Wieder ein erschossener Hund......

z/7

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10 Jul 2011
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Immerhin, er wurde verurteilt. Sein Handeln war nicht gerechtfertigt.

Über die Höhe des Strafmaßes kann man geteilter Meimung sein. Immerhin dürfte der Sachwert eines Hundes selbst ohne Ausbildung deutlich über dem eines Stück Wildes liegen.

Ein paar Jahre ohne Jagdschein über sein vorschnelles unbedachtes Handeln nachdenken hätte dem guten Mann sicher nicht geschadet. Der Umgang mit Schußwaffen erfordert ein gewisses Maß an Überlegtheit und Selbstbeherrschung, das hier offensichtlich nicht vorlag.

Mehr als ein paar Tausend Euro wird die Entschädigung für den Hund auch nicht sein.
 
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Der Schütze wurde nun zu einer Strafe von 2000 € verurteilt. Er darf seinen Jagdschein behalten. Die Schadensersatzhöhe steht noch nicht fest.
unglaublich dass er den Schein behalten darf. aber eines wird er wohl hoffentlich gelernt haben, ein angeschnittenes Reh ist keine 2000 Euro wert.

Hoffentlich geht der nicht mehr so schnell irgendwo jagen.
 
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und dass es strafrechtlich bei einer Geldstrafe bewendet, heißt nicht, dass die UJB gehindert wäre, den JS zu entziehen!
 
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und dass es strafrechtlich bei einer Geldstrafe bewendet, heißt nicht, dass die UJB gehindert wäre, den JS zu entziehen!
Ab 60TS muss, davor kann die UJB (Korrektur: Waffenbehörde) tätig werden. Die 2000€ können ja alles mögliche sein (Einstellung gegen Auflage, Geldstrafe in 1-2000 Tagessätzen (überspitzt)).
 
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