Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

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@Bromisch
Du bekommst keine Verlängerung, immer noch nicht kapiert?
Damit du dokumentieren kannst, daß du die Verlängerung beantragt hast, haben sie ein Formular.
Für den Antragsteller in Kopie.

Persönliches Erscheinen ist auch im Kreis Offenbach Pflicht.
 
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Sorry Cast, du mußt dich langsam mal damit abfinden, daß viele Leute zwar lesen können.
Aber es trotzdem nicht schaffen das gelesene anschließend auch in (für sie) nutzbare UND richtige Informationen umzuwandeln.;)
 
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Bevor ichs lang erklär - hab das PDF angehängt.
An das Teil erinnere ich mich dunkel, ist nur vor Erteilung des 1. JS bei uns relevant.
Danach braucht(e) man es nicht mehr.
Dafür geht's halt auch ned per Brief o.ä.
Ich wundere mich immer noch, dass die Verlängerung am 20. smooth wie die Jahre zuvor problemlos lief und das Chaos erst am 21. los ging.
Irgendwie merkwürdig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Bei uns auch mittels Formular, mittlerweile. Allerdings ging das letzte Woche binnen 10 Minuten vonstatten, Formular erst vor Ort ausgefüllt. Kleiner Plausch mit der netten SBin, Zahlungsanweisung mitgenommen, fertig.
 
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Jo, der nächste.:rolleyes:
Seitdem das neue Gesetz gültig ist, ist das so wie beschrieben, seit Donnerstag den 20.2.2020.
 
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Bin jetzt auch zur Verlängerung dran und gespannt, was da so alles anliegt. Der ehemalige
Stasi-IM, direkter Verursacher meines damaligen "Schein-nicht-machen-Dürfens" ist heute
schon mal mit wichtiger Miene vorm Haus Patrouille gelaufen. Die Hessen haben lt. Welt
ja schon ein Denunziantenportal eröffnet. Mit einer, wie heute wohl ausgekungelten "Landesregierung" bei der die Standpunkte der CDU von 2010 als rechtsextrem gelten und
die auf die Kader der ehemaligen Staatssicherheit zurückgreifen kann, wird wieder jedes
zu kurz gekommene Würstchen sein Mütchen austoben können.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Mal eine generelle Frage: Was ist mit WBK Eintragungen, die überprüft werden müssen, weil z.B. die letzte Eintragung mehr als sechs Monate zurück liegt.
Auch VS Abfrage? Denn dann wird es ja lustig werden, wenn sich die Vorgänge aufstapeln.
 
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Es wird doch lediglich geprüft: Eintrag - ja/nein. Nichts weiter.
Nebenbei ist genau das bereits eines der großen Probleme, aber nicht zeitaufwändig.
Es ist ganz egal, was für ein Eintrag dort hinterlegt ist.
 
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Mal eine generelle Frage: Was ist mit WBK Eintragungen, die überprüft werden müssen, weil z.B. die letzte Eintragung mehr als sechs Monate zurück liegt.
Auch VS Abfrage? Denn dann wird es ja lustig werden, wenn sich die Vorgänge aufstapeln.

Ich rechne fest damit, denn auch der "normale" WBK Eintrag einer Langwaffe ist ja die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - zum dauerhaften Besitz; ein Voreintrag sowieso...


Natürlich ist die VS-Abfrage nur ein Abgleich mit deren Listen, aber solange es dafür kein IT-Verfahren gibt wird es wohl jedesmal so ablaufen:
  1. Waffenbehörde schreibt Anfrage an VS (per Post, da sicherlich keine verschlüsselte E-Mail vorhanden ist...)
  2. Anfrage trift beim VS ein und landet auf dem großen Stapel
  3. Anfrage wird irgendwann mal bearbeitet
  4. Antwort trift bei der Waffenbehörde ein
 
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Keinen gültigen Jagdschein => nicht pachtfähig =>und keine Legimation zum legalen Waffenbesitz

Oha, was für ein Scheiß!

Wenn einer noch Waffen kurzfristig veräussern will/muß, ich hätte noch Verwendung dafür. ;)

Die Legitimation zum Waffenbesitz ist aber die Waffenbesitzkarte.

Der Jagdschein wäre die Legitimation zum Erwerb.

Die Waffenbesitzkarte ist aber nicht automatisch ungültig, wenn der Jagdschein ungültig wird bzw. nicht verlängert wird. Sie kann allerdings widerrufen werden. Halte ich aber für ziemlich unwahrscheinlich in dem Fall.

Einzige, was wirklich Probleme macht: Munitionsbesitz, wenn kein Mun Erwerb in der WBK gestempelt.
 
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Das war von mir etwas kurz und knapp geschrieben Phantom.
Jedoch kann es rein theoretisch dazu führen, daß man alles abgeben muß, wenn es ganz genau genommen würde (hoffe jedoch, daß man DEREN Fehler nicht an UNS ausläßt).
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Wenn ich das hier alles so lese fehlt mir doch der Glaube das ein Antrag auf Jagdschein Verlängerung den Jagdschein Jagd oder Waffenrechtlich ersetzt!
Was mache ich mit einem Jagdfreund aus Hessen am 1. Mai ???? ohne gültigen Jagdschein. Was sagt die Jagdhaftpficht sollte zB. auf dem Stand irgendwas passieren ohne gültigen Jagdschein.
Darf ich weiter Munition erwerben auf Jagdscheinantrag einige erwecken hier den Eindruck alles halb so schlimm. Ist das SO?
Was ist mit Munition die auf Gültigen Jahres Jagdschein erworben wurde wenn dieser ungültig /abgelaufen ist?
Ich finde auch nirgends ein Gesetz wo steht für die Jagdpachtfähigkeit genügt die rechtzeitige Beantragung eines Jagdschein.

Jede Jagd Behörde die nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetz ohne VS Abfrage einen Jagdschein ausstellt verstößt gegen selbiges mir ist hier keine Übergangsfrist bekannt.
Alles Fragen die hier bewusst oder unbewusst verdrängt werden.
 

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