Wiesenschaden im Odenwald (Baden Württemberg)
Es geht um einen recht „klassischen“ Wiesenschaden in meinem Odenwaldrevier 330ha und 1/3 Wald und 2/3 Feld.
Entstehung : Ende September 2005
Anmeldung durch den Landwirt : 14.11.2005
Der Schaden wurde für 4 Flurstücke angemeldet, allerdings mit dem Zusatz "u.a.".
Der Zusatz "u.a." ist jawohl schon eine Frechheit, oder ?
Wir haben mehrfach (3-4 mal) versucht mit dem Landwirt eine einvernehmliche Regelung zu treffen, auch wenn der Schaden zu spät angemeldet wurde. Die verspätete Anmeldung hat er mir gegenüber mündlich auch zugegeben. Begründung : Ich melde ja sonst jede Woche Wildschaden an. Seit November übrigens der einzige angemeldete Schaden im Revier
Der Landwirt hat in diesen Gesprächen mehrfach die Beseitigung des Schadens durch die Pächter abgelehnt, da wir dies nicht richtig machen würden. Insbesondere wollte er uns die zu verwendenden Gerätschaften vorschreiben. Kreiselegge usw. Ich hab´s dann irgendwann aufgeben, da ich der Meinung bin, wer die Beiseitigung des Schadens ablehnt, hat fast alle Ansprüche verwirkt, vom Ertragsausfall mal abgesehen, aber der wäre eh gering gewesen.
Im Januar, Februar und März ist dann in diesem Fall schlichtweg NIX passiert…
Am 6. April hat dann auf Einladung der Gemeinde (gleichzeitig Notvorstand der Jagdgenossenschaft !!) der Termin zur gütlichen Einigung stattgefunden. Leider konnten wir zu dem Termin nicht erscheinen, da ich im Urlaub war (Einladung ging auch im Urlaub zu) und mein Mitpächter verhindert war. Er hat sich vorher allerdings entschuldigt, ich habe dies selbstverständlich nachträglich auch bereits getan.
Der Landwirt hat im Vorfeld übrigens 450,- € gefordert.
Der Schaden wurde jetzt auf 715,- € geschätzt und wir, die Goldesel , sollen auch noch 100% der Verfahrenskosten zahlen (wenn auch nur 46,- €). Über diese Kosten liegt uns ein Vorbescheid der Gemeinde vor.
Insbesondere bemerkenswert :
- es wurden angeblich 5500 m² geschädet (was ungefähr sogar als Fläche auf der Schaden entstanden ist stimmt, allerdings ist die Fläche nicht zu 100% geschädigt sondern vielleicht zu 30-40%).
- Der Ertragsausfall wurde mit 8 Cent je m² also 440,- € festgesetzt.
- Die Herstellungskosten der Wiese mit 5 Cent also 275,- € festgesetzt.
Als geschädigte Grundstücke wurden jetzt 7 Flurstücke angegeben (lt. Antrag waren nur 4 geschädigt, siehe oben). Es gibt keine Aufteilung welche Schäden auf welchen Flurstücken entstanden sind.
Desweiteren wurden wir informiert, dass bereits am 23.11.2005 eine „Besichtigung“ der Grundstücke durch den Schätzer stattfand. Klasse, oder ?!?
Ich habe hierzu nun folgende Fragen :
1.) Muss ich gegen den Vorbescheid Einspruch bei der Gemeinde einlegen ?
2.) oder muss ich beim Amtsgericht incl. Anwalt dagegen klagen ?
3.) Wo kann ich mich über die Schätzer beschweren, denn eine Besichtigung ohne Pächter und Schätzung dieses Schadens als Totalausfall ist eine echte Frechheit und sicher nur wegen des guten Verhältnisses mit der Gemeinde bzw. den beteiligten Personen möglich. Ein Schelm wer hier kölsche Klüngel vermutet 
4.) Ist die Gemeinde als Notvorstand der Jagdgenossenschaft überhaupt zuständig ? Oder muss Sie das Verfahren abgeben ?
5.) Sind die 8 Cent für diese Wiese korrekt ? Es handelt sich laut Schätzung um eine mittlere Ertragslage. Die Wiese liegt allerdings im Odenwald auf ca. 400m ü.N.N.
6.) Müssen nicht vom Ertrag in Höhe von 8 Cent je m² noch die Kosten für die Ernte abgezogen werden ? Diese entstehen dem Landwirt ja schließlich nicht. Mal abgesehen davon, dass er natürlich diese Wiese dieses Jahr mähen und auch noch einige Ballen einfahren wird…
6.) Sind die Verfahrenskosten wirklich komplett vom Pächter zu tragen ?
7.) Hat der Landwirt aufgrund seiner Mitwirkungspflicht und der Pflicht den Schaden für die Pächter so gering wie möglich zu halten, überhaupt das Recht die Beseitigung durch uns zu verweigern ? Wir haben einen eigenen Schlepper und schon mehrfach Wiesenschäden beseitigt.
Wie Ihr seht, eine ziemlich verfahrene Geschichte, da nicht gerade zügig, fair und ehrlich bearbeitet wurde. Aber immerhin haben wir es jetzt einmal Schwarz auf Weiß, wie sich die Gemeinde positioniert. Ich möchte diesen Fall nutzen, um Klarheit darüber zu bekommen, ob wir wirklich die Goldesel sind oder ob wir nicht evtl. auch gewisse Rechte haben.
Ich bin für jede Hilfe zu obigen Fragen und konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen dankbar ! Selbstverständlich werde ich über den Ausgang berichten, hoffentlich nicht unter www.hornbergerschiessen.de...
