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- 15 Jun 2012
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Hallo,
an die Juristen hier im Forum.
Ich hatte einen Artikel bei einem Händler über Egun ersteigert.
Die Ware gefielt nicht, also zurück im Paket (mit Sendungsnummer) und beigefügter Widerrufserklärung.
Händler hat dieses am 04.04.2017 erhalten.
In der Widerrufsbelehrung auf der Egun-Auktionsseite steht, dass der Händler eine Frist von 14 Tagen zur Rückzahlung hat. Bisher ist keine Rückzahlung erfolgt. Er wäre damit im Verzug, was ich schriftlich angemahnt habe.
Im EU -Recht steht was von 30 Tagen zur Rückzahlung?
Welche Frist gilt hier?
Was, wann machen?
Grüße
Zivilmauser
an die Juristen hier im Forum.
Ich hatte einen Artikel bei einem Händler über Egun ersteigert.
Die Ware gefielt nicht, also zurück im Paket (mit Sendungsnummer) und beigefügter Widerrufserklärung.
Händler hat dieses am 04.04.2017 erhalten.
In der Widerrufsbelehrung auf der Egun-Auktionsseite steht, dass der Händler eine Frist von 14 Tagen zur Rückzahlung hat. Bisher ist keine Rückzahlung erfolgt. Er wäre damit im Verzug, was ich schriftlich angemahnt habe.
Im EU -Recht steht was von 30 Tagen zur Rückzahlung?
Welche Frist gilt hier?
Was, wann machen?
Grüße
Zivilmauser
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