Deutschland Wilderei ? Angefahrenes Reh mitgenommen.

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Wurde dem Rehwild bei einem Unfall nachgestellt ?
Wurde es gefangen ?
Wurde es erlegt ?
Wurde es sich oder einem Dritten zugeeignet ?

Zueignung Definition:

Zueignen bedeutet die Inbesitznahme der fremden Sache mit dem Willen, sie nunmehr zumindest vorübergehend als eigene zu besitzen (Aneignung) und dem Eigentümer auf Dauer den ihm zustehenden Besitz vorzuenthalten (Enteignung).

Ich sehe hier 4x Nein. Es fehlt wie @Mohawk auch schon schrieb der Aneignungswille.

Ich wette auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder...


Da steht "oder", somit sollte das Nachstellen oder Fangen bereits ausreichen! Und gefangen wurde es ja unzweifelhaft.

Sicherlich wird das Verfahren eingestellt.
 
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Zur Zueignungsabsicht:
Nach meiner Rechtsauffassung beginnt die Zueignungsabsicht damit, dass der
Betroffene mit dem Objekt der Zueignung nach seinem Willen verfügt. Die
Mitnahme und Verbringung zum Tierarzt reicht da aus.
....allerdings bei unseren urbanen Richtern bin ich sicher, dass es zu keinen Rechtsfolgen kommt.
 
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Frage am Rande... aus aktuellem Anlass.
Wie verhält es ich wenn ein verunfalltes Stück am Straßenrand liegt, sowohl die Polizei als auch der Pächter informiert sind und beim eintreffen des Pächters das Stück verschwunden ist?
Dann freut man sich, weil man den Mist nicht wegmachen muss. Rechtlich ist es Wilderei wenn die Kreatur tot ist.

Problematisch ist es, weil man ja nicht immer weiß, ob das Stück dann auch wirklich tot war. Da hilft dann nur der Hund. Und man wünscht dem Unfallverursacher was Nettes.

"Lustig" wird es, wenn der Fahrer anruft und eine Versicherungsbescheinug will.

edit: habe zu spät gesehen, dass es schon Antworten gab
 
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Zur Zueignungsabsicht:
Nach meiner Rechtsauffassung beginnt die Zueignungsabsicht damit, dass der
Betroffene mit dem Objekt der Zueignung nach seinem Willen verfügt. Die
Mitnahme und Verbringung zum Tierarzt reicht da aus.
....allerdings bei unseren urbanen Richtern bin ich sicher, dass es zu keinen Rechtsfolgen kommt.
Auto klauen, rumfahren und abstellen ist auch kein vollendeter Kfz-Diebstahl. Trotzdem strafbar, aber weniger strafbewehrt.

Du musst am Ende die Absicht haben, das Ding zu behalten oder zu verwerten, was irgendwie zu einem Vermögenszuwachs bei Dir (oder wie hier auch bei einem Dritten) führen muss.

+++

Wo ich gerade auf dem Schlauch stehe, was ist denn eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, aber kein Wild ist? §292 Absatz 1, Nummer 2.
Damit sind doch sicher nicht Ansitzeinrichtungen gemeint.
 
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Frage am Rande... aus aktuellem Anlass.
Wie verhält es ich wenn ein verunfalltes Stück am Straßenrand liegt, sowohl die Polizei als auch der Pächter informiert sind und beim eintreffen des Pächters das Stück verschwunden ist?
Du wirst lachen.
Seit einigen Jahren hat sich bei uns ein gewisses Klientel niedergelassen.
Wenn eine Unfallmeldung von der Polizei kommt und du nicht unter 10 Minuten da bist ist das Stück in der Regel schon weg.
Ich hatte letztes Jahr einen Keiler in den Graben gelegt weil der zu schwer für den Wildträger war.
Bin nur heim gefahren und hab den Anhänger und eine Winde geholt, als ich 25 Minuten später wieder kam ging eine Schleifspur auf die andere Straßenseite und der Keiler war weg.
Selbst Hasen liegen nicht lange da, alles was irgendwie nach essbar aussieht ist weg.
Nur das Raubwild das mögen die nicht, das bleibt liegen.
 
