Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

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Ich habe meinen Jagdschein auch vor 2 Wochen verlängern lassen. Gott sei Dank.
 
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Dienstag JS zur Behörde geschickt, Freitag war er verlängert wieder im Briefkasten. Ebenfalls die WBK zum eintragen einer Waffe.
Geht also doch noch schnell.
 
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Grüss Gott,
habe eben per eMail bei der UJB ( in dem Fall NRW) nachgefragt u. um Stellungnahme gebeten, bin mal auf die Antwort gespannt.
Gruss
luger08
 
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Eben, die Abfrage wird nur bei der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gefordert, nicht bei einer jagdrechtlichen !!!!! Totale Behördenwillkür ! Ob da nicht anderes dahintersteckt....
Im GEsetz ist das anders bestimmt.
Da kann man sich die Diskussion das der Jagdschein (welcher einer WBK bzgl. Jagdlangwaffen geichgestellt ist) eine waffenrechtliche Angelegenheit ist, auch sparen.
 
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Dienstag JS zur Behörde geschickt, Freitag war er verlängert wieder im Briefkasten. Ebenfalls die WBK zum eintragen einer Waffe.
Geht also doch noch schnell.

Am Thema vorbei!
Das neue Waffengesetz gilt seit gestern, somit hat dein Dienstag verlängerter JS leider gar nichts mit der Abfrage beim VS zu tun!
 
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Aufgrund der laut neuem Waffengesetz erforderlichen Abfrage beim Verfassungsschutz werden in Hessen ab heute erste einmal keine neuen Jagdscheine ausgestellt bzw. bestehende verlängert. Problem ist, daß in den Behörden für die Abfrage noch keine Wege/Methoden/IT-Umsetzung existieren.

Ich bekam die Info zuerst von einem Bekannten der es bei FB gelesen hat, bestätigt hat es mein SB bei der UJB Wiesbaden, mit dem ich gerade telefoniert habe.
Hmmmm. Hab gestern meinen JS verlängert und die mir gut bekannten Amtsmädels gefragt, ob das jetzt dauern kann, wegen Abfrage.
Sie sagten, sie hätten bei den Verlängerungskandidaten die nötigen Sachen bereits im Vorfeld erledigt.

Glück gehabt. Uff.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ich glaube nicht, dass die Preußen so schnell schießen...
Waffenbehörde ist ganz fix geworden! UJB da geht am 2. April die Kontrollmeldung raus. und dann kommt das Schreiben von der Kreis Polizei das man innerhalb 2 Wochen ein Bedürfnisse nachweisen müsse oder seine Waffen einem Berechtigten überlassen muß
 

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