Als frisch gebackener Jungjäger mit keinem Altbesitz in der Familie stehe jetzt dank des neuen Waffengesetzen davor mir einen Waffenschrank Widerstandsgrad 0 anzuschaffen.
Im Internet habe ich aber verschiedene Aussagen zum Thema Befestigung jenes Schrankes gefunden. Einmal hieß es alle 0-Schränke unter 200kg müssen ausnahmslos befestigt werden, ein anderes mal dass man in einem unbefestigten 0-Schrank dann bis zu 5 KW lagern darf und die Befestigung nur notwendig ist wenn man mehr KW hat.
Ich frage mich jetzt welche Aussage stimmt, und ob eine Befestigung Sinn macht und wie teuer so etwas werden kann? Kann man die Löcher die man dann dafür bohren lassen hat wieder verschließen, wenn man umzieht, oder den Schrank wo anders unterbringen will?
Falls es da bundeslandspezifische Unterschiede gibt: Ich wohne in Bayern.
Weidmannsheil, Bourbon.
Im Internet habe ich aber verschiedene Aussagen zum Thema Befestigung jenes Schrankes gefunden. Einmal hieß es alle 0-Schränke unter 200kg müssen ausnahmslos befestigt werden, ein anderes mal dass man in einem unbefestigten 0-Schrank dann bis zu 5 KW lagern darf und die Befestigung nur notwendig ist wenn man mehr KW hat.
Ich frage mich jetzt welche Aussage stimmt, und ob eine Befestigung Sinn macht und wie teuer so etwas werden kann? Kann man die Löcher die man dann dafür bohren lassen hat wieder verschließen, wenn man umzieht, oder den Schrank wo anders unterbringen will?
Falls es da bundeslandspezifische Unterschiede gibt: Ich wohne in Bayern.
Weidmannsheil, Bourbon.