Wie funktioniert ein Waffenversand? (Privatverkauf)

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Wozu sollte man sich ausweisen?

Wenn ich auf einen Amt anrufe, sage: Herr XY will von mir eine Waffe kaufen, dazu habe ich Jagdschein Nummer XXX vom XX.XX.XXXX, zuletzt verlängert am XX.XX.XXXX bekommen - sind diese Papiere in Ordnung?

So wird die Behörde keine Datenschutzvergehen machen, wenn sie es dir bestätigen.

Was anderes ist es, wenn ich anrufe und frage: Hat Herr XY noch einen gültigen Jagdschein?
Doch. Genau deshalb tun es immer mehr Behörden auch nicht bzw. sehen eine schriftl. einverständniserklärung als Voraussetzung an ;)

Ich würde meiner Behörde auch auf die Stiefel steigen, sollten sie solche auskünfte ungefragt über mich an irgendwen geben.
 
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Was ist dabei, wenn ich die genauen Daten des Käufers mit dem SB abgleiche das dauert 3 Minuten und ist praxisüblich.
 
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Im Herzen gebe ich Euch Recht, aber man merkt, dass Ihr nicht viel mit Datenschutz zu tun habt
 
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Doch. Genau deshalb tun es immer mehr Behörden auch nicht bzw. sehen eine schriftl. einverständniserklärung als Voraussetzung an ;)

Ich würde meiner Behörde auch auf die Stiefel steigen, sollten sie solche auskünfte ungefragt über mich an irgendwen geben.
Welche Auskunft gibt eine Behörde weiter wenn ich Frage ob der JS den ich in der Hand habe noch gültig ist? Ist ein ja oder nein eine Auskunft?
Kein Wunder wieso der Waffenverkauf immer bescheuert wird.
Wenn ich meine Kopie vom JS einem Käufer schicke, hat er mehr Daten von mir in der Hand als das JA oder NEIN der Behörde.
 
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Allein schon ob ich eine Erlaubnis habe oder diese eben nicht mehr habe.
Das ist keine öffentliche Information und daher gibts eben auch -zurecht- von immer weniger Behörden diese Auskünfte ohne einverständniserklärung.
Eigentlich stellt sich so eine Frage nicht.

Was jemand seltbs mit seinen eigenen Daten macht, ist dessen Angelegenheit und eine ganz andere Geschichte.
Es geht zudem um Jagdscheine, die man eben nicht in der Hand hält. Waru sollte man da denn noch nachfragen?
Aber auch dann gibt es Null Aussagen zum Thema. Kein ja, kein nein, keine Bestätigung von irgendwas. Nur wir geben zu diesen Sachverhalten keine Auskunft. Das ist alles.

Derezit ist aber sowieso kaum eine Behörde zeitnah erreichbar.


Mal weiter gesponnen, was alles geschehen könnte:
"Oh, warten Sie. Der Widerruf de Erlaubnisse steht gerade im Raum. Es gab eine Trunkenheitsfahrt. Also ich wäre da vorsichtig. Sie sind ja auch nicht der Erste wo es da mit der Bezahlung Probleme gab."
Kann man doch alles mal raushauen ;)
Deshalb gibst nur eine Antwort: Keine!
 
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Wenn Du von Privat eine Waffe kaufen willst mit Versand ist das der übliche Weg, Du kannst ja auch beim Händler vor Ort kaufen, dann bist das Problem los.
 
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Sollte ich wirklich mal an jemanden was verkaufen und mir die Behörde keine Auskunft erteilt, nicht mal ein JA, dann lasse ich mir vom Käufer alle notwendigen Papiere im Original zusenden. Wer mir blöd kommt soll bezahlen, bei mir kein Problem.
Ich bin bei froh wenn ich was kaufe das ich alle problemlos per Foto und Wahtsapp machen kann.
Wenn keiner meine Daten haben soll, dann muss ich beim Händler kaufen und dafür bezahlen. Ich zwinge keinen Waffen bei mir zu kaufen.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Das ist so nicht richtig. Wenn der Erwerber seine EWB nachgewiesen hat und das Versandunternehmen die Abholung ankündigt, dann kommt und die entsprechenden Papiere vollständig und richtig sind, und der Abholer unterschrieben hat, ab da ist man raus. Es muß natürlich ein Unternehmen wie Overnite oder Waffenversand neu etc sein, nicht irgendwer.
Beauftragt man dagegen selbst den Versand, gilt die Haftung bis zum Empfänger.
Hat auch tadellos funktioniert. Overnite zumindest ist bei Waffenhändlern wohl ganz zuverlässig, bei privaten Personen aber nicht zu empfehlen - mit denen hatte ich am meisten Ärger bezüglich des Abholtermins. Den ganzen Tag gewartet, keiner kam. Dann ein Anruf, man käme irgendwann nächsten Tag, ich sei nicht anwesend gewesen. Kackdreiste Lüge, extrem arroganter Disponent.
Nein.
Nur als Gewerblicher Verkäufer haftest du bis zum Empfänger!
 
