Wildbret zerwirkt verkaufen

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20 Sep 2010
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Hallo,

ich möchte gerne ein klein Gewerbe anmelden und unser Fleisch (10 Rehwild und ca. 10 Schwarzwild) zerwirkt verkaufen, wir haben 2 getrennte Kühlschränke und einen Zerwirk Raum.

Wie muss ich vorgehen um die Wildbrethygieneverordnung einzuhalten.

Gruß, Olaf

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13 Feb 2008
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Ich würde mich einfach an das zuständige Veterinäramt wenden.
Haben wir bei einem Freund auch gemacht und sind da in allen Fragen rund um den Raum und die Vorschriften sehr gut beraten wurden.

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Trotz EU-Richtlinien die alles regeln, habe die örtl. Amts-Vet. da einen Spielraum. Daher vorher abklären, aus der Ferne kann man da nix sagen. In Oberbayern hat vor ein paar Jahren ein übereifriger Vet. fast die gesamte Direktvermarktung (Schafhalter) gekippt. Anderswo geht's normal zu.
Stimmt, kein Holz darf drin sein. Aber man muss auch was hinstellen damit die Leute was finden, dann einfach raus nehmen und gut ist es.
 
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Der Vertrieb als Jäger ist in 3 Stufen möglich:
1) in Decke/Schwarte (darf jeder Jäger bis zur Menge einer Tagesstrecke und max.100 km Entfernung)
2) Zerwirkt (dafür muss man sich formlos bei der zuständigen VetBehörde registrieren lassen - Email, Formular der Behörde o.ä.)
3) Verarbeitet (hier schlägt mit der Registrierung als Lebensmittelunternehmer der ganze Regelapparat zu)

Zum Vertrieb als zerwirktes, unverarbeitetes Wildbret reicht meines Wissens eine ordnungsgemäße Wildkammer und die formlose Registrierung (2).

Wenn dort aber Fleischwolf oder Gewürze stehen, sollte man die VetBehörde nicht für dumm verkaufen wollen. Selbst wenn man das nur für den Eigenbedarf dort stehen hat, sind die schlafenden Hunde schnell geweckt. Mit dem (unerlaubten) Vertrieb von verarbeitetem Wildbret (Bratwürste/Hack/...) ist die Zuverlässigkeit schnell dahin - und damit der Jagdschein ...

Es gibt abhängig von der zuständigen VetBehörde in meinem Umfeld einige Beispiele, in denen bei offensichtlich unerlaubtem Vertrieb noch nichts passiert ist. Darauf verlassen würde ich mich nicht, wenn der Jagdschein wichtig ist ...

WH ...
 
A

anonym

Guest
Dusslige Frage,

muß man als Pächter für den Verkauf ein Gewerbe anmelden ?

Keine dusslige Frage. Die Antwort ist Nein.
Insofern hatte ich mich eh schon gefragt, was der Hintergrund der gewünschten "Gewerbeanmeldung" ist.
Vorsteuerabzugsberechtigung kanns nicht sein, weil ich ja "kleingewerbe" (§ 19) verstanden habe.
Also bliebe nur die Idee, die Investitionen für die Wildkammer im Rahmen E/Ü abschreiben zu können. Aber da wir ja unsere "Einnahmen" und "Gewinne" aus der Jagd bisher nicht versteuern müssen, sehe ich da auch keinen Sinn.
Aber vielleicht ist da noch ne andere Idee im Spiel.

Der einzige Vorteil wäre (was nicht gesagt wurde), dass man veredelte Endprodukte verkaufen könnte (Wurst und Schinken, Hackfleisch). Wer das möchte, sollte sich mal Gedanken über das Thema "Haftung" machen. Gerade bei Hackfleisch.

Im Zweifel hole ich mir hier nur regelmäßig die Veterinärbehörden ins Haus. Da müssten für mich schon handfeste Gründe vorliegen, um mir das anzutun.
Wobei ich bestätigen kann: je nach SB wird man sehr gut beraten - das liegt vielleicht daran, dass unser SB selbst Jäger ist.


P.S. Ich sehe kein Handwaschbecken mit berührungslosem Seifenspender und Warmwasser. Ist vielleicht hinter dem Fotografierenden. Das würde schon bemängelt werden.

P.P.S. hinten in der Rückwand sehe ich zwei schwarze Punkte. Das sind doch nicht etwa "alte Bohrlöcher"? ;-) Vor dem Besuch mit Silikon abdichten.

P.P.P.S Die Decke ist hoffentlich mir abwaschbarer Latexfarbe gestrichen....

... nur damit ihr mal merkt, auf was die Behörden so achten.

