Wie funktioniert ein Waffenversand? (Privatverkauf)

Registriert
19 Dez 2016
Beiträge
5
Hallo liebe Forenmitglieder :)

ich hätte eine Frage bezüglich des privaten Waffenversands an euch. Folgendes ist mein Beweggrund zu diesem Thema:

ich möchte schon lange eine meiner Flinten über Egun verkaufen, möchte aber als Versandmöglichkeit nicht nur Abholung sondern auch den richtigen Versand anbieten.
Doch mir stellt sich die Frage wie das denn mit dem Versand überhaupt funktioniert? Wie kann ich überprüfen ob der Käufer einen gültigen Jagdschein /eine gültige Waffenbesitzkarte besitzt, wenn ich sie nicht im Original direkt vor mir habe? Welche Spedition könntet ihr mir empfehlen? Ist das alles denn so rechtlich überhaupt erlaubt?

Ich würde mich sehr über ein paar Antworten von euch freuen!

Viele Grüße, Moosheini
 
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.139
Hallo liebe Forenmitglieder :)

ich hätte eine Frage bezüglich des privaten Waffenversands an euch. Folgendes ist mein Beweggrund zu diesem Thema:

ich möchte schon lange eine meiner Flinten über Egun verkaufen, möchte aber als Versandmöglichkeit nicht nur Abholung sondern auch den richtigen Versand anbieten.
Doch mir stellt sich die Frage wie das denn mit dem Versand überhaupt funktioniert? Wie kann ich überprüfen ob der Käufer einen gültigen Jagdschein /eine gültige Waffenbesitzkarte besitzt, wenn ich sie nicht im Original direkt vor mir habe? Welche Spedition könntet ihr mir empfehlen? Ist das alles denn so rechtlich überhaupt erlaubt?

Ich würde mich sehr über ein paar Antworten von euch freuen!

Viele Grüße, Moosheini

Ich habe schon sehr oft Waffen an Privatpersonen verkauft. Lass Dir per Mail den Jagdschein zu senden mit Angabe des Ausstellers und des SB. mit Tel.-Angabe ( zur Überprüfung Deinerseits ) auf Richtigkeit des JS. Danach kannst Du z. B. Overnite per Online beauftragen den Waffenversandt vorzunehemen. Overnite wird Dir alles weitere mitteilen.
Es ist relativ einfach und problemlos!
D.T.
 
Registriert
6 Aug 2017
Beiträge
850
Hab gerade 10 Waffen verkauft. Zur Bedingung bei egun machte ich Abholung oder Veranlassung der Abholung durch Versand oder Boten. Hat gut funktioniert, und man ist aus der Haftung raus, falls auf dem Weg was passsiert. Aber natürlich Erwerbsberechtigung prüfen!
 
Registriert
5 Aug 2013
Beiträge
180
Meine Erfahrungen (zwei LW) mit Neu waren auch sehr positiv. Wichtig sind beim Verkauf selbst:

In § 37 ff WaffG ist es seit 01.09.2020 geregelt, welche Angaben beim Kauf/Verkauf einer Waffe mindestens getätigt werden müssen.
So z. B. ist in § 37 f Abs.1 Nummer 2 WaffG geregelt, das DATUM der Übergabe/Übernahme einer Waffe festzuhalten.

In § 37 Buchstabe f Abs. 2 WaffG zusätzlich:
Bei Überlassung und Erwerb sind zusätzlich anzuzeigen
1. folgende Daten des Erwerbers:
a) Familienname,
b) Vorname,
c) Geburtsdatum,
d) Geburtsort,
e) Anschrift;
Auch wenn man sich nicht die Geburtsurkunde zeigen lassen muss, so sind die o. g. Mindestanforderungen zu erfüllen.

Gruß Waldmann
 
Registriert
13 Feb 2008
Beiträge
2.550
Ich versende nur mit Waffenversand Neu. Immer super geklappt, schon viele Male.
Ich lasse mir Fotos von Jagdschein per WhatsApp oder E-Mail senden und rufe dazu die Behörde vom Käufer an und kläre da einfach ab das alles OK ist, bzw. der JS noch gültig ist.
Mit ins Paket legen ich noch einen Kaufvertrag mit den allen Daten zum Umtragen.
 
Registriert
4 Nov 2016
Beiträge
510
In § 37 Buchstabe f Abs. 2 WaffG zusätzlich:
Bei Überlassung und Erwerb sind zusätzlich anzuzeigen
1. folgende Daten des Erwerbers:
a) Familienname,
b) Vorname,
c) Geburtsdatum,
d) Geburtsort,
e) Anschrift;
Auch wenn man sich nicht die Geburtsurkunde zeigen lassen muss, so sind die o. g. Mindestanforderungen zu erfüllen.

Beim kauf vom Eigentümer mit Ersatzbescheinigung wird sogar teilweise, vom Dienstherrn des Verkäufers, vorgegeben das die Uhrzeit mit vermerkt wird.
 
Registriert
14 Feb 2002
Beiträge
498
Ich habe schon sehr oft Waffen an Privatpersonen verkauft. Lass Dir per Mail den Jagdschein zu senden mit Angabe des Ausstellers und des SB. mit Tel.-Angabe ( zur Überprüfung Deinerseits ) auf Richtigkeit des JS. Danach kannst Du z. B. Overnite per Online beauftragen den Waffenversandt vorzunehemen. Overnite wird Dir alles weitere mitteilen.
Es ist relativ einfach und problemlos!
D.T.
Genau so mach ich’s auch
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Beim kauf vom Eigentümer mit Ersatzbescheinigung wird sogar teilweise, vom Dienstherrn des Verkäufers, vorgegeben das die Uhrzeit mit vermerkt wird.
Wobei einem das persönlich ja ganz egal sein kann ;)
Das entfaltet ja keine Wirkung auf einen selbst.
Da steht alles im WaffG.

