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- 15 Jun 2011
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Hallo,
Inzwischen bin ich etwas verwirrt, es scheint jeder eine andere Meinung zu haben, deswegen frage ich jetzt mal hier.
Rein hypotetisch will ich nach meinem abendlichen Ansitz noch schnell zum Abendessen ins Wirtshaus.
Die Waffe im Auto zu lassen ist ja nicht so ratsam, schliesslich ist das Auto, selbst wenn die Waffe im Futteral verschlossen wird dort nicht wirklich sicher.
Jetzt die eigentliche Frage, beim Schüsseltreiben darf ich ja mit der Waffe ins Wirtshaus, wird ja auchg so empfohlen, wie ist es nach dem Ansitz?
Schüsseltreiben ist ja eine Tradition und daher mit der Jagd "verbunden", der Wirtshausbesuch nach der Ansitz Jagd wohl eher nicht.
Wäre es trotzdem rechtlich sauber die Waffe mit ins Wirtshaus zu nehmen? Oder ist der Wirtshausbesuch nach der Ansitzjagd nicht zu empfehlen?
Waidmannsheil
Alexander
Inzwischen bin ich etwas verwirrt, es scheint jeder eine andere Meinung zu haben, deswegen frage ich jetzt mal hier.
Rein hypotetisch will ich nach meinem abendlichen Ansitz noch schnell zum Abendessen ins Wirtshaus.
Die Waffe im Auto zu lassen ist ja nicht so ratsam, schliesslich ist das Auto, selbst wenn die Waffe im Futteral verschlossen wird dort nicht wirklich sicher.
Jetzt die eigentliche Frage, beim Schüsseltreiben darf ich ja mit der Waffe ins Wirtshaus, wird ja auchg so empfohlen, wie ist es nach dem Ansitz?
Schüsseltreiben ist ja eine Tradition und daher mit der Jagd "verbunden", der Wirtshausbesuch nach der Ansitz Jagd wohl eher nicht.
Wäre es trotzdem rechtlich sauber die Waffe mit ins Wirtshaus zu nehmen? Oder ist der Wirtshausbesuch nach der Ansitzjagd nicht zu empfehlen?
Waidmannsheil
Alexander