Wie funktioniert ein Waffenversand? (Privatverkauf)

Registriert
26 Mai 2016
Beiträge
582

Das sind die DHL-AGBs für den internationalen Versand, da sind Waffen ausgeschlossen.

National ist der Versand mit DHL aber durchaus möglich (war früher mal anders), wenn man die persönliche Übergabe an den Berechtigten sicherstellen kann.

In den natinalen AGBs findet sich kein Waffenausschluss:
https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-012020.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
31 Mrz 2009
Beiträge
10.322
National ist der Versand mit DHL aber durchaus möglich (war früher mal anders), wenn man die persönliche Übergabe an den Berechtigten sicherstellen kann.
DHL Express, optional Wunschuhrzeit und Identprüfung / Eigenhändig. Man landet dann zwar auch schnell bei rund 40 € aber bisher hat es immer geklappt.
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.852
DHL Express, optional Wunschuhrzeit und Identprüfung / Eigenhändig. Man landet dann zwar auch schnell bei rund 40 € aber bisher hat es immer geklappt.

In Anbetracht dessen, dass a) der Käufer den Versand zahlt und b) man das Paket in der nächsten Filiale abgeben kann und nicht auf einen Kurier warten muss, durchaus eine schöne Möglichkeit für Berufstätige.
 
Registriert
24 Dez 2014
Beiträge
517
Die Waffe hat er dir umgehend zu überlassen. Ihr habt ja kein späteres Datum im Kaufvertrag vereinbart. Der Rest ist einfach die Einhaltung der Meldefristen.
Zwei verschiedene Dinge.

Theoretisch ist das so. Er sieht es aber anders, bzw. handhabt es anders. Heute hat er mir geschrieben:

nach der Bearbeitung bei unserer zuständigen Jagdbehörde werden wir die Waffe versenden.
Wir benachrichtigen Sie, wenn die Waffe verschickt wird.


Ich werde morgen mal sicherheitshalber bei meiner Behörde anrufen. Nicht dass der Verkäufer die Waffe mit Datum der EGun Auktion (22.11.) bei sich austragen lässt und nächste Woche bekomme ich eine Ermahnung vom Amt, warum ich die Waffe nicht habe eintragen lassen, obwohl ich Sie noch gar nicht habe ......
 
Registriert
26 Mai 2016
Beiträge
582
Es gibt wirklich Personen mit "interessanten" Rechtsansichten in Bezug auf das WaffG (hier der Verkäufer).

Waffen kann man schon vom logischen Denken her erst austragen lassen, wenn man sie auch tatsächlich überlassen hat.

Zum einen, da man eine Austragung nicht vordatieren kann, zum anderen, da das WaffG (§ 37a) in seiner Formulierung schon aussagt, dass man das (erfolgte) Überlassen anzeigen muss und die WBK zur Berichtigung (Austragung) vorlegen muss. Wenn man aber noch gar nicht überlassen hat, gibt es auch nichts zum anzeigen. ;)

Eine Mitteilung "Beabsichtigtes Überlassen" gibt es nur für Waffenhändler, da funktioniert das aber elektronisch und quasi in Echtzeit (Überprüfung Personen- und Erlaubnis ID via NWR).

Es stellt sich außerdem die Frage, aufgrund welcher Berechtigung der Verkäufer die Waffe denn zu Besitzen meint, wenn sie in seiner WBK schon ausgetragen ist, er sie faktisch aber noch "in der Hand hält", selbst wenn es nur für wenige Stunden (bis zum Abschicken) ist :unsure::whistle:

Durch die Austragung erlischt nämlich die Besitzerlaubnis bzw. wird gegenstandslos...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Theoretisch ist das so. Er sieht es aber anders, bzw. handhabt es anders. Heute hat er mir geschrieben:

nach der Bearbeitung bei unserer zuständigen Jagdbehörde werden wir die Waffe versenden.
Wir benachrichtigen Sie, wenn die Waffe verschickt wird.


Ich werde morgen mal sicherheitshalber bei meiner Behörde anrufen. Nicht dass der Verkäufer die Waffe mit Datum der EGun Auktion (22.11.) bei sich austragen lässt und nächste Woche bekomme ich eine Ermahnung vom Amt, warum ich die Waffe nicht habe eintragen lassen, obwohl ich Sie noch gar nicht habe ......
Das wäre fatal.
Ich würde ihn auffordern, dein Eigentum bis Datum XY auszuhändigen. Notfalls anwaltlich.
Lässt er die waffe erst austragen, ist er auch waffenrechtlich nicht mehr auf der sicheren Seite. Er hat dann nämlich keine Besitzerlaubnis mehr und auch keine "Leihe" von dir vorzuweisen.
Das kann man ihm als Hinweis mal zukommen lassen.
Er hat zu überlassen. Umgehend.
Er liegt auf zwei rechtlichen Gebieten falsch.

