Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

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wer sowas macht ist nicht besser wie die Typen vom Flüxxx!
Ich sehe das eher sehr kritisch!
Wo sind hier die Grenzen und die Rechtssicherheit es kann nicht sein das Menschen wegen ihrer Politischen Gesinnung sanktioniert werden das ist ein Unterlaufen unseres Rechtsstaat.
Es muss für Sanktionen ein Verstoß gegen geltendes Recht der von einem Gericht festgestellt wurde vorliegen. Alles andere geht in Richtung Willkür wie wir sie aus der Näheren Deutschen Geschichte kennen.
Man nennt sowas eine Diktatur und Unrechts Staat!!!!

Sorry, aber das ist Quatsch. Die Zuverlässigkeit ist im WaffG als Erfordernis geregelt. Wer sich in einer Gruppierung politisch engagiert, die gegen die FDGO arbeitet, hat zurecht Probleme, seine Zuverlässigkeit zu behalten. Meinungen darf jeder haben wie er mag. Sich gegen die FDGO einzusetzen, ist eine andere Qualität.
 
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...ein Landkreis in RLP:

Eintragung Langwaffen in WBKs ohne Probleme und in üblicher Bearbeitungszeit (1 Woche) im März 20 erledigt.

Antrag wie immer mit online-Formular und per Post. Schranknachweis digital übermittelt, fertig.

Es geht auch modern !
 
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...ein Landkreis in RLP:
Eintragung Langwaffen in WBKs ohne Probleme und in üblicher Bearbeitungszeit (1 Woche) im März 20 erledigt.
Antrag wie immer mit online-Formular und per Post. Schranknachweis digital übermittelt, fertig.
Es geht auch modern !


Landkreis in NDS:

1) Freigabe eines Schallminderers direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes.
2) Eine Woche später der Hinweis, dass kein Eintrag wegen fehlender Verfassungsschutzabfrage erfolgen wird.
3) Ausstellung eines Schreibens, dass 14 Tage-Frist vom Käufer eingehalten wurde.
4) Brief vom LK, dass das erworbene Teil auf Anordnung der Polizeidirektion (wegen der fehlenden Verfassungsschutzabfrage) nicht benutzt werden darf.

Der Schrank steht voll mit Waffen, jetzt kommt ein Schallminderer dazu und den darf man nun nicht nutzen?!
Dann sollen sie doch so konsequent sein und alle Jagdscheine/Waffen/Munition einziehen bis der Verfassungsschutz sein OK gegeben hat.
Ich will da jetzt keinesfalls den Landkreis ankreiden, eher die Polizeidirektion, die hier in meinen Augen über das Ziel hinaus geschossen ist.
 
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Auf welche Rechtliche Grundlage bezieht sich denn die Verwaltung dass du ihn nicht benutzen darfst, so kenne ich das nicht.
 
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Sorry, aber das ist Quatsch. Die Zuverlässigkeit ist im WaffG als Erfordernis geregelt. Wer sich in einer Gruppierung politisch engagiert, die gegen die FDGO arbeitet, hat zurecht Probleme, seine Zuverlässigkeit zu behalten. Meinungen darf jeder haben wie er mag. Sich gegen die FDGO einzusetzen, ist eine andere Qualität.
Das entscheidet aber eben keine Behörde, sondern ein dazu befugtes Gericht.
Man sollte die Dinge nicht wild durcheinanderwirbeln.
 
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Auf welche Rechtliche Grundlage bezieht sich denn die Verwaltung dass du ihn nicht benutzen darfst, so kenne ich das nicht.

Sie beziehen sich auf §4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG: Eine Voraussetzung für waffenrechtliche Erlaubnisse ist die Zuverlässigkeit gem. §5 WaffG.
Das bringt einen dann zu §5 Abs. 5 Nr. 4 WaffG: Abfrage beim Verfassungsschutz.
Ebenfalls trifft dies auf die Erlaubnisse des §13 Abs. 6 WaffG für Jäger zur befugten Jagdausübung zu.

Es liest sich also so, als würden sie nun grundsätzlich die Zuverlässigkeit in Frage stellen bzw nicht anerkennen. In dem Fall würden sie aber eben auch (nach meiner Lesart) sämtliche bisher erteilte Erlaubnisse als nichtig erklären.

Korrigiert mich bitte, wenn ich das falsch sehe!!
 
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Es liest sich also so, als würden sie nun grundsätzlich die Zuverlässigkeit in Frage stellen bzw nicht anerkennen. In dem Fall würden sie aber eben auch (nach meiner Lesart) sämtliche bisher erteilte Erlaubnisse als nichtig erklären.

Nachtrag:
Wurde mir eben so vom Amt bestätigt. Grundsätzlich ist im Moment jeder als Unzuverlässig anzusehen, solange die Regelabfrage nicht durch ist. Würde die SB jetzt alles durchprüfen, was sie momentan natürlich nicht tut, wären ergo alle ihre WBK los!
 
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Nein.
Du bringst auch wieder das WaffG und das aktive Vorgehen (mittels kämpferischem Element) gg. die FDGO durcheinander.
Das kann und darf keine behörde entscheiden.

Die Polizei bestimmt ja auch nicht wer Straftäter ist, um mal ein Beispiel zu geben.
 
M

marder14

Guest
Meine Sachbearbeiterin (Ba-Wü) hat mir heute per Mail auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie ab sofort wieder Jagdscheine auf Widerruf verlängern darf. Wenn sie jetzt noch gesund bleibt, müsste ich meinen bis 1.4. wieder haben...
 
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Zwar kein Jagdschein, aber in Hannover/Stadt hat Neubeantragung WBK per E-Mail mit Eintrag Schalldämpfer inklusive Einschreibenversand 22 Stunden gedauert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Ich habe zur neuen SLB eine neue WBK beantragt und nach gut drei Wochen auch erhalten. Ich vermute, die VS-Anfrage hat so lange gedauert. NRW.

Neben den üblichen Eintragungen stehen weitere elendlange Nummern über der WBK-Nummer, hinter meinem Geburtsdatum und auch unter dem Eintrag der Waffenart in Zeile 1. Seite 2.

Dass es neue ID geben sollte hatte ich gehört aber mich nicht weiter damit beschäftigt.

Hier mal der link zur Decodierung:

https://www.nwr-fl.de/was-ist-die-nwr-id.html
 

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