Wie gut sind elektronische Zahlenschlösser an Waffenschränken

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Gelöschtes Mitglied 4026

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mit Nachdruck, ein kleines, nach Waffengesetz, freies Korkenzieherlein vors Auge gehalten, ermutigt bestimmt so manchen Helden zügig Schlüßel,Code oder Deckenbalken freimütig zur verfügung zu stellen.
Die Diskussion ist doch ein Witz...


Das Messer am Hals meines Sohnes und ich packe Ihm die Waffen plus Munition auch in Geschenkpapier nach Wunsch und trage es zum Auto!
Nebenbei macht meine Frau ihm einen Kaffee und Schnittchen!
 
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Natürlich kann man einem Bewustlosen auch den Schlüssel entwenden, das tut aber nicht so (Schanipp) weh wie ein Finger. Welcher Räuber mag schon einen ganzen 100kg+X Jäger bis zum Tresor schleppen?
Das alles ist aber am Thema vorbei. Bei der Aufbewahrung geht es um die Sicherheit bei Abwesenheit der berechtigten Person, Dass man an jedwede Information herankommt wenn der Schrankinhaber anwesend ist können wir uns alle vorstellen.
 
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Gelöschtes Mitglied 4026

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Gibt es Schränke der neuen Klassen noch mit klassischen (mechanischen) Zahlenschloss?
 
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Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Ich habe Nirgends eine Norm gefunden die die Aufbewarung eines Schlüssels regelt:unsure: für Hinweise wäre ich dankbar;)

LKA Bayern:

Schlüsselsicherheit / Schlüsselaufbewahrung Bezüglich der sicheren Aufbewahrung der Schlüssel von Sicherheitsbehältnissen finden sich im Waffengesetz bislang keine Regelungen. Nach § 36 / I, Satz 1 WaffG hat jeder, der Waffen oder Munition besitzt, Vorkehrungen zu treffen um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder dass Dritte die Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Da die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln nach polizeilichen Erfahrungen oft nicht gewährleistet ist, sollte bei Beratungen auf die Möglichkeit des Einsatzes von mnemonischen bzw. biometrischen Verschlusssystemen hingewiesen werden. Anmerkung zur Schlüsselaufbewahrung: Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbe-wahrung wird somit abgewertet. Ist erst einmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet!!
 
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Ich habe seit Anfang der 2000er einen Schrank mit elektronischem Schloß. Ich war immer ein Verfechter dieser Variante und habe auch jedem, der gefragt hat, dazu geraten. Im letzten Jahr machte das Schloß dann ein paar mal Ärger. Mal ging der Schrank erst nach 1/4 Stunde auf. Mal sofort, Mal weigerte er sich standhaft. Irgendwann platzte mir der Kragen. Ich habe beim Lieferanten angerufen und mein Problem geschildert, darauf sagte die Dame am Telefon, dass die Haltbarkeit solcher Schlösser bei und um 10 Jahren liegt:unsure:
Ich habe ein paar Hunderter für den Einbau eines neuen E-Schlosses bezahlt.
Würde mich heute vielleicht für eine mechanische Lösung ohne Schlüssel entscheiden.
 
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LKA Bayern:

Schlüsselsicherheit / Schlüsselaufbewahrung Bezüglich der sicheren Aufbewahrung der Schlüssel von Sicherheitsbehältnissen finden sich im Waffengesetz bislang keine Regelungen. Nach § 36 / I, Satz 1 WaffG hat jeder, der Waffen oder Munition besitzt, Vorkehrungen zu treffen um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder dass Dritte die Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Da die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln nach polizeilichen Erfahrungen oft nicht gewährleistet ist, sollte bei Beratungen auf die Möglichkeit des Einsatzes von mnemonischen bzw. biometrischen Verschlusssystemen hingewiesen werden. Anmerkung zur Schlüsselaufbewahrung: Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbe-wahrung wird somit abgewertet. Ist erst einmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet!!

OK:unsure:
Wenn ich den Schluessel dann in meiner Hosentasche immer bei mir habe, wird dann mein anerkannter Waffenschrank automatisch wie eine Jeanshose bewertet:eek:

tømrer
 
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LKA Bayern:

Schlüsselsicherheit / Schlüsselaufbewahrung Bezüglich der sicheren Aufbewahrung der Schlüssel von Sicherheitsbehältnissen finden sich im Waffengesetz bislang keine Regelungen. Nach § 36 / I, Satz 1 WaffG hat jeder, der Waffen oder Munition besitzt, Vorkehrungen zu treffen um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder dass Dritte die Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Da die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln nach polizeilichen Erfahrungen oft nicht gewährleistet ist, sollte bei Beratungen auf die Möglichkeit des Einsatzes von mnemonischen bzw. biometrischen Verschlusssystemen hingewiesen werden. Anmerkung zur Schlüsselaufbewahrung: Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbe-wahrung wird somit abgewertet. Ist erst einmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet!!

Bei allem Respekt, das ist nur die Auffassung/Meinung eines LKA-Beamten. Das hat keinerlei rechtliche Bindung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Bei allem Respekt, das ist nur die Auffassung/Meinung eines LKA-Beamten. Das hat keinerlei rechtliche Bindung.

Eines Beamten zwar nicht (Broschüre LKA-Bayern), aber auf die fehlende gesetzliche Regelung wird ja hingewiesen.
Mir wäre allerdings das Risiko entschieden zu groß den Schlüssel in einem nicht zertifizierten Tresor aufzubewahren.
Ein sauber aufgeschlossener Waffenschrank Klasse 1 und alle Waffen weg, sieht im Falle eines Falles in meinen Augen ein wenig ungünstig aus.....

Muss aber jeder selbst entscheiden.
 

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