Wie funktioniert das mit der Trichinenschau?

JMB

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Aus diesen genannten Gründen, sind sie froh um jede ausreichend große Probe und sind bei den WUScheinen recht großzügig . Ich habe schon sehr viele Proben abgegeben, aber mir ist letzten aufgefallen, dass ich selber den Kurs noch nie gemacht habe :giggle:
Wie "ausreichend große Probe" - werden da auch so kleine Proben abgegeben, dass es für eine Untersuchung "eigentlich" nicht ausreichend ist?
Und darüber sind die froh?
Für die "legale" Probennahme ist nach Fleischhygienegesetz zwingend ein Lehrgang und die Beauftragung durch die Behörde erforderlich.
Verstöße in diesem Bereich sind keine Kavaliersdelikte und mit ziemlich hohen Strafen/Bußgeldern bewehrt.
Und da ist eine BEHÖRDE froh, wenn gegen Gesetze verstoßen wird???


Natürlich gibt es bei uns auch "Kundige Personen" und der Landkreis veranstaltet gelegentlich Lehrgänge. Also auch hier gibt es die theoretische Vorgabe, dass nur entsprechend geschulte Personen Proben ziehen dürfen. Und natürlich gibt es auch bei uns Wildursprungsscheine
Da wirfst Du jetzt gleich drei Dinge durcheinander!
"Kundige Person" hat mit Trichinenprobenentnahme nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Die Wildursprungszeichen dienten ursprünglich dem Schutz vor Wilderei und mussten VOR dem Verbringen aus dem Jagdrevier angebracht werden.
Bei den heutigen Wildmarken scheint es zwei Varianten zu geben:
- Bei Abgabe an zertifizierte Betriebe muss die Rückverfolgbarkeit jedes Bratenstücks bis zum Erleger gegeben sein - das hat mehr mit Marketing zu tun.
- Scheinbar gibt es Bundesländer, in denen (wieder) an jedem Stück (Schalen-?) Wild ein Wildursprungszeichen angebracht werden muss.

Im Dunstkreis um die Trichinenprobennahme herrscht eine babylonische Sprachverwirrung (wohl weil die Herren (und Damen natürlich auch) Veterinäre keine Ahnung von Jagd und Jagdrecht haben.
Der Jagdausübungsberechtigte ist im Jagdrecht genau definiert (Eigenjagdbesitzer, der seinen EJB selbst nutzt oder Pächter, daraus abgeleitet ggf. noch der "Verwalter" staatlicher EJBe).
Nun kommen die Veterinäre und erweitern diesen genau definierten Begriff auf "Jeder, der berechtigt in einem Revier die Jagd ausübt".
Genau so gut könnten sie schreiben "Wiederkäuer" und das auf alle zum Verzehr gehaltenen Nutztiere ausweiten - also Schweine, Kaninchen, Enten, Gänse, ... sind jetzt auch Wiederkäuer.

Die "Wildmarke" ist genau genommen eine Trichinenprobenmarke und der "Wildursprungsschein" ist eben ein "Trichinenproben-Begleitschein" (in dem u.a. auch das Erlegungsrevier genannt wird).


Aber wie so oft ist Theorie und Praxis so eine Sache. In der Realität lassen viele Eigenjagdbesitzer die Schweine nicht beproben.
Auch hier wirfst Du wieder munter Begriffe durcheinander:
Du meinst doch nicht wirklich, dass nur Eigenjagdbesitzer so handeln würden, Jagdpächter hingegen immer auf Trichinen untersuchen lassen würden?!


Das ist ja schon ewig her, war eine Mischung aus Studium und Kreisjägerschaft. Bundesland: Brandenburg
Vor oder nach der Wende?
Forststudium?


WaiHei
 
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hui, ja das mag sein, dass ich da ein paar Begriffe durcheinander geworfen habe, sorry dafür. Ist alles ein bisschen her und ich bin ein ziemlicher Paragraphen-Legastheniker.

