Wie funktioniert ein Waffenversand? (Privatverkauf)

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Theoretisch sieht das Waffenrecht beim Versandhandel die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Erwerbserlaubnis vor. Die Firma Frankonia, handhabt das auch so, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Die in der Praxis am häufigsten genutzte Lösung ist jedoch die Übermittlung einer Kopie als pdf per Email und ein telefonisches Okay der ausstellenden Stelle.
Waffenhändler brauchen theoretisch auch die WBK um einen Voreintrag zu tätigen. Das handhaben aber auch alle unterschiedlich.
 
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Als Privater Verkäufer haftest du ohnehin nicht für das Versandrisiko.

Was du sagst ist grunsätzlich richtig. Hat der Käufer jedoch für versicherten Versand bezahlt und kommt die Ware abhanden müsstest du als Verkäufer und Beauftrager des Versanddienstes m.E. tätig werden, damit der Käufer die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kann. Hat der Käufer hingegen den Versanddienst selbst beauftragt, muss er selbst die Auszahlung der Versicherungsleistung beantragen.

Trotzdem würde ich ungern den Käufer den Versand regeln lassen, da ich mir nicht sicher bin, ob ich mich mitschuldig machen würde, wenn der Käufer aus Kostengründen eine gar nicht zulässige Versandart wählen würde.
 
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Waffenhändler brauchen theoretisch auch die WBK um einen Voreintrag zu tätigen. Das handhaben aber auch alle unterschiedlich.

Das ist zum Glück mit der WaffG-Änderung zum 01.09.2020 ersatzlos gestrichen worden! Eintragungen jetzt nur noch durch die Waffenbehörde... So bleibt einem wenigstens die "Schönschrift" des Waffenhändlers in der WBK erspart ;)
 
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Hat der Käufer jedoch für versicherten Versand bezahlt und kommt die Ware abhanden müsstest du als Verkäufer und Beauftrager des Versanddienstes m.E. tätig werden, damit der Käufer die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kann.

Das hätten die Versender gerne, ist aber keine Vorschrift. Der private Verkäufer ist raus, sobald er die Ware aufgibt. Alles andere ist eine nette Geste.
 
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Theoretisch sieht das Waffenrecht beim Versandhandel die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Erwerbserlaubnis vor.

3D Drucker, Scanner, innerhalb von 10 Minuten plus 30 Minuten Druckzeit hab ich dir jeden Stempel nachgemacht. Außerdem weißt du wie ein Pfarramtsstempel (ja, eine Pfarrei darf beglaubigen) von Hinterdupfing aussieht? Oder der Gemeindestempel?

Gerade einer beglaubigten Kopie würde ich am wenigsten Vertrauen, denn die öffnet einen Betrüger Tür und Tor...

BTW, wo stet die beglaubigte Kopie im Gesetz?
 
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Bisher habe ich auch stets meine Behörde und die Behörde des Käufers informiert. Meine Verkaufsanzeige mit allen relevanten Daten des Käufers an beide Behörden sind für mich (!) ausreichend Sicherheit, daß die übermittelten Kopien von Jagdschein und Personalausweis korrekt sind.
Das ist auch ein ganz probates Mittel. Man zeigt eine Überlassungsabsicht an.
 
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Was bezahle ich bei Overnight Express, z.B für eine Langwaffe, einen Revolver und wie verpacke ich das? Kommen da auch noch Kosten dazu?

Was das der Versandt kostet, kannst Du direkt bei Overnite nachfragen,( incl. eines Termins zur Abholung der Waffe bei Dir zu hause ).
Einfach vermeintliche Maße des Paketes eingeben, incl. der anderen nötigen Daten und auf Berechnung der Versandzkosten klicken. Der Preis wird Dir sofort mittgeteilt, entweder Du vergibst dann den Auftrag, oder Du verwirfst ihn.
Wenn der Auftrag zustande kommt, kannst Du das von Overnite ( per Mail ) gesendetes Papier mit den Daten des Absenders/Empfängers auf dem Paket aufkleben, fertig!
D.T.
 
