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DHL geht überhaupt nicht?
Nö, weil:
https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-international-012020.pdf
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DHL geht überhaupt nicht?
DHL Express, optional Wunschuhrzeit und Identprüfung / Eigenhändig. Man landet dann zwar auch schnell bei rund 40 € aber bisher hat es immer geklappt.National ist der Versand mit DHL aber durchaus möglich (war früher mal anders), wenn man die persönliche Übergabe an den Berechtigten sicherstellen kann.
DHL Express, optional Wunschuhrzeit und Identprüfung / Eigenhändig. Man landet dann zwar auch schnell bei rund 40 € aber bisher hat es immer geklappt.
Die Waffe hat er dir umgehend zu überlassen. Ihr habt ja kein späteres Datum im Kaufvertrag vereinbart. Der Rest ist einfach die Einhaltung der Meldefristen.
Zwei verschiedene Dinge.
Das wäre fatal.Theoretisch ist das so. Er sieht es aber anders, bzw. handhabt es anders. Heute hat er mir geschrieben:
nach der Bearbeitung bei unserer zuständigen Jagdbehörde werden wir die Waffe versenden.
Wir benachrichtigen Sie, wenn die Waffe verschickt wird.
Ich werde morgen mal sicherheitshalber bei meiner Behörde anrufen. Nicht dass der Verkäufer die Waffe mit Datum der EGun Auktion (22.11.) bei sich austragen lässt und nächste Woche bekomme ich eine Ermahnung vom Amt, warum ich die Waffe nicht habe eintragen lassen, obwohl ich Sie noch gar nicht habe ......
Dieser Punkt ist von enormer Bedeutung. Man darf nicht leichtfertig sein im Versand.National ist der Versand mit DHL aber durchaus möglich (war früher mal anders), wenn man die persönliche Übergabe an den Berechtigten sicherstellen kann.
Der Überlasser hat die Pflichten. Da bitte nicht ins Boxhorn jagen lassen.Der Antragsteller hätte deshalb den Transporteur anweisen müssen, die waffenrechtlich relevanten Gegenstände nur an die berechtigte Person im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 WaffG nach Prüfung ihrer waffenrechtlichen Legitimation auszuhändigen, um so insbesondere die Zustellung an einen unberechtigten „Ersatzempfänger“ auszuschließen (vgl. Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, Stand Juni 2017,
§ 34 Rn. 19).
Das wäre fatal.
Ich würde ihn auffordern, dein Eigentum bis Datum XY auszuhändigen. Notfalls anwaltlich.
Lässt er die waffe erst austragen, ist er auch waffenrechtlich nicht mehr auf der sicheren Seite. Er hat dann nämlich keine Besitzerlaubnis mehr und auch keine "Leihe" von dir vorzuweisen.
Das kann man ihm als Hinweis mal zukommen lassen.
Er hat zu überlassen. Umgehend.
Er liegt auf zwei rechtlichen Gebieten falsch.
Nachtrag: Den richtigen Beitrag von TT22 erst danach gelesen.
Ich versende Waffen seit Jahren mit "Waffenkurier Neu". Absolut zuverlässig und die Beantworten Dir alle Fragen zügig per E-Mail.
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Vielen Dank für den Tipp. Ich hatte eine sehr hübsche FN zur Reparatur bei einem Büma in Holland. Letztlich kam es nie zur Reparatur und im Corona-Jahr war eine Abholung nicht einfach. Am letzten Donnerstag habe ich den Waffenversand Neu beauftragt, am Montag wurde abgeholt und soeben zugestellt. Das ganze ziemlich entspannt online abgewickelt. Tiptop.
Du müsstest eben "Kein Versand" angeben und es dann in den Text schreiben, könnte dich aber mögliche Käufer/Bieter kosten.Hallo, möchte ungern für die kurze Frage einen neuen Thread aufmachen, daher würde ich mich hier anschließen...
Kann ich wenn ich bei eG*n eine Waffe veräußere auch angeben, dass sich der Käufer um den Transport kümmern muss, also diesen Selbst anmelden muss? Oder ist das so rum nicht möglich?