Wiesenschaden - Brauche Eure Hilfe !!

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Wiesenschaden im Odenwald (Baden Württemberg)

Es geht um einen recht „klassischen“ Wiesenschaden in meinem Odenwaldrevier 330ha und 1/3 Wald und 2/3 Feld.
Entstehung : Ende September 2005
Anmeldung durch den Landwirt : 14.11.2005
Der Schaden wurde für 4 Flurstücke angemeldet, allerdings mit dem Zusatz "u.a.".
Der Zusatz "u.a." ist jawohl schon eine Frechheit, oder ?

Wir haben mehrfach (3-4 mal) versucht mit dem Landwirt eine einvernehmliche Regelung zu treffen, auch wenn der Schaden zu spät angemeldet wurde. Die verspätete Anmeldung hat er mir gegenüber mündlich auch zugegeben. Begründung : Ich melde ja sonst jede Woche Wildschaden an. Seit November übrigens der einzige angemeldete Schaden im Revier :)
Der Landwirt hat in diesen Gesprächen mehrfach die Beseitigung des Schadens durch die Pächter abgelehnt, da wir dies nicht richtig machen würden. Insbesondere wollte er uns die zu verwendenden Gerätschaften vorschreiben. Kreiselegge usw. Ich hab´s dann irgendwann aufgeben, da ich der Meinung bin, wer die Beiseitigung des Schadens ablehnt, hat fast alle Ansprüche verwirkt, vom Ertragsausfall mal abgesehen, aber der wäre eh gering gewesen.

Im Januar, Februar und März ist dann in diesem Fall schlichtweg NIX passiert…

Am 6. April hat dann auf Einladung der Gemeinde (gleichzeitig Notvorstand der Jagdgenossenschaft !!) der Termin zur gütlichen Einigung stattgefunden. Leider konnten wir zu dem Termin nicht erscheinen, da ich im Urlaub war (Einladung ging auch im Urlaub zu) und mein Mitpächter verhindert war. Er hat sich vorher allerdings entschuldigt, ich habe dies selbstverständlich nachträglich auch bereits getan.

Der Landwirt hat im Vorfeld übrigens 450,- € gefordert.

Der Schaden wurde jetzt auf 715,- € geschätzt und wir, die Goldesel :) , sollen auch noch 100% der Verfahrenskosten zahlen (wenn auch nur 46,- €). Über diese Kosten liegt uns ein Vorbescheid der Gemeinde vor.

Insbesondere bemerkenswert :

- es wurden angeblich 5500 m² geschädet (was ungefähr sogar als Fläche auf der Schaden entstanden ist stimmt, allerdings ist die Fläche nicht zu 100% geschädigt sondern vielleicht zu 30-40%).
- Der Ertragsausfall wurde mit 8 Cent je m² also 440,- € festgesetzt.
- Die Herstellungskosten der Wiese mit 5 Cent also 275,- € festgesetzt.

Als geschädigte Grundstücke wurden jetzt 7 Flurstücke angegeben (lt. Antrag waren nur 4 geschädigt, siehe oben). Es gibt keine Aufteilung welche Schäden auf welchen Flurstücken entstanden sind.

Desweiteren wurden wir informiert, dass bereits am 23.11.2005 eine „Besichtigung“ der Grundstücke durch den Schätzer stattfand. Klasse, oder ?!?

Ich habe hierzu nun folgende Fragen :

1.) Muss ich gegen den Vorbescheid Einspruch bei der Gemeinde einlegen ?
2.) oder muss ich beim Amtsgericht incl. Anwalt dagegen klagen ?
3.) Wo kann ich mich über die Schätzer beschweren, denn eine Besichtigung ohne Pächter und Schätzung dieses Schadens als Totalausfall ist eine echte Frechheit und sicher nur wegen des guten Verhältnisses mit der Gemeinde bzw. den beteiligten Personen möglich. Ein Schelm wer hier kölsche Klüngel vermutet 
4.) Ist die Gemeinde als Notvorstand der Jagdgenossenschaft überhaupt zuständig ? Oder muss Sie das Verfahren abgeben ?
5.) Sind die 8 Cent für diese Wiese korrekt ? Es handelt sich laut Schätzung um eine mittlere Ertragslage. Die Wiese liegt allerdings im Odenwald auf ca. 400m ü.N.N.

6.) Müssen nicht vom Ertrag in Höhe von 8 Cent je m² noch die Kosten für die Ernte abgezogen werden ? Diese entstehen dem Landwirt ja schließlich nicht. Mal abgesehen davon, dass er natürlich diese Wiese dieses Jahr mähen und auch noch einige Ballen einfahren wird…

6.) Sind die Verfahrenskosten wirklich komplett vom Pächter zu tragen ?