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3D Drucker, Scanner, innerhalb von 10 Minuten plus 30 Minuten Druckzeit hab ich dir jeden Stempel nachgemacht. Außerdem weißt du wie ein Pfarramtsstempel (ja, eine Pfarrei darf beglaubigen) von Hinterdupfing aussieht? Oder der Gemeindestempel?

Gerade einer beglaubigten Kopie würde ich am wenigsten Vertrauen, denn die öffnet einen Betrüger Tür und Tor...

BTW, wo stet die beglaubigte Kopie im Gesetz?

Das waren auch meine Gedanken zur beglaubigten Kopie.

Die genaue Quelle habe ich leider nicht parat. Ich habe diesen Hinweis erst kürzlich bei einem EGun Händler gesehen, der unter seinen "Allgemeinen Informationen des Verkäufers" Gesetzesausschnitte zittierte, die diese Anforderung wiedergaben.
Leider habe ich mir die Quelle nicht gemerkt, glaub aber es war ein § mit 3 vorne und dahinter einer weiteren Zahl. Spontan habe ich im WaffG nichts gefunden. Möglicherweise hat man dieses auch geändert.

Was für beglaubigte Kopien gilt, ist bei Waffenhandelslizensen aber auch nicht viel anders. Wer will da schon erkennen können, ob so ein Schreiben der Behörde echt oder gefälscht ist?

Bei Fischereischeinen sollen angeblich Maßen gefälschter Exemplare im Umlauf sein. Das hiesige Ordnungsamt erkennt die Vorlage eines Fischereischeins, einer anderen Stadt, nicht mehr für die Verlängerung an. Es wird dann das Prüfungszeugnis verlangt, was natürlich im Grunde genauso leicht zu fälschen ist.
 
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Das ist auch ein ganz probates Mittel. Man zeigt eine Überlassungsabsicht an.

Ich glaube genau damit habe ich momentan bei einem Kauf ein Problem. Der Verkäufer hat mir mitgeteilt, dass er das Geld erhalten hat, die Waffe aber "coronabedingt" nicht verschicken kann.

Eine telefonische Nachfrage meinerseits, bei der ich aber nur mit der Ehefrau gesprochen habe, ergab dann, dass "coronabedingt" bedeutet, dass das Amt derzeit coronabedingt nicht arbeitet. Man könne die Waffe nicht aus der WBK austragen lassen. Hat mich dann etwas gewundert, da man Waffen normalerweise austragen lässt, nachdem man die Verfügungsgewalt darüber aufgegeben hat. Wenn es sich hier aber nur um eine Überlassungsabsicht handelt ergibt das einen Sinn.
 
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Ich glaube genau damit habe ich momentan bei einem Kauf ein Problem. Der Verkäufer hat mir mitgeteilt, dass er das Geld erhalten hat, die Waffe aber "coronabedingt" nicht verschicken kann.

Eine telefonische Nachfrage meinerseits, bei der ich aber nur mit der Ehefrau gesprochen habe, ergab dann, dass "coronabedingt" bedeutet, dass das Amt derzeit coronabedingt nicht arbeitet. Man könne die Waffe nicht aus der WBK austragen lassen. Hat mich dann etwas gewundert, da man Waffen normalerweise austragen lässt, nachdem man die Verfügungsgewalt darüber aufgegeben hat. Wenn es sich hier aber nur um eine Überlassungsabsicht handelt ergibt das einen Sinn.

Die Ämter sind i.d.R. besetzt, aber für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, d. h. Deine WBK entweder per Einschreiben mit allen nötigen Daten zu senden, oder in den Briefkasten des Amtes werfen. Man hat dem Amt alles nötige mittgeteilt, wie lange jetzt die Aus/Eintragung dauert liegt nicht in Deinem Ermessen.
Bei mir war es so, das ich innerhalb von 7 Tagen meine WBK mit der Rechnung zugeschickt bekommen habe.
Soviel mir bekannt ist, sind die Behörden zu dieser Amtshandlung im angemessenen Zeitraum verpflichtet.
Du könntest auf die Zusendung Deiner Waffe bestehen, denn in einen Augen ist die Argumentation des Verkäufers falsch.
D.T.
 
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Die Waffe hat er dir umgehend zu überlassen. Ihr habt ja kein späteres Datum im Kaufvertrag vereinbart. Der Rest ist einfach die Einhaltung der Meldefristen.
Zwei verschiedene Dinge.
 