Nachtrag: Den richtigen Beitrag von TT22 erst danach gelesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
National ist der Versand mit DHL aber durchaus möglich (war früher mal anders), wenn man die persönliche Übergabe an den Berechtigten sicherstellen kann.
Dieser Punkt ist von enormer Bedeutung. Man darf nicht leichtfertig sein im Versand.
Auch das kostete schon die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
Unbedingt die persönliche Übergabe sicherstellen.
Es geht grundsätzlich alles zu eigenen Lasten, es sei denn man kan dass Gegenteil nachweisen (Eigenhändig beauftragt. Fehler beim Versandunternehmen).
VGH München, Beschluss v. 25.10.2017 – 21 CS 17.1077
Der Antragsteller hätte deshalb den Transporteur anweisen müssen, die waffenrechtlich relevanten Gegenstände nur an die berechtigte Person im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 WaffG nach Prüfung ihrer waffenrechtlichen Legitimation auszuhändigen, um so insbesondere die Zustellung an einen unberechtigten „Ersatzempfänger“ auszuschließen (vgl. Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, Stand Juni 2017,
§ 34 Rn. 19).
Der Überlasser hat die Pflichten. Da bitte nicht ins Boxhorn jagen lassen.
 
Registriert
24 Dez 2014
Beiträge
517
Das wäre fatal.
Ich würde ihn auffordern, dein Eigentum bis Datum XY auszuhändigen. Notfalls anwaltlich.
Lässt er die waffe erst austragen, ist er auch waffenrechtlich nicht mehr auf der sicheren Seite. Er hat dann nämlich keine Besitzerlaubnis mehr und auch keine "Leihe" von dir vorzuweisen.
Das kann man ihm als Hinweis mal zukommen lassen.
Er hat zu überlassen. Umgehend.
Er liegt auf zwei rechtlichen Gebieten falsch.

Nachtrag: Den richtigen Beitrag von TT22 erst danach gelesen.

Nach kurzer Beschreibung der rechtlichen Folgen hat sich der Verkäufer nun doch entschlossen die Waffe kurzfristig zu versenden. Sie soll bereits Freitag dem Versandunternehmen übergeben worden sein und am Dienstag bei mir ankommen (via DHL). So hats mir zumindest der Verkäufer mit einem ;) geschrieben. Werde dann morgen oder übermorgen sehen wann und wie die Waffe ankommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

steve

Moderator
Registriert
9 Jan 2001
Beiträge
11.550
Ich versende Waffen seit Jahren mit "Waffenkurier Neu". Absolut zuverlässig und die Beantworten Dir alle Fragen zügig per E-Mail.
https://www.google.com/url?sa=t&sou...FjAAegQICRAD&usg=AOvVaw2iGG4GNOSlrWVwb8t4hizO

Vielen Dank für den Tipp. Ich hatte eine sehr hübsche FN zur Reparatur bei einem Büma in Holland. Letztlich kam es nie zur Reparatur und im Corona-Jahr war eine Abholung nicht einfach. Am letzten Donnerstag habe ich den Waffenversand Neu beauftragt, am Montag wurde abgeholt und soeben zugestellt. Das ganze ziemlich entspannt online abgewickelt. Tiptop.
 
Registriert
26 Mai 2016
Beiträge
582
Vielen Dank für den Tipp. Ich hatte eine sehr hübsche FN zur Reparatur bei einem Büma in Holland. Letztlich kam es nie zur Reparatur und im Corona-Jahr war eine Abholung nicht einfach. Am letzten Donnerstag habe ich den Waffenversand Neu beauftragt, am Montag wurde abgeholt und soeben zugestellt. Das ganze ziemlich entspannt online abgewickelt. Tiptop.

Hat sich die Versandfirma auch um den Papierkram für den "Grenzverkehr" gekümmert?
 
Registriert
28 Mrz 2020
Beiträge
458
Hallo, möchte ungern für die kurze Frage einen neuen Thread aufmachen, daher würde ich mich hier anschließen...

Kann ich wenn ich bei eG*n eine Waffe veräußere auch angeben, dass sich der Käufer um den Transport kümmern muss, also diesen Selbst anmelden muss? Oder ist das so rum nicht möglich?
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
727
Hallo, möchte ungern für die kurze Frage einen neuen Thread aufmachen, daher würde ich mich hier anschließen...

Kann ich wenn ich bei eG*n eine Waffe veräußere auch angeben, dass sich der Käufer um den Transport kümmern muss, also diesen Selbst anmelden muss? Oder ist das so rum nicht möglich?
Du müsstest eben "Kein Versand" angeben und es dann in den Text schreiben, könnte dich aber mögliche Käufer/Bieter kosten.
Probiere es mal auf der Seite vom VDB, da hab ich auch schon eine Waffe zum Verkauf angeboten und ein Händler hatte Interesse. Wir haben noch etwas verhandelt und wir haben ausgemacht, dass er sich um den Versand kümmert (kostet gewerbliche glaub ich deutlich weniger😉).
Hat Super geklappt und ich hatte nicht das Gefühl, dass ich über eG*n bei weniger Aufwand mehr Geld bekommen hätte.
Warum hast du eG*n unkenntlich gemacht, hab ich was verpasst?
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
136
Zurzeit aktive Gäste
811
Besucher gesamt
947
Oben