Ist zwar Hessen, auf die Schnelle überflogen, gilt es auch weitgehend für Baden-Württemberg.
Das Aufstellen von Fallen ist grundsätzlich nicht rechtswidrig. Es darf aber nur auf eigenem Grund oder mit Zustimmung des Grundstückeigentümers erfolgen. Nach dem Tierschutz müssen die Fallen geeignet sein, Kontrolle gehört auch dazu.
Die Anforderung an Jäger in BaWü sind höher. Es geht von Genehmigung, Art bis hin zur Kontrolle.
Wenn die Dame also eine Genehmigung hat, dann ist das zunächst einmal in Ordnung. Auf der anderen Seite wäre das Fangen von Fuchs und Co Wilderei. Ob der Fallentyp bei Katzen nun gegen der Tierschutz verstößt oder sie auch 2x am Tag kontrollieren muss, kann ich nicht sagen - wäre aber auch nicht dein Problem.
Im Fallenkurs sagte der Ausbilder, dass in Baden-Württemberg jeder Depp eine Falle kaufen kann und auf dem eigenen Grund theoretisch alles von Marder bis Katze fangen kann, kontrollierst du als Jäger aber nicht korrekt, bist du den Jagdschein los. Das ist das Ländle, in dem wir alle gut und gerne leben.
Ich würde es auf jeden Fall zur Anzeige bringen. Nachher behauptet noch jemand, du hast die Fallen aufgestellt. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass es gar nicht so verkehrt ist, wenn die Katzen so aus dem Verkehr gezogen werden. Töten darfst du sie als Jäger nicht und so können sie sich wenigstens nicht vermehren. Im Fundbüro abliefern – warum sollst du das tun, mach die Dame doch indirekt? Und wenn es eine wertvoller Kater ist und der dann keine cojones mehr hat, ist es womöglich noch Sachbeschädigung.
Aber man sieht mal wieder, wie bekloppt es geworden ist. Irgend jemand hat immer ein Problem und der Sachverhalt ist ja eigentlich nur, dass eine Katze wildert.