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Theoretisch sieht das Waffenrecht beim Versandhandel die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Erwerbserlaubnis vor. Die Firma Frankonia, handhabt das auch so, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Die in der Praxis am häufigsten genutzte Lösung ist jedoch die Übermittlung einer Kopie als pdf per Email und ein telefonisches Okay der ausstellenden Stelle.
Waffenhändler brauchen theoretisch auch die WBK um einen Voreintrag zu tätigen. Das handhaben aber auch alle unterschiedlich.
Dazu ist garnichts geregelt.
Man hat nur seine Pflichten des Überlassens aus §34 WaffG
Waffengesetz (WaffG)
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht


(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.
...
Damit hat man immer das Dilemma. Geht es gut ist alles in Ordnung. Falls nicht wird nachgeschaut, ob man seinen Pflichten hinreichend nachgekommen ist.

Die waffVwV führt dazu einiges auf. Auch die Pflichten bei der gewrrblichen
Zu § 34: Überlassen von Waffen und Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht


34.1
§ 34 Absatz 1 Satz 1 regelt die grundlegende Verpflichtung aller Waffenbesitzer, Waffen und Munition nur berechtigten Personen zu überlassen; auf die verschiedenen Sanktionen im Fall einer Zuwiderhandlung wird hingewiesen (siehe insbesondere § 52 Absatz 3 Nummer 7 und § 53 Absatz 1 Nummer 16). Erfasst werden alle Waffen (einschließlich Munition) unabhängig davon, ob diese allgemein oder im Einzelfall ohne behördliche Erlaubnis erworben werden dürfen oder ob waffenrechtliche Erlaubnisvorbehalte und/oder Verbote oder sonstige Erwerbsvoraussetzungen zu beachten sind.


Waffen oder Munition dürfen nur überlassen werden, wenn die ausreichende Berechtigung des Empfängers entweder offensichtlich oder aber gegenüber dem Überlassenden nachgewiesen worden ist. Die Zulässigkeit des Überlassens ist festzustellen, unabhängig von der zivilrechtlichen Ausgestaltung der berührten Rechtsverhältnisse, vom Bestehen von Aufsichtsverhältnissen oder von der Dauer des beabsichtigten Erwerbs für jede Person, die die tatsächliche Gewalt über die Waffe oder Munition erlangen will. Die Sonderregelung des § 34 Absatz 1 Satz 5 für die Fälle der gewerbsmäßigen Beförderung durch einen anderen an einen Dritten erweitert die Prüfpflichten des Überlassenden. Dieser ist sowohl für die Auswahl einer berechtigten Transportperson als auch für die Prüfung der ausreichenden Berechtigung des letztlich empfangenden Dritten verantwortlich.


Die Prüfung der Berechtigung des Empfängers hat sich auf den waffenrechtlichen Sachverhalt insgesamt zu erstrecken. Wenn beispielsweise der Erwerb auf der Grundlage allgemeiner Erlaubnisse (z.B. Jagdschein nach § 13 Absatz 3, Gelbe WBK) erfolgen soll, müssen zur Unterstützung dieser Prüfung durch den Überlasser ggf. vom Erwerber auch alle sonstigen Umstände dargetan werden, aus denen sich eine Erstreckung der betreffenden Erlaubnis auf die konkrete Waffe ergibt (z.B. jagdrechtliche Zulässigkeit der Langwaffe oder zu den im Rahmen der Gelben WBK erlaubten Waffen). Unverzichtbare Bestandteile der Berechtigungsprüfung sind immer auch eine Identitätsprüfung sowie die Kontrolle etwaiger behördlicher Beschränkungen in den Erlaubnissen (Befristungen etc.) und sonstige Umstände (Authentizität der Erlaubnisse/Einträge etc.).


...