7.) Hat der Landwirt aufgrund seiner Mitwirkungspflicht und der Pflicht den Schaden für die Pächter so gering wie möglich zu halten, überhaupt das Recht die Beseitigung durch uns zu verweigern ? Wir haben einen eigenen Schlepper und schon mehrfach Wiesenschäden beseitigt.

Wie Ihr seht, eine ziemlich verfahrene Geschichte, da nicht gerade zügig, fair und ehrlich bearbeitet wurde. Aber immerhin haben wir es jetzt einmal Schwarz auf Weiß, wie sich die Gemeinde positioniert. Ich möchte diesen Fall nutzen, um Klarheit darüber zu bekommen, ob wir wirklich die Goldesel sind oder ob wir nicht evtl. auch gewisse Rechte haben.

Ich bin für jede Hilfe zu obigen Fragen und konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen dankbar ! Selbstverständlich werde ich über den Ausgang berichten, hoffentlich nicht unter www.hornbergerschiessen.de...
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rebhahn:
Wiesenschaden im Odenwald (Baden Württemberg)

Es geht um einen recht „klassischen“ Wiesenschaden in meinem Odenwaldrevier 330ha und 1/3 Wald und 2/3 Feld.
Entstehung : Ende September 2005
Anmeldung durch den Landwirt : 14.11.2005
Der Schaden wurde für 4 Flurstücke angemeldet, allerdings mit dem Zusatz "u.a.".
Der Zusatz "u.a." ist jawohl schon eine Frechheit, oder ?

Wir haben mehrfach (3-4 mal) versucht mit dem Landwirt eine einvernehmliche Regelung zu treffen, auch wenn der Schaden zu spät angemeldet wurde. Die verspätete Anmeldung hat er mir gegenüber mündlich auch zugegeben. Begründung : Ich melde ja sonst jede Woche Wildschaden an. Seit November übrigens der einzige angemeldete Schaden im Revier :)
Der Landwirt hat in diesen Gesprächen mehrfach die Beseitigung des Schadens durch die Pächter abgelehnt, da wir dies nicht richtig machen würden. Insbesondere wollte er uns die zu verwendenden Gerätschaften vorschreiben. Kreiselegge usw. Ich hab´s dann irgendwann aufgeben, da ich der Meinung bin, wer die Beiseitigung des Schadens ablehnt, hat fast alle Ansprüche verwirkt, vom Ertragsausfall mal abgesehen, aber der wäre eh gering gewesen.

Im Januar, Februar und März ist dann in diesem Fall schlichtweg NIX passiert…

Am 6. April hat dann auf Einladung der Gemeinde (gleichzeitig Notvorstand der Jagdgenossenschaft !!) der Termin zur gütlichen Einigung stattgefunden. Leider konnten wir zu dem Termin nicht erscheinen, da ich im Urlaub war (Einladung ging auch im Urlaub zu) und mein Mitpächter verhindert war. Er hat sich vorher allerdings entschuldigt, ich habe dies selbstverständlich nachträglich auch bereits getan.

Der Landwirt hat im Vorfeld übrigens 450,- € gefordert.

Der Schaden wurde jetzt auf 715,- € geschätzt und wir, die Goldesel :) , sollen auch noch 100% der Verfahrenskosten zahlen (wenn auch nur 46,- €). Über diese Kosten liegt uns ein Vorbescheid der Gemeinde vor.

Insbesondere bemerkenswert :

- es wurden angeblich 5500 m² geschädet (was ungefähr sogar als Fläche auf der Schaden entstanden ist stimmt, allerdings ist die Fläche nicht zu 100% geschädigt sondern vielleicht zu 30-40%).
- Der Ertragsausfall wurde mit 8 Cent je m² also 440,- € festgesetzt.
- Die Herstellungskosten der Wiese mit 5 Cent also 275,- € festgesetzt.

Als geschädigte Grundstücke wurden jetzt 7 Flurstücke angegeben (lt. Antrag waren nur 4 geschädigt, siehe oben). Es gibt keine Aufteilung welche Schäden auf welchen Flurstücken entstanden sind.

Desweiteren wurden wir informiert, dass bereits am 23.11.2005 eine „Besichtigung“ der Grundstücke durch den Schätzer stattfand. Klasse, oder ?!?

Ich habe hierzu nun folgende Fragen :

1.) Muss ich gegen den Vorbescheid Einspruch bei der Gemeinde einlegen ?
2.) oder muss ich beim Amtsgericht incl. Anwalt dagegen klagen ?
3.) Wo kann ich mich über die Schätzer beschweren, denn eine Besichtigung ohne Pächter und Schätzung dieses Schadens als Totalausfall ist eine echte Frechheit und sicher nur wegen des guten Verhältnisses mit der Gemeinde bzw. den beteiligten Personen möglich. Ein Schelm wer hier kölsche Klüngel vermutet &#61514;
4.) Ist die Gemeinde als Notvorstand der Jagdgenossenschaft überhaupt zuständig ? Oder muss Sie das Verfahren abgeben ?
5.) Sind die 8 Cent für diese Wiese korrekt ? Es handelt sich laut Schätzung um eine mittlere Ertragslage. Die Wiese liegt allerdings im Odenwald auf ca. 400m ü.N.N.

