Waffen darf er dann z. Zt. aber keine besitzen!Freund von mir hat letztes Jahr im Mai die Prüfung in Ba Wü bestanden.
Beruflich kam er nicht zum Jagen, somit hat er auch keinen Jagdschein beantragt.
Nun meint ein anderer Kumpel er soll jetzt unbedingt den Jagdschein beantragen weil sonst sein Prüfung verfallen würde.
Hat er Recht?
Wenn ja, wie lange gilt so eine Jägerprüfung in Ba-Wü?
TH