unglaublich dass er den Schein behalten darf. aber eines wird er wohl hoffentlich gelernt haben, ein angeschnittenes Reh ist keine 2000 Euro wert.Der Schütze wurde nun zu einer Strafe von 2000 € verurteilt. Er darf seinen Jagdschein behalten. Die Schadensersatzhöhe steht noch nicht fest.
Das ist jetzt nicht der vom Edersee oder?
Ich denke, der war gemeint!
grosso
nein, sondern der KLM-Schütze wegen Anschneidens eines Reh in Osterhofen, s. Fadenstart.Das ist jetzt nicht der vom Edersee oder?
Ab 60TS muss, davor kann dieund dass es strafrechtlich bei einer Geldstrafe bewendet, heißt nicht, dass die UJB gehindert wäre, den JS zu entziehen!
Stimmt, aber da die Tat mit einer Waffe verübt wurde, könnten diese Erlaubnisse entzogen werden (eventuell unzuverlässig).die 60 TS sind eine waffenrechtliche Grenze, die mW jagdrechtlich nicht von Belang ist
Kannst du vielleicht kurz Licht ins dunkle bringen von welchem der beiden Fälle du hier sprichst?Der Schütze wurde nun zu einer Strafe von 2000 € verurteilt. Er darf seinen Jagdschein behalten. Die Schadensersatzhöhe steht noch nicht fest.
Kannst du vielleicht kurz Licht ins dunkle bringen von welchem der beiden Fälle du hier sprichst?