Es geht um einen recht „klassischen“ Wiesenschaden in meinem Odenwaldrevier 330ha und 1/3 Wald und 2/3 Feld.
Entstehung : Ende September 2005
Anmeldung durch den Landwirt : 14.11.2005
Der Schaden wurde für 4 Flurstücke angemeldet, allerdings mit dem Zusatz "u.a.".
Der Zusatz "u.a." ist jawohl schon eine Frechheit, oder ?
Wir haben mehrfach (3-4 mal) versucht mit dem Landwirt eine einvernehmliche Regelung zu treffen, auch wenn der Schaden zu spät angemeldet wurde. Die verspätete Anmeldung hat er mir gegenüber mündlich auch zugegeben. Begründung : Ich melde ja sonst jede Woche Wildschaden an. Seit November übrigens der einzige angemeldete Schaden im Revier
Der Landwirt hat in diesen Gesprächen mehrfach die Beseitigung des Schadens durch die Pächter abgelehnt, da wir dies nicht richtig machen würden. Insbesondere wollte er uns die zu verwendenden Gerätschaften vorschreiben. Kreiselegge usw. Ich hab´s dann irgendwann aufgeben, da ich der Meinung bin, wer die Beiseitigung des Schadens ablehnt, hat fast alle Ansprüche verwirkt, vom Ertragsausfall mal abgesehen, aber der wäre eh gering gewesen.
Im Januar, Februar und März ist dann in diesem Fall schlichtweg NIX passiert…
Am 6. April hat dann auf Einladung der Gemeinde (gleichzeitig Notvorstand der Jagdgenossenschaft !!) der Termin zur gütlichen Einigung stattgefunden. Leider konnten wir zu dem Termin nicht erscheinen, da ich im Urlaub war (Einladung ging auch im Urlaub zu) und mein Mitpächter verhindert war. Er hat sich vorher allerdings entschuldigt, ich habe dies selbstverständlich nachträglich auch bereits getan.
Der Landwirt hat im Vorfeld übrigens 450,- € gefordert.
Der Schaden wurde jetzt auf 715,- € geschätzt und wir, die Goldesel , sollen auch noch 100% der Verfahrenskosten zahlen (wenn auch nur 46,- €). Über diese Kosten liegt uns ein Vorbescheid der Gemeinde vor.
Insbesondere bemerkenswert :
- es wurden angeblich 5500 m² geschädet (was ungefähr sogar als Fläche auf der Schaden entstanden ist stimmt, allerdings ist die Fläche nicht zu 100% geschädigt sondern vielleicht zu 30-40%).
- Der Ertragsausfall wurde mit 8 Cent je m² also 440,- € festgesetzt.
- Die Herstellungskosten der Wiese mit 5 Cent also 275,- € festgesetzt.
Als geschädigte Grundstücke wurden jetzt 7 Flurstücke angegeben (lt. Antrag waren nur 4 geschädigt, siehe oben). Es gibt keine Aufteilung welche Schäden auf welchen Flurstücken entstanden sind.
Desweiteren wurden wir informiert, dass bereits am 23.11.2005 eine „Besichtigung“ der Grundstücke durch den Schätzer stattfand. Klasse, oder ?!?
Ich habe hierzu nun folgende Fragen :
1.) Muss ich gegen den Vorbescheid Einspruch bei der Gemeinde einlegen ?
2.) oder muss ich beim Amtsgericht incl. Anwalt dagegen klagen ?
3.) Wo kann ich mich über die Schätzer beschweren, denn eine Besichtigung ohne Pächter und Schätzung dieses Schadens als Totalausfall ist eine echte Frechheit und sicher nur wegen des guten Verhältnisses mit der Gemeinde bzw. den beteiligten Personen möglich. Ein Schelm wer hier kölsche Klüngel vermutet 
4.) Ist die Gemeinde als Notvorstand der Jagdgenossenschaft überhaupt zuständig ? Oder muss Sie das Verfahren abgeben ?
5.) Sind die 8 Cent für diese Wiese korrekt ? Es handelt sich laut Schätzung um eine mittlere Ertragslage. Die Wiese liegt allerdings im Odenwald auf ca. 400m ü.N.N.
6.) Müssen nicht vom Ertrag in Höhe von 8 Cent je m² noch die Kosten für die Ernte abgezogen werden ? Diese entstehen dem Landwirt ja schließlich nicht. Mal abgesehen davon, dass er natürlich diese Wiese dieses Jahr mähen und auch noch einige Ballen einfahren wird…
6.) Sind die Verfahrenskosten wirklich komplett vom Pächter zu tragen ?
7.) Hat der Landwirt aufgrund seiner Mitwirkungspflicht und der Pflicht den Schaden für die Pächter so gering wie möglich zu halten, überhaupt das Recht die Beseitigung durch uns zu verweigern ? Wir haben einen eigenen Schlepper und schon mehrfach Wiesenschäden beseitigt.
Wie Ihr seht, eine ziemlich verfahrene Geschichte, da nicht gerade zügig, fair und ehrlich bearbeitet wurde. Aber immerhin haben wir es jetzt einmal Schwarz auf Weiß, wie sich die Gemeinde positioniert. Ich möchte diesen Fall nutzen, um Klarheit darüber zu bekommen, ob wir wirklich die Goldesel sind oder ob wir nicht evtl. auch gewisse Rechte haben.
Ich bin für jede Hilfe zu obigen Fragen und konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen dankbar ! Selbstverständlich werde ich über den Ausgang berichten, hoffentlich nicht unter www.hornbergerschiessen.de...