Was ich eigentlich sagen wollte ist: Es gibt mehr gemeldete Abschüsse als Trichinproben. Punkt.

Das heißt, es gibt Sauen, die ohne Probe bleiben. Ich unterstelle mal (auch ganz naiv), dass jeder der Schwarzwild in den Verkehr bringt seine Sau auch überprüfen lässt, alles andere wäre ja auch grob fahrlässig und verboten. Aber längst nicht jede selbst verwertete Sau, gerade auch geringe Frischlinge, werden beprobt (meine These).
Ein Nachbarlandkreis hat z.B. die Gebühr explizit für Frischlinge ausgesetzt um den Anteil zu steigern und in unserem Landkreis hat das Veterinäramt extra Öffnungszeiten für Jäger mit "Sofortservice" eingeführt.

@JMB : Es wäre doch naiv zu glauben, dass wir alle rechtschaffene Bürger seinen und nur weil es ein Hygienegesetzt gibt, würde sich die Qualität des Wildfleisches verbessern.
Und ja, in der Vergangenheit waren die Probenmengen hier zu niedrig angesetzt und wurden vor 3 Jahren auf 50g Mindestmenge erhöht. Selbst das Nachweisverfahren wurde geändert.
Das ist doch wohl klar, das das "froh" von mir kam und eine freie Interpretation ist. Ich freue mich für Deinen Landkreis, dass dort anscheinend die Einsicht unter den Jägern und die Arbeit der Behörden besser ist.
Und Du hast Recht, anstelle des Begriffs Eigenjagdbesitzer hätte ich das Wort Selbstverwerter wählen sollen.
Und selbstverständlich hatte ich Fleischhygiene und Wildkrankheiten in der Ausbildung, zur Genüge. Ob ich damit, oder durch den Berufsabschluss, allerdings automatisch zu einer Person wurde die berechtigt ist Proben zu entnehmen hat mich nie interessiert. Ich werde das jetzt mal überprüfen und auch einen der Infoabende besuchen, wird man ja nicht dümmer von und es gibt eine aktuelle Infos zum Thema ASP und wie sich der Kreis darauf vorbereitet.
 
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es wird immer mehr Sauenstrecke als Beprobungen geben. Bei uns fallen jedes Jahr einige Stücke Fallwild / Straße an, ferner Frischlinge im Mai, die zur Schadenabwehr und Bestandsreduktion in den Rüben geschossen werden und zu leicht sind. Da wird im Schußbuch "nicht verwertet" vermerkt und man ist jederzeit Aussagefähig.
 
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es wird immer mehr Sauenstrecke als Beprobungen geben. Bei uns fallen jedes Jahr einige Stücke Fallwild / Straße an, ferner Frischlinge im Mai, die zur Schadenabwehr und Bestandsreduktion in den Rüben geschossen werden und zu leicht sind. Da wird im Schußbuch "nicht verwertet" vermerkt und man ist jederzeit Aussagefähig.
Sehe ich auch so, viele Stücke (verhitzt nach Nachsuche, Verkehrsopfer, zu gering, rauschig, etc.) werden verworfen, aber was ist ein Schussbuch?
 
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Das ist ein Schußbuch, ich selbst führe es in Form eines solchen Buches, wer bei uns mit zur Jagd geht , muß aufschreiben was Er wann,wo geschossen hat. Diese Aufzeichnungen werden zusammen getragen und dann die Abschußliste gefertigt.
 
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Welches Bundesland?
Landeseinheitlich oder auch wieder von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich?


WaiHei
Moin JMB, sorry das ich mich erst jetzt melde. Hatte OvWa und war deshalb nicht im Forum.

Den Stempel hat mir die UJB der Stadt Bremerhaven eingestempelt. Damit Land Bremen, ob es das auch im angrenzenden Landkreis Wurster Nordseeküste gibt kann ich gerne erfragen.
Macht es echt einfach, da man dadurch jederzeit den Nachweis Kundige Person und Trichinenbeprobung dabei hat.

