Wildbret zerwirkt verkaufen

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Anstatt hier Seiten mit mehr oder weniger guten Ratschlägen und Vermutungen zu füllen ist es doch nun wirklich der einfachste Weg sich vom zuständigen Vetamt vorab beraten zu lassen. Ist in jedem Fall die sicherste und vor allen Dingen weitaus billigste Alternative. Und wenn man Glück hat ist da auch jemand zuständig der selbst Jäger ist.
Und wenn man Pech hat, dann sitzt da jemand, der völlig überzogene Forderungen stellt denn man sollte nicht davon ausgehen, dass die Sachbearbeiter bei der Verterinärbehörde in ihrem Fachbereich kompetenter sind als ihre Kollegen im Jagd- und Waffenrecht.
Deshalb kann es weitaus billiger sein, sich vor dem Kontaktaufbau zur Behörde erst einmal schlau zu machen, z.B. mit der von mir nun schon zigmal verlinkten Broschüre des MLR BW.
 
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Die Jägerprüfungsordnung ist vom 07.02.2011. Wildkrankheiten und Wildbrethygiene bilden das Fachgebiet 5. Alle Fachgebiete müssen jeweils bestanden werden.

Und zwar sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlich/praktischen Prüfung, jeweils getrennt. Wie die anderen 4 Fächer auch.
 
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7 Jan 2017
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Ok, und welche Haken hast du ganz konkret in dem Formblatt gesetzt? Ich wüsste nicht welche Felder ich als Jäger mit Abgabe an Freunde da da jetzt ankreuzen müsste.
 
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27 Nov 2016
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Urproduktion, ist in Deinem Fall die Erlegung, das Aufbrechen und Kühlen des erlegten Wildes. Alles was darüber hinaus geht, wie abschwarten, Abbalgen, aus der Decke schlagen, Zerwirken ist keine Urproduktion mehr.
 

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