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Nein, dieses würde ich auch verwerfen. Nur, pauschal muss nicht jedes befallene Stück solche Befallsfolgen ausbilden.Nat. ist das Wildbret genußtauglich, aber ob man sowas verwerten möchte, bitte sehr...
Die Entzündungen und Eiterbeulen liegen nicht nur in Haut und oberstem Bindegewebe...dann müßte man alle Muskeln "schälen".
Ich habe nach vielen JJ letztes Jahr im April meine erstes Stück mit Befall vor gehabt. Sah schlecht aus, zu den Beulen kam auch noch der Wechsel von Winter zu Sommerdecke. Wollte einen Hegeabschuss machen, konnte aber keinen Schuss antragen. Vom Verhalten wirkte das Tier aber normal d. h. nicht beeinträchtigt. Ich sprach danach mit einem Amtstierarzt darüber und der sagte mir das im Frühjahr die Hautdasseln den Wirt verlassen. Bei einem Stück von gesunder Statur heilen die Beulen auch wieder ab. Oft wird das Wildbret auch nicht beeinträchtigt. Es kann aber auch zu Entzündungen kommen mit entsprechenden Folgen fürs Tier und die Wildbretqualität. Dann ist entsprechend zu handeln. Ich wollte mit meinem Beitrag nur zum Ausdruck bringen, dass der bloße Befall noch nicht zwangsläufig zum verwerfen des Wildbrets oder dem Hegeabschuss führen muss. Dies kann erst die Lebendbeschau und die Fleischbeschau ergeben. In deinem Fall hätte ich auch verworfen.