Wildbret / Rechnung

Registriert
10 Feb 2010
Beiträge
733
Ein Gastwirt möchte Wildbret von mir haben, das wird in der Schwarte/ Decke geliefert, aber er benötigt eine Rechnung von mir.
Darf ich ihm eine Rechnung ausstellen für das Gelieferte oder nicht.
 
Registriert
19 Jan 2014
Beiträge
1.322
Hi,
aber nicht vergessen, dass du eine MWSt nur ausweisen darfst, wenn du dazu berechtigt bist. Wenn Du berechtigt bist, weißt du das, hast du Zweifel, dann nicht.
Wmh
Peter
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.293
Warum sollte eine Privatperson auch auf die Idee kommen MwSt auszuweisen!?
 

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.452
Ich denke, da steht vor allem die Vorstellung dahinter, daß wer einnimmt, auch abführt. Gewinnversteuerung, Einkommenssteuer etc.

Jagd ist Liebhaberei, daraus entstehende Einkünfte müssen nicht versteuert werden. Der Versuch einer Aufrechnung gegenüber den getätigten Aufwendungen inclusive Ansitzzeiten verschafft Erkenntnis, warum das so ist. Da müßt man vom Finanzamt ja glatt noch was rauskriegen.
 
Registriert
19 Jan 2014
Beiträge
1.322
Danke... dann war mein Kommentar ja doch nicht so falsch und ich habe in die richtige Richtung gedacht ...
 
Registriert
21 Mrz 2007
Beiträge
5.669
Mein Gastwirt will natürlich auch eine Rechnung. Ich mach es ähnlich wie mit dem Block. Nur hab ich mir so ein Quittungsblock als Durchschreibeblock gekauft. Wird durchnummeriert und gut ist es. Wildmarken gibt es bei mir nicht, somit steht da nur eine laufende Nummer.

Robert
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Jagd ist Liebhaberei, daraus entstehende Einkünfte müssen nicht versteuert werden. Der Versuch einer Aufrechnung gegenüber den getätigten Aufwendungen inclusive Ansitzzeiten verschafft Erkenntnis, warum das so ist. Da müßt man vom Finanzamt ja glatt noch was rauskriegen.

Das ist pauschal behauptet falsch. Mit einer passenden Gewerbeanmeldung und natürlich einer entsprechender Ausübung der Tätigkeit ist das durchaus möglich. Den Unterschied zwischen Liebhaberei und Gewerbe sieht das Finanzamt in einer Gewinnerzielungsabsicht und wird das natürlich nur akzeptieren, wenn Hoffnung besteht, daß auch irgendwann in der Zukunft Steuern auf entstehende Gewinne gezahlt werden.

Mit der entsprechenden lokalen Vernetzung, der notwendigen Zeit, ggf. der Infrastruktur und ausreichender persönlicher Energie kann man unter dem Stichwort Jagd durchaus so einige gewerblichen Tätigkeiten ausführen und die entsprechenden Voraussetzungen von Jagdschein bis Jagdwerkzeug mit Augenmaß steuerlich geltend machen. Schwer angesagt ist aktuell beispielsweise die Vermietung von Waschbärfallen an Stadtbewohner und die fachgerechte Tötung und Entsorgung gefangener Tiere. Das ist auch gewerbliche Jagd, ganz klar und das kann man durchaus auch als nebenberuflicher Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerabführung tun. Wildhandel (ggf. in Kommission), Forstdienst, Fallwildentsorgung, gewerbliche Hundemeute, jagdliche Hundeausbildung usw. da kann man sehr kreativ sein, braucht aber auch zugehörige Einnahmen in passender Höhe. Wenn man aber jahrelang nur Minus schreibt und nie Steuern zahlt besteht natürlich die Gefahr einer rückwirkenden Einstufung als Liebhaberei mit bösem Erwachen.

Der Versuch als Begeher seine 2 Rehe zu verkaufen und die Kosten des Begehungsscheins oder gar des Jagdscheins dagegen abzusetzen wird aber zweifelsfrei vom FA belächelt. Da muss schon deutlich mehr kommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Da hast du recht. Ich kenne da verschiedenen Varianten, dazu man muss man aber schon Jagd leben und sich entsprechend drehen. Das ist nix für Leute, die schon als Begeher jammern, daß sie zu wenig Zeit haben.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
18
Zurzeit aktive Gäste
533
Besucher gesamt
551
Oben