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Dann ist deine Sachbearbeiterin nicht informiert!
Sie soll im Bayrischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach dem Schreiben mit dem Geschäftszeichen
F8-2130-I/79
fragen.
Stammen tut dieses Schreiben von der ltd. Ministerialrätin Helene Bauer mit dem Inhalt,
" .....im Ergebnis wird die Jagd mit Vorderladerwaffen als unzulässig angesehen".
Das Bedürfnis Jagd entfällt seit 2015 um Schwarzpulver mit dem Erlaubnisschein nach §27 zu erwerben.
Du kriegst zumindest in Ober und Niederbayern in keiner Behörde mehr Schwarzpulver, wenn nur Jagd ansteht.
Prinzipiell interessante Rechtsauffoderung.
Es gibt einen Jagdschein der Bundesweit gültig ist.
Es gibt ein Bundeswaffengesetz das wie der Name vermuten lässt Bundesweit gültig ist.
Somit kann eine bayrische Behörde dem Bayern der in einem anderen Bundesland waidwerkt verbieten Waffen zu verwenden die er dort legal nutzen darf ?