[Baden-Württemberg] Wild/Insektenwiese im Naturschutzgebiet

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Im Zuge der Neuverpachtung nächstes Jahr wollen wir der Jagdgenossenschaft, vertreten durch die Gemeinde, das Angebot machen in einem Naturschutzgebiet teilweise die Heckenpflege und Wiesenpflege zu übernehmen. Schutzzweck ist "Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines besonders vielgestaltigen Mosaiks wärmeliebender Pflanzengesellschaften mit vielen seltenen und geschützten Tier - und Pflanzenarten."

Die Jagdausübung dort zu zulässig. das Gelände ist aber schwer begehbar, Menschen sind dort kaum. Dort gibt es nur RW und Hasen, neben Raubwild und -zeug.

Wir wollen dort zusätzlich Nistkästen für diverse Vogelarten sponsern und 1-2 reine Insektenwiesen anlegen. Zusätzlich Steinhaufen anlegen, da ich dort schon jede Menge Kriechzeugs gesehen habe. Das 17ha große Stück kommen auch Fallen. Ich schätze mal für müssen jedes Jahr 500€ aufbringen, wird ja tws. auch gefördert. Aber alles diskret, sonst sägt uns einer die 2 Sitze dort ab

Ja klar machen wir das auch wegen der Neuverpachtung. Das Gebiet kriegt dann ein JJ zur Betreuung, sonst ist es zuviel Arbeit.

Frage nun als Vorbereitung für Gespräche mit der Gemeinde: was dürfen wir überhaupt? Fragen tue ich noch, aber ich wollte etwas vorbereitet rein gehen.

In der Verordnung für das Gebiet steht: "Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile, zu einer nachhaltigen Störung oder zu einer Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung führen können."

Nistkästen sind ja neutral, aber Wiesen neu anlegen? Dort sind Wiesen und 2-3 Miniäcker mit Mais/Getreide.
Und kennt jemand noch sinnvolle Massnahmen?
 
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Im Zuge der Neuverpachtung nächstes Jahr wollen wir der Jagdgenossenschaft, vertreten durch die Gemeinde, das Angebot machen in einem Naturschutzgebiet teilweise die Heckenpflege und Wiesenpflege zu übernehmen. Schutzzweck ist "Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines besonders vielgestaltigen Mosaiks wärmeliebender Pflanzengesellschaften mit vielen seltenen und geschützten Tier - und Pflanzenarten."

Die Jagdausübung dort zu zulässig. das Gelände ist aber schwer begehbar, Menschen sind dort kaum. Dort gibt es nur RW und Hasen, neben Raubwild und -zeug.

Wir wollen dort zusätzlich Nistkästen für diverse Vogelarten sponsern und 1-2 reine Insektenwiesen anlegen. Zusätzlich Steinhaufen anlegen, da ich dort schon jede Menge Kriechzeugs gesehen habe. Das 17ha große Stück kommen auch Fallen. Ich schätze mal für müssen jedes Jahr 500€ aufbringen, wird ja tws. auch gefördert. Aber alles diskret, sonst sägt uns einer die 2 Sitze dort ab

Ja klar machen wir das auch wegen der Neuverpachtung. Das Gebiet kriegt dann ein JJ zur Betreuung, sonst ist es zuviel Arbeit.

Frage nun als Vorbereitung für Gespräche mit der Gemeinde: was dürfen wir überhaupt? Fragen tue ich noch, aber ich wollte etwas vorbereitet rein gehen.

In der Verordnung für das Gebiet steht: "Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile, zu einer nachhaltigen Störung oder zu einer Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung führen können."

Nistkästen sind ja neutral, aber Wiesen neu anlegen? Dort sind Wiesen und 2-3 Miniäcker mit Mais/Getreide.
Und kennt jemand noch sinnvolle Massnahmen?

Bevor Du Dir Gedanken machst, würde ich erst einmal nachfragen, denn es steht geschrieben:
Jede Handlung ist verboten die... eine Veränderung des Schutzgebietes bedeuten!
Ich würde Euch/Dir wünschen, das Du Erfolg mit Deinem Anliegen hast, aber??!!
D.T.
 
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Bevor Du Dir Gedanken machst, würde ich erst einmal nachfragen, denn es steht geschrieben:
Jede Handlung ist verboten die... eine Veränderung des Schutzgebietes bedeuten!
Ich würde Euch/Dir wünschen, das Du Erfolg mit Deinem Anliegen hast, aber??!!
D.T.
Heckenpflege wird dort gemacht, aber mehr in der Art "Jetzt hauen wir es mal weg" und die Wiesen könnten ja auf bestehenden landwirtschaftlichen Flächen stattfinden (Landwirt ist im Prinzip einverstanden). Aber ja, das könnte das Problem sein
 
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Puh,

schwierige Situation.

Ich vermute mal die Wiesen die vorhanden sind, sind als Dauergrünland deklariert. Wenn nicht, wie lange ist es schon Wiese?

Die kleinen Maisschläge könnten gute Kandidaten sein, wenn er denn plant diese irgendwann aus der Bewirtschaftungsfläche herauszunehmen. Wenn nicht, solltet ihr abklären wie ihr die Blüh/Bienenwiese gestalten wollt und ob ihr regelmäßig Bewirtschaftung und alle vier Jahre Tabula Rasa machen wollt, damit der Ackerstatus erhalten bleibt.
 

z/7

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Würd ich mich trotzdem schlau machen. Nichts ist ärgerlicher, als wenn sich bei einem langjährigen Forschungsprojekt plötzlich ein Parameter völlig ändert.
 
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Puh,

schwierige Situation.

Ich vermute mal die Wiesen die vorhanden sind, sind als Dauergrünland deklariert. Wenn nicht, wie lange ist es schon Wiese?

Die kleinen Maisschläge könnten gute Kandidaten sein, wenn er denn plant diese irgendwann aus der Bewirtschaftungsfläche herauszunehmen. Wenn nicht, solltet ihr abklären wie ihr die Blüh/Bienenwiese gestalten wollt und ob ihr regelmäßig Bewirtschaftung und alle vier Jahre Tabula Rasa machen wollt, damit der Ackerstatus erhalten bleibt.
Wiese seit mindestens 5 Jahren. Vermute auch Dauergrünland. Die Weisen sind auch eher schwer zu bewirtschaften, da tws. sehr steil und zwischen den Hecken.

Deshalb tendiere ich stark zu den kleinen (Mais) Schlägen. so 100qm Streifen, diese 2-3 x nah an den Hecken. Muss dann mal sehen, was der Landwirt "will"

Zur Forschung: ja, das kläre ich als nächsten Punkt. Nachher zählen die da Butterblumen und ich bringe was anderes aus...
 
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In NRW gibt es für alle FFH-Gebiete und viele Naturschutzgebiete sogenannte MAKOs Maßnahmenkonzepte.
Da steht eigentlich drin, was da passieren soll. Ich vermute in B-W ist das ähnlich.
 

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