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Allein schon ob ich eine Erlaubnis habe oder diese eben nicht mehr habe.
Das ist keine öffentliche Information und daher gibts eben auch -zurecht- von immer weniger Behörden diese Auskünfte ohne einverständniserklärung.
Eigentlich stellt sich so eine Frage nicht.

Was jemand seltbs mit seinen eigenen Daten macht, ist dessen Angelegenheit und eine ganz andere Geschichte.
Es geht zudem um Jagdscheine, die man eben nicht in der Hand hält. Waru sollte man da denn noch nachfragen?
Aber auch dann gibt es Null Aussagen zum Thema. Kein ja, kein nein, keine Bestätigung von irgendwas. Nur wir geben zu diesen Sachverhalten keine Auskunft. Das ist alles.

Derezit ist aber sowieso kaum eine Behörde zeitnah erreichbar.


Mal weiter gesponnen, was alles geschehen könnte:
"Oh, warten Sie. Der Widerruf de Erlaubnisse steht gerade im Raum. Es gab eine Trunkenheitsfahrt. Also ich wäre da vorsichtig. Sie sind ja auch nicht der Erste wo es da mit der Bezahlung Probleme gab."
Kann man doch alles mal raushauen ;)
Deshalb gibst nur eine Antwort: Keine!

wenn ich Waffen an Privat verkauft habe und den gültigen JJ als Kopie per Mail bekommen habe, hatte ich immer nochmal bei meiner Behörde nachgefragt, ob das Versenden an den Erwerber ordnungsgemäß ist.
Der freundliche SB meiner Behörde hatte mir nur bestätigt, dass Herr xy Berechtigt ist und keine Einwände bestehen, somit hatte ich die Gewissheit, das alles ordnungsgemäß abläuft.
Erwaige Daten des Erwerbers wurden nicht bekanntgegeben, die hatte ich ja sowie so.
D.T.
 
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Also, ich habe in der Vergangenheit auch schon mehrere Waffen ,,online" verkauft, über die zwei bekannten Plattformen.
Man benötigt eine Kopie des Jagdscheines mit allen relevanten Seiten, dann lasse ich mir eine PA Ausweiskopie mitsenden, sowie dessen zuständige Waffenbehörde plus Sachbearbeiter. Zur Sicherheit gleiche ich die Daten nochmal über die Webseite des LRA ab.
Dann rufe ich den jeweiligen SB an, gebe die Daten des Käufers durch ! und der bestätigt mir dann ob der Käufer wirklich eine gültige Erwerbsberechtigung hat. Das hat bisher problemlos funktioniert und da hat mir auch noch kein SB die Auskunft aus Datenschutzrechtlichen Gründen verweigert.
Versenden tue ich generell mit Overnight Express, die sind zwar teuer, aber das ist mir ordentlich abgesicherter Versand wert.
Im übrigen, ich würde niemals mein org. Jagdschein oder WBK an unbekannte Personen versenden!!!:sneaky: wenn ich online eine Waffe kaufe.
Wie sich das jetzt nach der letzten Waffenrechtsverschärfung mit den Identnummern bei Privatwaffenverkauf verhält, kann ich nicht sagen. Da würde ich auf jeden Fall mit meiner WB Rücksprache halten.
Böse Überraschungen mag ich nämlich net:sneaky:
MfG.
 
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Bisher habe ich auch stets meine Behörde und die Behörde des Käufers informiert. Meine Verkaufsanzeige mit allen relevanten Daten des Käufers an beide Behörden sind für mich (!) ausreichend Sicherheit, daß die übermittelten Kopien von Jagdschein und Personalausweis korrekt sind.
 
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Was bezahle ich bei Overnight Express, z.B für eine Langwaffe, einen Revolver und wie verpacke ich das? Kommen da auch noch Kosten dazu?
 

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