Dusslige Frage,
muß man als Pächter für den Verkauf ein Gewerbe anmelden ?
Keine dusslige Frage. Die Antwort ist Nein.
Insofern hatte ich mich eh schon gefragt, was der Hintergrund der gewünschten "Gewerbeanmeldung" ist.
Vorsteuerabzugsberechtigung kanns nicht sein, weil ich ja "kleingewerbe" (§ 19) verstanden habe.
Also bliebe nur die Idee, die Investitionen für die Wildkammer im Rahmen E/Ü abschreiben zu können. Aber da wir ja unsere "Einnahmen" und "Gewinne" aus der Jagd bisher nicht versteuern müssen, sehe ich da auch keinen Sinn.
Aber vielleicht ist da noch ne andere Idee im Spiel.
Der einzige Vorteil wäre (was nicht gesagt wurde), dass man veredelte Endprodukte verkaufen könnte (Wurst und Schinken, Hackfleisch). Wer das möchte, sollte sich mal Gedanken über das Thema "Haftung" machen. Gerade bei Hackfleisch.
Im Zweifel hole ich mir hier nur regelmäßig die Veterinärbehörden ins Haus. Da müssten für mich schon handfeste Gründe vorliegen, um mir das anzutun.
Wobei ich bestätigen kann: je nach SB wird man sehr gut beraten - das liegt vielleicht daran, dass unser SB selbst Jäger ist.
P.S. Ich sehe kein Handwaschbecken mit berührungslosem Seifenspender und Warmwasser. Ist vielleicht hinter dem Fotografierenden. Das würde schon bemängelt werden.
P.P.S. hinten in der Rückwand sehe ich zwei schwarze Punkte. Das sind doch nicht etwa "alte Bohrlöcher"? ;-) Vor dem Besuch mit Silikon abdichten.
P.P.P.S Die Decke ist hoffentlich mir abwaschbarer Latexfarbe gestrichen....
... nur damit ihr mal merkt, auf was die Behörden so achten.
P.P.P.P.S Aber der Raum gefällt mir! Nur dass mich hier keiner missversteht.