6.) Müssen nicht vom Ertrag in Höhe von 8 Cent je m² noch die Kosten für die Ernte abgezogen werden ? Diese entstehen dem Landwirt ja schließlich nicht. Mal abgesehen davon, dass er natürlich diese Wiese dieses Jahr mähen und auch noch einige Ballen einfahren wird…

6.) Sind die Verfahrenskosten wirklich komplett vom Pächter zu tragen ?

7.) Hat der Landwirt aufgrund seiner Mitwirkungspflicht und der Pflicht den Schaden für die Pächter so gering wie möglich zu halten, überhaupt das Recht die Beseitigung durch uns zu verweigern ? Wir haben einen eigenen Schlepper und schon mehrfach Wiesenschäden beseitigt.

Wie Ihr seht, eine ziemlich verfahrene Geschichte, da nicht gerade zügig, fair und ehrlich bearbeitet wurde. Aber immerhin haben wir es jetzt einmal Schwarz auf Weiß, wie sich die Gemeinde positioniert. Ich möchte diesen Fall nutzen, um Klarheit darüber zu bekommen, ob wir wirklich die Goldesel sind oder ob wir nicht evtl. auch gewisse Rechte haben.

Ich bin für jede Hilfe zu obigen Fragen und konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen dankbar ! Selbstverständlich werde ich über den Ausgang berichten, hoffentlich nicht unter www.hornbergerschiessen.de...
<HR></BLOCKQUOTE>
1.Widerspruch ist immer gut schon alleine um Fristen zu waren.
2.Bei allen anderen Fragen würde ich mal bei der Jagbehörde bzw. beim Landesjagdverband nachfragen, soweit ich weis sind beim anmelden von Wildschäden in NRW 14 Tage Frist einzuhalten.Bin mir aber nicht sicher.
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SCHADENSMINDERUNGSPFLICHT -

Die Schadensminderungspflicht besagt, dass jeder dem ein Schaden entsteht oder entstanden ist, sich so zu verhalten hat, als gäbe es niemanden den er zum Ersatz dieses Schadens in Regress nehmen könnte.

Ein entstehender Schaden ist also so gering als möglich zu halten.


Zitat :
"Der Landwirt hat in diesen Gesprächen mehrfach die Beseitigung des Schadens durch die Pächter abgelehnt, da wir dies nicht richtig machen würden. Insbesondere wollte er uns die zu verwendenden Gerätschaften vorschreiben."

----------------

Widerspruch gegen die Schadensfeststellung:
- verspätete anmeldung;
- unglare Schadensanmeldung( wen bei der Flusstüksanmeldung mit u.a. anliegende Flusstücke gemeint sind, fällts allerdings flach...)

Den Wiederspruch gegen den Anspruchsteller und Jagdgenossenschaft / Gemeinde stellen, den Ersatzpflichtig ist gestezl.die Jagdgenossenschaft; die können aber den Schaden trotz Verfahrensmängel nicht zu deinen Ungunsten Akzeptieren !

Und haben damit erstaml die Papnase auf...


Andreas
 
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Erstmal danke für Eure Hilfe, Einspruch werden wir auf jeden Fall einlegen.
Die restlichen Antworten werde ich wohl selbst im Laufe der Zeit finden müssen :)

Waidmannsheil aus dem Odenwald !
 
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Wir haben einen Landwirt im Revier, bei dem wir die Schäden auch nicht selbst beseitigen dürfen. Leider liegen die Ursprünge vor meiner Zeit, daher kann ich mit den genauen rechtlichen Begründungen nicht helfen. Unsere Pächter haben aber seinerzeit einiges probiert und eruiert, mit dem Fazit: er ist nicht verpflichtet, uns da ranzulassen.

Die Schadenminderungspflicht greift hier wohl nur bedingt, sofern er begründete Zweifel an der sachgerechten Ausführung hat.
Oder anders: Wenn Du mir eine Beule ins Auto fährst, muss ich Dich auch nicht mit Spachteldose und Spraydose daran werkeln lassen, um den Schaden (für Dich) gering zu halten.
 
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Ich nehme diesen Fall mal wieder auf.

Bei mir ist in den vergangenen Jahren auch bei einem einzelnem Landwirt Schaden entstanden. Im Winter haben die Sauen punktuell gebrochen, vielleicht auf 10-20m Breite und 100-150m Länge.

