Wild, Wilderei, Strafen

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3 Aug 2003
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Ist ein angeschossenes, flüchtiges Reh noch Wild, also herrenlos? Oder hat die Inbesitznahme schon stattgefunden?

Wie sehen die Strafen bei Wilderei oder ggf. Diebstahl nach Aneignung dieses zu Tote gekommenen Rehs (durch Nichtjagdausübungsberechtigte) aus?
 
A

anonym

Guest
Ja / Nein.

Jagdwilderei. Nach Aneignung durch Dritte (Begehungsscheininhaber) für den Jagdausübungsberechtigten isses Diebstahl. Strafen hängen von den Umständen des Falles ab. Kann man so nicht sagen.

[ 14. August 2003: Beitrag editiert von: 9x19 ]
 

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