Ja. Der Prozess wegen Verstoß gegen das WaffG Straftat/Owi) hat NICHTS mit dem Verwaltungsverfahren (Unzuverlässigkeit) zu tun. Unterschiedliche Gerichte, unabhängige Verfahren.Die Waffen wurden wegen der Unzuverlässigkeit eingezogen.
Wenn aber nun im Prozess festgestellt wird, daß er gar nicht unzuverlässig war, da die Vorwürfe haltlos sind - dann war die Einziehung der Genehmigungen und der Waffen nicht gerechtfertigt.
Beides wäre wieder auszuhändigen.
Da kann man doch nicht schon einen großen Teil veräußern oder gleich vorsorglich einschmelzen??
Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden??
Ja. Der Prozess wegen Verstoß gegen das WaffG Straftat/Owi) hat NICHTS mit dem Verwaltungsverfahren (Unzuverlässigkeit) zu tun. Unterschiedliche Gerichte, unabhängige Verfahren.
Dazu habe ich mich ja schon ausgelassen. Man sollte da schon aufpassen, dass man nix durcheinander würfelt. Aber genau darauf hat der Schreiberling ja abgezielt, sonst hätte er ja den vollständigen Verfahrensablauf im Artikel dargestellt. Nur wäre dann wohl die Empörung nicht so groß gewesen....
Bin gespannt, wie die Geschichte ausgeht.
Ja und?Lasse das einmal einem Jäger bei der Überprüfung durch die Waffenbehörde passieren.
Jagdschein und Waffen Ade zur guten Nacht.
Der Erfahrung aus der Geschichte nach in die Diktatur.. Wo soll das alles nur noch hin führen ?
Ja und bedeuten was genau?Ja und?