Wie wird nun der Wildschaden berechnet ?

Ertragsausfall kann es doch normalerweise NICHT geben, da in dieser Zeit nicht gemäht wird (wurde auch effektiv nicht).

Wiederherstellungskosten der Wiese - sind dort 5ct/m2 noch realistisch ?

Ich will mich mit dem Mann einigen und nicht auf irgendwelche Fristen verweisen, aber es soll sich doch in einem realistischen Rahmen bewegen.
 
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Es geht sogar um die letzten 3 Jahre - er hat den Schaden selbst behoben und gesagt, er rechnet mal. Jetzt kam er mit einer Rechnung an, wie folgt:

Z.B. ein Jahr: 1,5 ha (meiner Meinung nach eher 1.500m2 echter Schaden)
Kreiselegge + Schlepper (80 Euro/ha) 120 Euro
Saatgut (4 Euro/kg, 40 kg/ha) 240 Euro (wobei mir die Genossenschaft einen Preis von 2.70 Euro/kg genannt hat)
Macht zusammen 360 Euro

Natürlich muss er mit den Maschine etwas großzügiger arbeiten. Aber wenn ich die 3-10ct für die Wiederherstellung rechne, dann wäre ich selbst bei doppelter Fläche und Maximalpreis nur bei 300 Euro.

Deswegen auch die Frage, wie "großzügig" vermessen die Schätzer wohl eine Schadensfläche ?

Wie gesagt, um versäumte Fristen will ich mich gar nicht streiten.

Weiterhin säen die hier das Ackergras sowieso alle paar Jahre neu ein, das spart er sich natürlich auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gibt's en Grund, dass du darauf eingehst?

Falls ja, geb ihm Summe X die du für angemessen hälst unterhalb seiner Aufstellung. Danach den deutlichen Hinweis, dass das nur dein guter Wille ist und du in Zukunft nur noch den fristgerecht angemeldeten Schaden mit ihm regulierst.

Großzügig wird da eigentlich nichts geschätzt. Zumindest war das in meinem Beisein bisher so. Die Flächen wurden zusammen begangen, abgeschritten, die % Zahl der Schädigung zusammen geschätzt und fertig.

Aber da kommt es ja auch immer auf das Verhältnis miteinander an.
 
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Ein weiterer großer Unsicherheitsfaktor ist die korrekte Vermessung der Schadfläche. Hat man die Möglichkeit die Schadfläche mit einer Drohne zu fotografieren und hat zuvor am Boden einen erkennbaren Vergleichsmaßstab gesetzt, z.B. 2 Pfosten im Abstand von <=10 m, lässt sich später anhand der Bilder die Fläche genauer bestimmen, als durch bloßes Schätzen.
 
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Wir reden hier, nach 3 Jahren seitens des Landwirts bisher toleriertem Schaden, darüber, ob du 300,- oder 360,- bezahlen willst?
Nein, wohl nicht, sondern eher über Schäden die a) nicht fristgerecht angemeldet und b) zum deutlichen Vorteil des Landwirtes, von ihm selbst, aufberechnet werden!

Jetzt kann man natürlich darüber streiten, ob man als Betroffener soetwas anerkennen muss, weil ja damit möglicherweise eine Spirale angetrieben wird.

Damit das genau nicht passiert..... Du verstehst?
Guter Wille ist ja recht und schön, aber wozu gibt es denn die klaren gesetzlichen Regelungen, wenn man sie als Betroffener selbst ad absurdum führen soll / möchte ?

Wildschaden?
Fristgerechte Anmeldung und dann den Schätzer dran, fertig! Ist für beide Seiten sicherer und für den Ersatzpflichtigen auf Dauer biller, weil angemessen berechnet wird.
 
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Gibt's en Grund, dass du darauf eingehst?

Falls ja, geb ihm Summe X die du für angemessen hälst unterhalb seiner Aufstellung. Danach den deutlichen Hinweis, dass das nur dein guter Wille ist und du in Zukunft nur noch den fristgerecht angemeldeten Schaden mit ihm regulierst.....
.
Und wenn schon so, dann schriftlich, mit dem Hinweis, dass zukünftig nur noch fristgerechte Anmeldung und Schätzung der gemeldeten Schäden akzeptiert wird.

...aber soll mal Jeder so machen, wie er denkt, dass es richtig ist :whistle:
 
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17 Feb 2015
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Knallt bei uns auch ab und zu wegen Wildschaden. Ist aber auch immer personenabhängig.
Die Schäden in den Feldern kontrollieren wir auch mit ner Drohne und machen Bilder. Da konnte man mit dem einen Jungbauern immer ne Lösung in beiderseitigem Einvernehmen finden.
 

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