Im Zuge der Neuverpachtung nächstes Jahr wollen wir der Jagdgenossenschaft, vertreten durch die Gemeinde, das Angebot machen in einem Naturschutzgebiet teilweise die Heckenpflege und Wiesenpflege zu übernehmen. Schutzzweck ist "Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines besonders vielgestaltigen Mosaiks wärmeliebender Pflanzengesellschaften mit vielen seltenen und geschützten Tier - und Pflanzenarten."
Die Jagdausübung dort zu zulässig. das Gelände ist aber schwer begehbar, Menschen sind dort kaum. Dort gibt es nur RW und Hasen, neben Raubwild und -zeug.
Wir wollen dort zusätzlich Nistkästen für diverse Vogelarten sponsern und 1-2 reine Insektenwiesen anlegen. Zusätzlich Steinhaufen anlegen, da ich dort schon jede Menge Kriechzeugs gesehen habe. Das 17ha große Stück kommen auch Fallen. Ich schätze mal für müssen jedes Jahr 500€ aufbringen, wird ja tws. auch gefördert. Aber alles diskret, sonst sägt uns einer die 2 Sitze dort ab
Ja klar machen wir das auch wegen der Neuverpachtung. Das Gebiet kriegt dann ein JJ zur Betreuung, sonst ist es zuviel Arbeit.
Frage nun als Vorbereitung für Gespräche mit der Gemeinde: was dürfen wir überhaupt? Fragen tue ich noch, aber ich wollte etwas vorbereitet rein gehen.
In der Verordnung für das Gebiet steht: "Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile, zu einer nachhaltigen Störung oder zu einer Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung führen können."
Nistkästen sind ja neutral, aber Wiesen neu anlegen? Dort sind Wiesen und 2-3 Miniäcker mit Mais/Getreide.
Und kennt jemand noch sinnvolle Massnahmen?
Die Jagdausübung dort zu zulässig. das Gelände ist aber schwer begehbar, Menschen sind dort kaum. Dort gibt es nur RW und Hasen, neben Raubwild und -zeug.
Wir wollen dort zusätzlich Nistkästen für diverse Vogelarten sponsern und 1-2 reine Insektenwiesen anlegen. Zusätzlich Steinhaufen anlegen, da ich dort schon jede Menge Kriechzeugs gesehen habe. Das 17ha große Stück kommen auch Fallen. Ich schätze mal für müssen jedes Jahr 500€ aufbringen, wird ja tws. auch gefördert. Aber alles diskret, sonst sägt uns einer die 2 Sitze dort ab
Ja klar machen wir das auch wegen der Neuverpachtung. Das Gebiet kriegt dann ein JJ zur Betreuung, sonst ist es zuviel Arbeit.
Frage nun als Vorbereitung für Gespräche mit der Gemeinde: was dürfen wir überhaupt? Fragen tue ich noch, aber ich wollte etwas vorbereitet rein gehen.
In der Verordnung für das Gebiet steht: "Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile, zu einer nachhaltigen Störung oder zu einer Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung führen können."
Nistkästen sind ja neutral, aber Wiesen neu anlegen? Dort sind Wiesen und 2-3 Miniäcker mit Mais/Getreide.
Und kennt jemand noch sinnvolle Massnahmen?