P.P.P.P.S Aber der Raum gefällt mir! Nur dass mich hier keiner missversteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Hallo Frischling 69,

ich habe Dein Thema mal unter das Fach "Jagdpraxis" verschoben ich halte Deine Fragen und dieses Thema allgemein aber für zu wichtig und mit großem jagdlichen Bezug. Daher ist es zu schade dieses Thema im Off-Topic versickern und versauern zu lassen.

Grüße

T.
 
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Olaf,

Du bist schon auf gutem Wege. Der Raum und die Einrichtung machen einen guten Eindruck, die Anregungen von rocstFR solltest Du beherzigen, dazu sollte der Fussboden einen geruchssichen Abfluß haben.

Für die Bearbeitung von Wild reicht die Registrierung beim Veterinäramt, es gibt Jäger, die die Verarbeitung (Wurst etc.) beim Schlachter durchführen lassen.

Bei der genannten Wildmenge und auch noch weit darüberhinaus benötigst Du keine Gewerbeanmeldung!

Wünsche Euch eine gute Strecke und viel Freude in Eurem "Hobbyraum"!
 
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ich möchte gerne ein klein Gewerbe anmelden und unser Fleisch (10 Rehwild und ca. 10 Schwarzwild) zerwirkt verkaufen, wir haben 2 getrennte Kühlschränke und einen Zerwirk Raum.
Wie muss ich vorgehen um die Wildbrethygieneverordnung einzuhalten

Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Baustellen:
a) Die Genehmigung/Erlaubnis, zerwirktes Wild in Verkehr zu bringen - sprich Hygiene + Lebensmittelverordnung
b) die gewerbliche Tätigkeit - sprich Steuerrecht
für a) -> Veterinäramt wenn weiter verarbeitete Produkte (Wurst, Hackfleisch, ...) mit Abnahme der gesamten Infrastruktur (würde ich mir wegen 2x10 Stück im Jahr nicht antun)
für a) -> Antrag/Info zur Registrierung wenn Abgabe des Wildes zerwirkt und nicht weiterverarbeitet erfolgen soll
b) kannst Du Dir in der Größenordnung sparen, da das Finanzamt bei einem Jäger von Liebhaberei ausgeht, da die Kosten i.d.R. höher als die zu erzielenden Gewinne sind.
b) Gewerbeanmeldung muss erfolgen, wenn Du einen Wildhandelsbetrieb mit Ankauf weiterer Stücke aufmachen willst. Dann sprechen wir aber von einer ganz anderen Größenordnung
 
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6 Nov 2003
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2.521
....

Der einzige Vorteil wäre (was nicht gesagt wurde), dass man veredelte Endprodukte verkaufen könnte (Wurst und Schinken, Hackfleisch). Wer das möchte, sollte sich mal Gedanken über das Thema "Haftung" machen. Gerade bei Hackfleisch.

.....

Mit allem anderen ist Dir natürlich beizupflichten. Aber nur mit der Anmeldung eines Gewerbes könnte man noch lange keine veredelten Produkte verkaufen. Die permanente Präsenz der Veterinerbehörde wäre dabei nur ein Teilaspekt.

Hackfleisch geht übrigens lt. meiner Veterinärbehörde noch als Primärprodukt durch wenn nichts dazugetan wird (z.B. Gewürze).
 
A

anonym

Guest
Hackfleisch geht übrigens lt. meiner Veterinärbehörde noch als Primärprodukt durch wenn nichts dazugetan wird (z.B. Gewürze).

Ich habe lange mit meiner Veterinärbehörde telefoniert. Und um ehrlich zu sein, ich weiss nicht mehr, was sie genau dazu gesagt hat. Kann gut sein, dass Du Recht hast, dass Hackfleisch nicht unter "Veredelung" fällt. Aber sie hat mir auf jeden Fall von der Verkauf von Hackfleisch dringend abgeraten, weil ich ja nicht in der Hand habe, wie der Endverbraucher das behandelt. Und wenn dann das Hackfleisch ein paar Tage stehen gelassen wird, fällt der schwarze Peter dann doch auf mich zurück. Und das wäre bei einem Jäger weitaus dramatischer als bei Real, Aldi, o.ä.

So dass ich mich dazu entschlossen habe, Hackfleisch nur an gute Freunde abzugeben, bei denen ich mich darauf verlassen kann, dass sie es so verarbeiten, wie ich es ihnen sage.
 
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Kann gut sein, dass Du Recht hast, dass Hackfleisch nicht unter "Veredelung" fällt.
Nach meinem Wissensstand ist lediglich der aufgebrochene Wildkörper (im Stück - in der Decke) ein Primärprodukt und kann vom Jäger ohne weitere "Veterinärzulassung" in den Verkehr gebracht werden.

Bereits das Zerwirken erzeugt Sekundärprodukte, zu deren Gewinnung es zumindest einer geprüften Räumlichkeit bedarf.

basti
 

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