Grundlage
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 kann vor einer Überlassung zum Zweck der Prüfung der Erwerbsberechtigung des Erwerbers die Absicht zur Überlassung der zuständigen Behörde elektronisch anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Gültigkeit des Erlaubnisdokuments und teilt dem Anzeigenden nach Satz 3 elektronisch mit, wenn das Erlaubnisdokument im Nationalen Waffenregister nicht oder als nicht gültig registriert ist; Satz 2 bleibt unberührt. Für die Sätze 3 und 4 gilt § 9 des Waffenregistergesetzes.
(2) Werden Waffen oder Munition zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, so muss die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt sein und es müssen Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein. Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden; dies gilt nicht beim Überlassen auf Schießstätten gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 2 oder soweit einzelne Stücke von Munitionssammlern erworben werden. Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 1 an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.

Auskunft von einer Behörde kann man zur Überprüfung nicht verlangen. Einige Behörden lehnen das wegen der Verpflichtungen aus dem Datenschutz auch grundsätzlich ohne schriftliche Einverstädniserklärung des Betreffenden ab. Vielerorts ist das wegen eingeschränkter Erreichbarkeiten auch enfach gar nicht möglich.
Was jeder für sich als Nachweis akzeptiert, liegt bei jedem selbst. Man bleibt dafür in Verantwortung. Auf jeden Fall braucht man alle Angaben, die für die Überlassensanzeige gefordert sind.
Für den Versand wählt man ein entsprechendes Unternehmen seiner Wahl.
Eine alternative Vorgehensweise ist die einbeziehung eines Händlers am Empfängerort. Dorthin kann man günstiger versenden udn auch die WBK-Prüfung vornehmen lassen. Den Service mit einem guten Einkauf abrunden ;)
Das wird aber immer schwieriger, wegen der Registerpflichten. Da winken die Händler heute auch oft ab.
Grundsätzlich bleibt der Überlasser bis zum Erwerb verantwortlich. egal wer welches Unternehmen beauftragt hat. Natürlich hat das Versandunternehmen entsprechende Haftungen.
Ich würde z.B nie den Empfänger den Versand regeln lassen. Da hat man nicht in der Hand ob ein rechtmäßiger Transport erfolgt. Die VErantwortung wird man damit nicht los.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
6 Aug 2017
Beiträge
850
Ich würde z.B nie den Empfänger den Versand regeln lassen. Da hat man nicht in der Hand ob ein rechtmäßiger Transport erfolgt. Die VErantwortung wird man damit nicht los.

Das ist so nicht richtig. Wenn der Erwerber seine EWB nachgewiesen hat und das Versandunternehmen die Abholung ankündigt, dann kommt und die entsprechenden Papiere vollständig und richtig sind, und der Abholer unterschrieben hat, ab da ist man raus. Es muß natürlich ein Unternehmen wie Overnite oder Waffenversand neu etc sein, nicht irgendwer.
Beauftragt man dagegen selbst den Versand, gilt die Haftung bis zum Empfänger.
Hat auch tadellos funktioniert. Overnite zumindest ist bei Waffenhändlern wohl ganz zuverlässig, bei privaten Personen aber nicht zu empfehlen - mit denen hatte ich am meisten Ärger bezüglich des Abholtermins. Den ganzen Tag gewartet, keiner kam. Dann ein Anruf, man käme irgendwann nächsten Tag, ich sei nicht anwesend gewesen. Kackdreiste Lüge, extrem arroganter Disponent.
 
Registriert
17 Jun 2013
Beiträge
1.483
Ich versende nur mit Waffenversand Neu. Immer super geklappt, schon viele Male.
Ich lasse mir Fotos von Jagdschein per WhatsApp oder E-Mail senden und rufe dazu die Behörde vom Käufer an und kläre da einfach ab das alles OK ist, bzw. der JS noch gültig ist.
Mit ins Paket legen ich noch einen Kaufvertrag mit den allen Daten zum Umtragen.
Echt? Die Behörden geben Dir per Telefon Auskunft? Wie weist Du Dich denn gegenüber der Behörde aus?
Ich habe die Behörden damals nur schriftlich über den Kauf/Verkauf benachrichtigt.
Ich habe Overnite verwendet.
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.834
Echt? Die Behörden geben Dir per Telefon Auskunft? Wie weist Du Dich denn gegenüber der Behörde aus?

Wozu sollte man sich ausweisen?

Wenn ich auf einen Amt anrufe, sage: Herr XY will von mir eine Waffe kaufen, dazu habe ich Jagdschein Nummer XXX vom XX.XX.XXXX, zuletzt verlängert am XX.XX.XXXX bekommen - sind diese Papiere in Ordnung?

So wird die Behörde keine Datenschutzvergehen machen, wenn sie es dir bestätigen.

Was anderes ist es, wenn ich anrufe und frage: Hat Herr XY noch einen gültigen Jagdschein?
 
Registriert
13 Feb 2008
Beiträge
2.550
Echt? Die Behörden geben Dir per Telefon Auskunft? Wie weist Du Dich denn gegenüber der Behörde aus?
Ich habe die Behörden damals nur schriftlich über den Kauf/Verkauf benachrichtigt.
Ich habe Overnite verwendet.
Ich frage ob der Jagdschein mit der NR. von Herrn ...... noch gültig ist, da er eine Waffe bei mir gekauft hat. Darauf habe ich bis jetzt schon über 10x ein freundliches JA gehört. Mehr muss ich gar nicht wissen. Ich denke das ein JA oder NEIN auch nicht unter Datenschutz fällt.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
124
Zurzeit aktive Gäste
681
Besucher gesamt
805
Oben