Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

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Gelöschtes Mitglied 16028

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Dienstag JS zur Behörde geschickt, Freitag war er verlängert wieder im Briefkasten. Ebenfalls die WBK zum eintragen einer Waffe.
Geht also doch noch schnell.
:unsure::unsure::unsure:Bei uns ist persönliches Erscheinen für die JS Verlängerung Plicht.
 
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Waffenbehörde ist ganz fix geworden! UJB da geht am 2. April die Kontrollmeldung raus. und dann kommt das Schreiben von der Kreis Polizei das man innerhalb 2 Wochen ein Bedürfnisse nachweisen müsse oder seine Waffen einem Berechtigten überlassen muß
Da kann man allerdings ganz ruhig bleiben. Das Verschulden liegt hier auf Behördenseite.
Auch ist der Widerruf der Erlaubnisse garnicht so schnell erledigt.
Da sind ja Fristen bestimmt.
 
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Waffenbehörde ist ganz fix geworden! UJB da geht am 2. April die Kontrollmeldung raus. und dann kommt das Schreiben von der Kreis Polizei das man innerhalb 2 Wochen ein Bedürfnisse nachweisen müsse oder seine Waffen einem Berechtigten überlassen muß
Ist das tatsächlich so schlimm bei euch!?
Ich weiß, dass es Leute gibt, die schon lange keinen gelöst haben, aber trotzdem ihr Waffen noch im Schrank haben.
Selbst wenn die Behörde drauf kommt, dann mahnen die in der Regel erstmal schriftlich an, wenn dann keine Reaktion kommt, kommt der Widerruf, aber nicht gleich am 14.04. oä.
 
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Im GEsetz ist das anders bestimmt.
Da kann man sich die Diskussion das der Jagdschein (welcher einer WBK bzgl. Jagdlangwaffen geichgestellt ist) eine waffenrechtliche Angelegenheit ist, auch sparen.
Na das ist jetzt aber schon ganz weit hergeholt. Bezüglich Jagdscheinerteilung gilt immer noch das BJagdG, da kann ich mich nicht auf das Waffengesetz beziehen, auch wenn der JS nach § 13 für Jagdlangwaffen einer WBK gleich steht....
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Ist das tatsächlich so schlimm bei euch!?
Ich weiß, dass es Leute gibt, die schon lange keinen gelöst haben, aber trotzdem ihr Waffen noch im Schrank haben.
Selbst wenn die Behörde drauf kommt, dann mahnen die in der Regel erstmal schriftlich an, wenn dann keine Reaktion kommt, kommt der Widerruf, aber nicht gleich am 14.04. oä.
das war früher bei uns auch so da hat sich einiges geändert die sind sehr schnell geworden.
Dafür dauert jetzt das ein / austragen von Waffen teilweise bis zu 5 Wochen im Nachbarkreis sind 6-8 Monate an der Tagesordnung. Früher ist man hingefahren und nach 10 min. war alles erledigt dafür wurden aber die Gebühren kräftig erhöht von 16,- auf 24,-€
 
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Ne, ist es nicht. Du solltest aber einfach im Gestz lesen, wann die Abfrage zu erfolgen hat.
Wie ich schon schrieb ist das nämlich egal, weil es klar bestimmt wurde.
Na das ist jetzt aber schon ganz weit hergeholt. Bezüglich Jagdscheinerteilung gilt immer noch das BJagdG, da kann ich mich nicht auf das Waffengesetz beziehen, auch wenn der JS nach § 13 für Jagdlangwaffen einer WBK gleich steht....
 
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das war früher bei uns auch so da hat sich einiges geändert die sind sehr schnell geworden.
Deshalb können sie trotzdem nicht direkt widerufen. Das dauert schon eine Weile.
Und wenn Widerrufen (wovon nicht auszugehen ist) wurde, sind die waffen auch nicht gleich weg. Auch hier ist eine angemessene Frist einzuräumen.
 
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Da kann man allerdings ganz ruhig bleiben. Das Verschulden liegt hier auf Behördenseite.
Auch ist der Widerruf der Erlaubnisse garnicht so schnell erledigt.
Da sind ja Fristen bestimmt.

Seh ich genauso. Wenn ich "jetzt" den Antrag auf Verlängerung stelle, 5 Wochen vor dem neuen Jagdjahr, sollte das ja rechtzeitig genug sein. Alles andere liegt an der Behörde... Ich denke, das wird sich schon noch einspielen...

Wmh
Flo
 
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zu Verfahren in Bayern muß man wissen, was ich auch erst von unserer Bundestagsabgeordneten erfahren habe, diese Abfrage beim Verfassungsschutz wird in Bayern schon lange still und schweigend durchgeführt. Insofern sind wir da schon wohl wieder auf unaufgeregte Weise weiter als die anderen Bundesländer.
 
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Ne, ist es nicht. Du solltest aber einfach im Gestz lesen, wann die Abfrage zu erfolgen hat.
Wie ich schon schrieb ist das nämlich egal, weil es klar bestimmt wurde.
Ich versteh immer noch nicht, was du mir hier weismachen willst, es geht um die Verfassungsschutzabfrage für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung, so stehts auch eindeutig im Gesetz....
 

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