A.
 

JMB

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Wäre schön, wenn es das bundesweit gäbe.
Zumindest die "Kundige Person", damit von von Jagdgästen erlegtes Wild vermarkten kann.
Trichinenprobe kann später auch anders geregelt werden.

Bei der Trichinenprobe scheint es ja auch die Varianten "nur selbst erlegtes Wild" und "Wild aus Revier xxx" zu geben.


Moin JMB, sorry das ich mich erst jetzt melde.
Wie war das noch?!:
"Ein Befehl hat Anspruch auf 'Sofort'!"
Das gilt zwar bei Deinem Arbeitgeber, aber nicht hier im Forum. ;)
Und wo ist jetzt wieder der "Bier-Anstoß"-Smiley, wenn man ihn braucht? :mad:


WaiHei
 
G

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Guest
Bei uns sind die Ämter froh, wenn überhaupt jemand Proben vorbei bringt. Nach der Berechtigung wurde ich noch nie gefragt.

Wo ist denn bei uns? Da wo man froh ist, wenn überhaupt Trichinenproben abgegeben werden? Helgoland, oder wo gibt es sonst noch kein Schwarzwild?
 
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Nicht falsch verstehen.
Natürlich gibt es bei uns auch "Kundige Personen" und der Landkreis veranstaltet gelegentlich Lehrgänge. Also auch hier gibt es die theoretische Vorgabe, dass nur entsprechend geschulte Personen Proben ziehen dürfen. Und natürlich gibt es auch bei uns Wildursprungsscheine mit 3fach Durchschlag und Wildmarken (diese gibt es allerdings kostenfrei). Man muss auch nicht unbedingt zum Tierarzt, sondern kann zum Veterinäramt gehen und bekommt seinen Schein gestempelt gleich wieder mit, 3x die Woche werden Proben angesetzt (man muss also in der Woche maximal 36h mit dem Zerwirken warten). Eine Probe kostet meines Wissens ca. 3,50€

Aber wie so oft ist Theorie und Praxis so eine Sache. In der Realität lassen viele Eigenjagdbesitzer die Schweine nicht beproben. Eine Rückverfolgbarkeit anhand der Nummern gibt es nicht, also man muss keine Rechenschaft ablegen, was mit den Nummern passiert (wir verwenden auch noch die übrigen aus den Vorjahren). Auch werden die im Abschussplan gemeldeten Abschüsse nicht mit den Proben abgeglichen (unterschiedliche Behörden). Die Ämter wissen nur, dass wesentlich mehr Schweine als erlegt gemeldet werden, als sie Proben erhalten. Ganz krass ist das Missverhältnis bei Frischlingen.

Aus diesen genannten Gründen, sind sie froh um jede ausreichend große Probe und sind bei den WUScheinen recht großzügig . Ich habe schon sehr viele Proben abgegeben, aber mir ist letzten aufgefallen, dass ich selber den Kurs noch nie gemacht habe :giggle: Ich werde diese Diskussion mal zum Anlass nehmen mich auf die Liste der Interessenten zu setzten.
Seit x Jahren bekommt man im Jagdvorbereitungskurs in Brandenburg die Schulung zur Trichin probe Entnahme.

Allerdings muss man sich damit in seinem Kreis noch registrieren.

Pro Revier reicht eigentlich einer der sich registriert hat. Bei uns macht es der Pächter und er stellt auch die Wus aus. Offiziel nimmt er dann die Trichinprobe . Abgeben kann dann jeder, macht auch mal ein nicht Jäger der Zeit hat.
In Brandenburg muss übrigens jedes Schalenwild einen Wus haben. Für Rehwild nehmen wir dann die vom letzten Jahr, weil die praktisch keiner sehen möchte.
 