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Du wirst lachen.
Seit einigen Jahren hat sich bei uns ein gewisses Klientel niedergelassen.
Wenn eine Unfallmeldung von der Polizei kommt und du nicht unter 10 Minuten da bist ist das Stück in der Regel schon weg.
Ich hatte letztes Jahr einen Keiler in den Graben gelegt weil der zu schwer für den Wildträger war.
Bin nur heim gefahren und hab den Anhänger und eine Winde geholt, als ich 25 Minuten später wieder kam ging eine Schleifspur auf die andere Straßenseite und der Keiler war weg.
Selbst Hasen liegen nicht lange da, alles was irgendwie nach essbar aussieht ist weg.
Nur das Raubwild das mögen die nicht, das bleibt liegen.

Musst du mal einen Tracker einbauen 🤪
 
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Der Sachverhalt ist nicht mit dem normalen Diebstahl vergleichbar. Bei Diebstählen im Allgemeinen gibt es einen Eigentümer, dessen Eigentumsrecht gebrochen wird.
Wild ist herrenlos und gehört niemandem. Ausschließlich der Jagdrechtsinhaber hat das Recht, sich Wild anzueignen. Die Mitnahme des Rehs zum Tierarzt ist Jagdwilderei. Nur der Jagdrechtsinhaber kann über das Reh verfügen.
Wenn sich Polizei und Staatsanwaltschaft auf diesen Blödsinn einließe, wären Wilderei- und Schwarzfischereidelikte garnicht mehr verfolgbar. Irgendwann
sind dann alle Wilddiebe mit dem Wild auf dem Weg zum Tierarzt um ne Todesbescheinigung zu holen und es dann dem Jäger zu bringen.

Und: Es gibt auch keinen Vermögensschaden bei der Wilderei. Das Stück Wild, welches sich der Wilderer aneignet, wurde vorher von keinem Jagdrechtsinhaber in Besitz genommen. Dem Jäger wurde also auch nichts gestohlen.
Diese Rechtsauffassung teilen Frauen wenn sie heiraten.
Das mag für deine Frau sicher zutreffen :ROFLMAO:
 
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dazu aus Hessen vom Ministerium an die Tierärztekammer:

 
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Fex

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Und: Es gibt auch keinen Vermögensschaden bei der Wilderei. Das Stück Wild, welches sich der Wilderer aneignet, wurde vorher von keinem Jagdrechtsinhaber in Besitz genommen. Dem Jäger wurde also auch nichts gestohlen.
Das ist so nicht richtig. Der Jagdpächter hat ein Aneignungsrecht. Nur wenn er dieses nicht ausübt, bleibt das Wild herrenlos (und wird i.d.R.) von der Strassenmeisterei entsorgt. Alleine mit der Fahrt zum Unfallort zeigt der JP an, dass der sein Recht ausüben wird...

Wenn er es schon in Besitz genommen hätte und Thorben-Malte entreisst es ihm, um es zum Tierarzt zu bringen, wäre es nicht mehr Diebstahl, sondern Raub...
 
G

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Macht sich der Unfallverursacher strafbar, wenn er das Wild mitnimmt?

Ja, er begeht Jagdwilderei (§ 292 StGB). Achtung: wird jedoch verletztes Wild mitgenommen, um es zu einem Tierarzt zu bringen, fehlt die Aneignungsabsicht und es liegt keine Wilderei vor !

Quelle:

 
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Macht sich der Unfallverursacher strafbar, wenn er das Wild mitnimmt?

Ja, er begeht Jagdwilderei (§ 292 StGB). Achtung: wird jedoch verletztes Wild mitgenommen, um es zu einem Tierarzt zu bringen, fehlt die Aneignungsabsicht und es liegt keine Wilderei vor !

Quelle:

Wie gesagt, ich sehe es anders UND es wurden schon Menschen angezeigt, die das Wild auf kürzestem Wege zur Polizei gefahren haben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Wie gesagt, ich sehe es anders UND es wurden schon Menschen angezeigt, die das Wild auf kürzestem Wege zur Polizei gefahren haben.

Es geht immer noch um verletztes Wild.
Da ist die Rechtsprechung ja nun eindeutig. Anzeigen kann man alles. Ob es strafrechtlich relevant ist, ist die andere Frage.
 

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