Eine Empfangsberechtigung ist nur dann offensichtlich, wenn keine Zweifel bestehen, dass der Empfänger bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung eines etwaigen Spezialwissens des Überlassenden die konkrete Waffe/Munition besitzen dürfte. Dies wäre z.B. bei nicht verbotenen und auch ansonsten waffenrechtlich erlaubnisfreien Waffen bei Personen der Fall, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Berechtigte Personen können beispielsweise sein:



Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse – WBK, Munitionserwerbsberechtigung etc., die sich auf die betroffenen Waffen oder Munition beziehen;



Inhaber waffen- oder jagdrechtlicher Erlaubnisse, die den erlaubnisfreien Erwerb von Waffen ermöglichen, bei Vorliegen der Voraussetzungen der jeweiligen Freistellung (siehe etwa § 12 Absatz 1 Nummer 1, § 13 Absatz 4);



Personen, die auf Grund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses den Weisungen des eigentlichen Erwerbsberechtigten unterliegen und in dieser Funktion für ihre Weisungsberechtigten Waffen oder Munition entgegennehmen;



Beauftragte von jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigungen, die ebenfalls den Weisungen der Vereinigung unterliegen und im Rahmen ihres Auftrags Waffen oder Munition für die Vereinigung entgegennehmen;



gewerbliche Transporteure oder gewerbliche Verschönerer zum Zweck der Ausführung des Transports oder der Verschönerung (siehe Nummer 12.1.2 Absatz 1).


34.2 Bei erlaubnispflichtigen Waffen und Munition wird von einer Offensichtlichkeit der Erwerbsberechtigung nur in Ausnahmefällen ausgegangen werden können; vorstellbar wäre das Überlassen an umfassend vom Waffenrecht freigestellte Dienstpersonen (z.B. Freistellung nach § 55 Absatz 1 und 6) oder an stationäre Waffenhändler bei unzweifelhafter Zugehörigkeit zum erlaubten Sortiment. Das Risiko einer Fehleinschätzung geht jedoch immer auch zu Lasten des Überlassenden.


Ein Überlassen von Waffen oder Munition kommt immer erst in Betracht, wenn der Empfänger die Erwerbsberechtigung besitzt. In den praktisch bedeutsamsten Fällen sind jeweils die folgenden Voraussetzungen und weiteren Verfahrensweisen zu beachten:


Die Eintragungs- und Anzeigepflicht des gewerblichen Überlassers besteht nicht ausschließlich bei einem auf eine WBK gestützten Vorgang, sondern auch dann, wenn es sich um eine sonstige, funktional gleichgestellte Berechtigung, nämlich den Jagdschein oder die Ersatzbescheinigung nach § 55 Absatz 2, handelt (§ 34 Absatz 2 Satz 1).


Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einer WBK oder aus einer Ersatzbescheinigung nach § 55 Absatz 2, so ist diese vorzulegen; für das weitere Verfahren gilt § 34 Absatz 2.


Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einem Jagdschein, so ist dieser vorzulegen; für das weitere Verfahren gilt § 13 Absatz 3 Satz 2.


Ergibt sich die Erwerbsberechtigung aus einem Munitionserwerbschein, so ist dieser vorzulegen.


Ergibt sich die Erwerbsberechtigung aus einem Ausnahmebescheid nach § 3 Absatz 3 (Waffenerwerb durch Minderjährige), so ist dieser vorzulegen.


Im Versandhandel können auch beglaubigte Kopien verwendet werden.
Die beglaubigte Kopie ist dem Versandhandel vorbehalten.
Es wird immer erst alles kritisch, wenn es schiefgegangen ist. Es geht dann zu lasten des Überlassenden.

So die Theorie.
In der Praxis läuft es anders.
Solange es läuft. Andernfalls hat man erstmal die Torte im Gesicht.
 
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Ist für mich recht unübersichtlich.
Einfache Antwort, ich habe .......€ für eine Bockbüchflinte bezahlt wäre mir lieber.

DHL geht überhaupt nicht?
Es kommt drauf an, wie du verpackst. Meine BBF habe ich in einem WK mit Kartonage versendet, (es darf äusserlich nicht erkennbar sein, dass sich eine Knifte im Paket befindet).
Also habe ich das Paket so fertig gemacht, dass ich die Maße und das Gewicht in die ,,Maske'' eingeben konnte. Dann wird der zu zahlende Betrag (Vorkasse) angezeigt. Termin noch eintragen und das war's. Den Zustelltermin vorher !!!! mit dem Empfänger absprechen.
MfG.
PS: mit Overnite Express
 

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