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Folgender Sachverhalt:
Stück Rehwild wurde von einem Auto auf einer Landstraße angefahren. Als Folge sind beide Hinterläufe gebrochen. Der tierliebe Stadtmensch lädt das Stück ein und fährt nach Hause in die Stadt. (weil seine Freundin ja im Tierschutzverein ist)
Zu Hause angekommen stellt man fest, dass die Verletzungen doch zu stark sind und bittet um Fangschuss seitens der Polizei.
Anfangsverdacht einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz ist gegeben.
Was sagt ihr zum Tatbestand der Wilderei ? Wenn es Fallwild wäre, ist die Antwort unstrittig. Aber beim lebendigen Stück ?
In meinen Augen liegt ein Anfangsverdacht vor.
Stück Rehwild wurde von einem Auto auf einer Landstraße angefahren. Als Folge sind beide Hinterläufe gebrochen. Der tierliebe Stadtmensch lädt das Stück ein und fährt nach Hause in die Stadt. (weil seine Freundin ja im Tierschutzverein ist)
Zu Hause angekommen stellt man fest, dass die Verletzungen doch zu stark sind und bittet um Fangschuss seitens der Polizei.
Anfangsverdacht einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz ist gegeben.
Was sagt ihr zum Tatbestand der Wilderei ? Wenn es Fallwild wäre, ist die Antwort unstrittig. Aber beim lebendigen Stück ?
In meinen Augen liegt ein Anfangsverdacht vor.