestellt, über die Verlängerung von Jagdscheinen selbst zu entscheiden, aber auch auf mögliche Rechtsfolgen hingewiesen.

Das führt nun dazu, dass untere Jagdbehörden im Land Jagdscheine nicht verlängern oder neue erteilen, solange nicht eindeutig geklärt ist, wie mit der Verfassungsschutzanfrage umgegangen werden muss.


Die halten sich also nur die Eier warm, löblich, die Corda d.-befreiten findet man also nicht nur in der Politik.

Letzten Samstag beim Landkreis (Service-Büro) abgegeben und heute verlängert bis 2023 zurückbekommen. Land Brandenburg, HVL.

:)(y)(y)(y)(y) den fleißigen SB-innen.

CdB
 
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Wie schade, hatten doch einige gewähnt, dass der Jagdscheinbegehrer erstmal gründlichst durchleuchtet wird und wenn man per Gesichtserkennungssoftware feststellen würde, dass da einer mal auf einer Veranstaltung einer Partei war, die man hier nicht nennen darf, dann ist die Zuverlässigkeit weg auf immer und ewig...

(y)

Ca. 300 standen zur Prüfung an, gerüchteweise wurde nicht jeder Schein verlängert.
 

Fex

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Baden-Württemberg, vor wenigen Minuten:

"Hallo,
ich möchte Sie vorab kurz informieren, dass wir aktuell keine Jagdscheine erteilen.
Das Ministerium hat uns eben informiert, dass die rechtliche Notwendigkeit von Abfragen beim Verfassungsschutz bei der Verlängerung von Jagdscheinen seit Änderung des WaffG zwingend erforderlich ist. Aktuell gibt es jedoch noch keine geeignete Abfragemöglichkeit für die unteren Jagdbehörden. Das Innenministerium hat die schnellstmögliche Bereitstellung zugesagt.
Inwieweit ein zuverlässiger und zeitnaher Rücklauf der Anfrageergebnisse durch den Verfassungsschutz sichergestellt werden kann, lässt sich laut MLR jedoch erst beurteilen, wenn der Verfahrensvorschlag des Innenministeriums vorliegt. Die unteren Jagdbehörden werden zeitnah informiert, wenn es hierzu Ergebnisse gibt."
 

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