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Ja, es herrscht Sodom und Gomorra bei dem Thema "Trichinenprobe".... aber eines ist gewiss, wenn es mal einen Fall gibt, bei dem mit Trichinen verseuchtes Fleisch in Umlauf kommt, wird es für das entsprechende Umfeld nicht gut ausgehen. Die Vetrerinärbehörde wird es rausbekommen, woher die Wutz kommt.

Jeder sollte sich da vorher schlau machen, wie es lokal gehandhabt wird; jetzt meine ich nicht nur den erfahrenen Jagdkollegen oder gar den langjährigen Beständer zu fragen, sondern sich auch mal in der Kreisjägerschaft umzuhören, wie es wirklich im Kreis offiziell durchgeführt wird. Nur weil ich mal einen Kurs zur Trichinenprobenentnahme beim Schwarzwild gemacht habe, darf ich trotzdem keine Probe nehmen und über das Konto des Beständers abgeben.... sonst kann es teuer werden.
 
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Für mich ist hier absolut kein Bedarf irgend etwas noch mehr zu regeln. Das Wildbret bestimmter, zum Verzehr bestimmter Tierarten muß auf Trichinen untersucht werden und fertig!
Hier kennt jeder den Begleitschein der mit der Probe eingereicht werden muß, kennt die Abgabestellen (Fleischbeschautierärzte, oder Vet-Amt), weiß was es kostet und hat die Erlaubnis zur Probenentnahme vom Vet.-Amt übertragen bekommen.
Es wird immer Menschen geben, die sich für schlauer als andere halten und Vorschriften gr0ßzügig auslegen, siehe Betrug durch Automobilkonzerne und weitere...
 
M

Mitglied 13815

Guest
Mal ne blöde Frage:
Mein Nachbar ist Tierarzt und macht auch bei "Hausschlachtungen" die Trichinenbeschau. Eigentlich könnte der das dann doch auch für meine Sauen machen?
(Bundesland BY)

Oder denke ich zu einfach?
 

Fex

Moderator
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Anscheinend hat dein Nachbar die amtliche Beauftragung - dann darf er auch die Trichinenschau für deine Sauen durchführen.
 

JMB

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Üblicherweise wird es dann aber teurer.
Das ist ja gerade der Witz an der Probenentnahme durch die Jäger - dass es deutlich günstiger ist.


WaiHei
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Seit x Jahren bekommt man im Jagdvorbereitungskurs in Brandenburg die Schulung zur Trichin probe Entnahme.

Allerdings muss man sich damit in seinem Kreis noch registrieren.

Pro Revier reicht eigentlich einer der sich registriert hat. Bei uns macht es der Pächter und er stellt auch die Wus aus. Offiziel nimmt er dann die Trichinprobe . Abgeben kann dann jeder, macht auch mal ein nicht Jäger der Zeit hat.
In Brandenburg muss übrigens jedes Schalenwild einen Wus haben. Für Rehwild nehmen wir dann die vom letzten Jahr, weil die praktisch keiner sehen möchte.

Das sind sehr gewagte Behauptungen, die nie und nimmer in ganz Brandenburg der übliche Standard sind. In einem ersten Schritt solltest du dich vielleicht mal mit der Wildhandelsüberwachungsverordnung - WildÜV des Landes BB beschäftigen.

Mein Nachbar ist Tierarzt und macht auch bei "Hausschlachtungen" die Trichinenbeschau. Eigentlich könnte der das dann doch auch für meine Sauen machen?
(Bundesland BY)

Oder denke ich zu einfach?

Jetzt x-mal hier gesagt, frag bei deinem Vet-Amt nach.

Mein (unser) Tierarzt, Jäger und Hegeringmitglied hat eine vierstellige Geldbuße bekommen, weil er Proben aus dem Nachbarlandkreis angenommen hat. Auch Tierärzte benötigen eine Beauftragung und wie die im Detail formuliert ist entscheidet jedes Vet-Amt selbst. Verstoß gegen die Beauftragung heisst ggf. Strafe
 
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