Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Deshalb können sie trotzdem nicht direkt widerufen. Das dauert schon eine Weile.
Und wenn Widerrufen (wovon nicht auszugehen ist) wurde, sind die waffen auch nicht gleich weg. Auch hier ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Das sieht die Behörde seit ein paar Jahren leider anders.
 
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Ich versteh immer noch nicht, was du mir hier weismachen willst, es geht um die Verfassungsschutzabfrage für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung, so stehts auch eindeutig im Gesetz....
Gut. Es geht also um die Zuverlässigkeistprüfung.
Damit sind wir schon einen guten Schritt weiter als bei der ersten Aussage
die Abfrage wird nur bei der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gefordert
Dann kommen wir direkt zum nächsten Schritt:
Wann ist die Zuverlässigkeit zu prüfen.?
 
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nun, die SB´s sind im Grunde genommen ja Beamte oder angestellte der Stadt, die arbeiten ganz anders als jemand in der Industrie. Im normalen Geschäftsleben setzt man voraus, dass sich jemand mit kommenden Änderungen schon viel früher als bei in Kraft treten beschäftigt!

Bei den "Beamten" ist das was anderes, die warten erstmal auf Anordnungen von oben. Bis dahin wird erstmal nichts gemacht, dann..... fängt man mal langsam an zwischen den Kaffeepausen etwas zu recherchieren.

Ok, ist ein bisschen übertrieben. Aber es geht halt bei Änderungen alles etwas länger als normal.

Zum Glück kennen ich das von den SB´s aus dem Offenbacher Land, dass man schon eine Liste von kommenden Jagdscheinverlängerungen angelegt hat und die Vorbereitungen für Abfragen bezüglich der Zuverlässigkeit frühzeitig in Auftrag gibt.

Unabhängig davon sollte sich halt jeder rechtzeitig um die Verlängerung kümmern und vielleicht schon mal 6 Monate vorher dezent bei seiner Behörde anklopfen.
 

Fex

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Für Baden-Württemberg gilt:

Alle zur Verlängerung anstehenden Jagdscheine in BaWü werden ab Januar abgefragt. Somit werden auch alle, bei denen bei der Abfrage nichts festgestellt wurde, verlängert.
 
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nun, die SB´s sind im Grunde genommen ja Beamte oder angestellte der Stadt, die arbeiten ganz anders als jemand in der Industrie. Im normalen Geschäftsleben setzt man voraus, dass sich jemand mit kommenden Änderungen schon viel früher als bei in Kraft treten beschäftigt!

Bei den "Beamten" ist das was anderes, die warten erstmal auf Anordnungen von oben. Bis dahin wird erstmal nichts gemacht, dann..... fängt man mal langsam an zwischen den Kaffeepausen etwas zu recherchieren.

Ok, ist ein bisschen übertrieben. Aber es geht halt bei Änderungen alles etwas länger als normal.

Zum Glück kennen ich das von den SB´s aus dem Offenbacher Land, dass man schon eine Liste von kommenden Jagdscheinverlängerungen angelegt hat und die Vorbereitungen für Abfragen bezüglich der Zuverlässigkeit frühzeitig in Auftrag gibt.

Unabhängig davon sollte sich halt jeder rechtzeitig um die Verlängerung kümmern und vielleicht schon mal 6 Monate vorher dezent bei seiner Behörde anklopfen.

Das hast du gelesen?


Landkreis Offenbach / Main stellt auch keine Jagdscheine aus
 
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Gut. Es geht also um die Zuverlässigkeistprüfung.
wann ist die durchzuführen?
Bei der Verlängerung des Jagdscheines ist die jagdrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung gem. BJagdG durchzuführen, diese enthält nix mit Verfassungsschutz, und eben nicht die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung inklusive Verfassungsschutzabfrage.
Deshalb bin ich der Meinung, nein Überzeugung, dass die hessischen Jagdbehörden hier nicht richtig handeln...
Aber mich bzw. den Unterschied, auf den ich hinauswill, versteht eh keiner, ich geh jetzt in den Keller....
 
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Warum geht das nicht im Umkehrschluss, alle Jagdscheininhaber sind zentral registriert und sind sauber, wenn einer auffällt wird die zuständige Waffenbehörde informiert zwecks weiterer Maßnahmen ?
 
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Bei der Verlängerung des Jagdscheines ist die jagdrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung gem. BJagdG durchzuführen, diese enthält nix mit Verfassungsschutz, und eben nicht die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung inklusive Verfassungsschutzabfrage.
Deshalb bin ich der Meinung, nein Überzeugung, dass die hessischen Jagdbehörden hier nicht richtig handeln...
Aber mich bzw. den Unterschied, auf den ich hinauswill, versteht eh keiner, ich geh jetzt in den Keller....
Da liegts du mit deiner Meinung leider falsch. Das BJagdG verweist den Zweifler direkt auf die §§5 u 6 im WaffG
Auch wenn ich es interessant fände, lasse ich daher die Frage was eine jagdrechtliche Zuverlässigkeit sein sollte ;)
 
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Bei der Verlängerung des Jagdscheines ist die jagdrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung gem. BJagdG durchzuführen, diese enthält nix mit Verfassungsschutz, und eben nicht die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung inklusive Verfassungsschutzabfrage.
Deshalb bin ich der Meinung, nein Überzeugung, dass die hessischen Jagdbehörden hier nicht richtig handeln...
Aber mich bzw. den Unterschied, auf den ich hinauswill, versteht eh keiner, ich geh jetzt in den Keller....
ich weiss jetzt nicht, wo ich es in den vergangenen Monaten gelesen habe. Oder war es im bereits novelliertem WaffGes ....... :unsure:

Sinngemäß: wenn sich @TrevorPhillips in rechtsextremistischen Kreisen betätigt oder solchen zugeordnet werden kann, ist seine Zuverlässigkeit abzuerkennen (ob zu Recht oder Unrecht, drauf :poop: ) Dazu bedarf esallerdings einer vorherigen Abfrage.

Wer, denkst du eigentlich, könnte für solcherlei Auskünfte in Deutschland zuständig sein könnte?

*Klingelingeliiiing-hier-kommt-der-Eiermann*
 

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