Wie "ausreichend große Probe" - werden da auch so kleine Proben abgegeben, dass es für eine Untersuchung "eigentlich" nicht ausreichend ist?Aus diesen genannten Gründen, sind sie froh um jede ausreichend große Probe und sind bei den WUScheinen recht großzügig . Ich habe schon sehr viele Proben abgegeben, aber mir ist letzten aufgefallen, dass ich selber den Kurs noch nie gemacht habe
Und darüber sind die froh?
Für die "legale" Probennahme ist nach Fleischhygienegesetz zwingend ein Lehrgang und die Beauftragung durch die Behörde erforderlich.
Verstöße in diesem Bereich sind keine Kavaliersdelikte und mit ziemlich hohen Strafen/Bußgeldern bewehrt.
Und da ist eine BEHÖRDE froh, wenn gegen Gesetze verstoßen wird???
Da wirfst Du jetzt gleich drei Dinge durcheinander!Natürlich gibt es bei uns auch "Kundige Personen" und der Landkreis veranstaltet gelegentlich Lehrgänge. Also auch hier gibt es die theoretische Vorgabe, dass nur entsprechend geschulte Personen Proben ziehen dürfen. Und natürlich gibt es auch bei uns Wildursprungsscheine
"Kundige Person" hat mit Trichinenprobenentnahme nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Die Wildursprungszeichen dienten ursprünglich dem Schutz vor Wilderei und mussten VOR dem Verbringen aus dem Jagdrevier angebracht werden.
Bei den heutigen Wildmarken scheint es zwei Varianten zu geben:
- Bei Abgabe an zertifizierte Betriebe muss die Rückverfolgbarkeit jedes Bratenstücks bis zum Erleger gegeben sein - das hat mehr mit Marketing zu tun.
- Scheinbar gibt es Bundesländer, in denen (wieder) an jedem Stück (Schalen-?) Wild ein Wildursprungszeichen angebracht werden muss.
Im Dunstkreis um die Trichinenprobennahme herrscht eine babylonische Sprachverwirrung (wohl weil die Herren (und Damen natürlich auch) Veterinäre keine Ahnung von Jagd und Jagdrecht haben.
Der Jagdausübungsberechtigte ist im Jagdrecht genau definiert (Eigenjagdbesitzer, der seinen EJB selbst nutzt oder Pächter, daraus abgeleitet ggf. noch der "Verwalter" staatlicher EJBe).
Nun kommen die Veterinäre und erweitern diesen genau definierten Begriff auf "Jeder, der berechtigt in einem Revier die Jagd ausübt".
Genau so gut könnten sie schreiben "Wiederkäuer" und das auf alle zum Verzehr gehaltenen Nutztiere ausweiten - also Schweine, Kaninchen, Enten, Gänse, ... sind jetzt auch Wiederkäuer.
Die "Wildmarke" ist genau genommen eine Trichinenprobenmarke und der "Wildursprungsschein" ist eben ein "Trichinenproben-Begleitschein" (in dem u.a. auch das Erlegungsrevier genannt wird).
Auch hier wirfst Du wieder munter Begriffe durcheinander:Aber wie so oft ist Theorie und Praxis so eine Sache. In der Realität lassen viele Eigenjagdbesitzer die Schweine nicht beproben.
Du meinst doch nicht wirklich, dass nur Eigenjagdbesitzer so handeln würden, Jagdpächter hingegen immer auf Trichinen untersuchen lassen würden?!
Vor oder nach der Wende?Das ist ja schon ewig her, war eine Mischung aus Studium und Kreisjägerschaft. Bundesland: Brandenburg
Forststudium?
WaiHei