[Baden-Württemberg] Wilderei mit Fallen

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Mietze gefangen oder nicht. Mir geht darum, wirft ein Jäger 100gr. Mais zu viel an die Kirrung, ist er der größte Verbrecher. Oder wie die Polizei zu mir sagte: „Wenn ein dritter die Falle findet und zur Anzeige bringt, muss unter Umständen derJäger beweisen, dass es nicht seine illegale, nicht registrierte Fälle ist und der Fallenlehrgang vorzuweisen sei“
Ja und genau deshalb muss die Polizei deine Anzeige aufnehmen. Damit ist der Beweis schon erbracht.
 
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@Löffelmann war schneller (y) Wenn die Falle im eingezäunten Grundstück steht, ist es sogar für Wildtiere keine Wilderei, sondern eine OWi. Ich habe hier den Fall eines Fuchses gepostet, der mit dem Tellereisen in einer Scheune gefangen wurde und die Schnur abgerissen hat, mit der Kette am Ende angebunden war.
In die Scheune sind wir gekommen (mit Polizeibegleitung) in dem wir die Fuchsspur rückwärts mit dem Hund gearbeitet haben.
Einem Jäger wäre sicher mehr passiert, in dem Fall denke ich wurde sogar eingestellt.
Was mich interessieren würde: als Jäger muß man, um Fallen zu stellen, einen Lehrgang machen und Sachkunde nachweisen. Als Hinz und Kunz darf man das einfach so?
Wenn das einer der Kleintierzüchter das macht, dann darf er die Fallen stellen. Zum Töten im befriedeten Bezirk braucht es in Bayern dann zumindesten einen Jäger (sachkundige Person). Als bei uns die Fallenlehrgänge eingeführt wurden, war ich Ausbilder für den Landkreis. Da saßen ein paar Mal Kleintierzüchter im Lehrgang. Ist aber schnell eingeschlafen, bei "Dorfkindern" hat mich das sowieso gewundert.
Der Tierschutz fängt bei uns auch mit Drahtkastenfallen die verwilderten Bolzen. Wir dürfen es nicht.
In CZ steht in jedem Hühnerauslauf eine Eisenkastenfalle, teilweise mit lebenden Köder im extra Abteil.
Als sich die Kleintierzüchter noch vermehrt dem Marderfang widmeten, gab es keine zerfresseneen Autokabel nur nur gefühlt 10 % des Marderbestandes im urbanen Bereich.
 
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Wende dich an den LJV. Die sollen da ein Exempel statuieren und das juristisch vefolgen.
Meine Wunschvorstellung wäre, dass sich z.B. der LJV gemeinsam mit dem TS @Also und den Behörden arrangiert, dass die Aktion durch die entsprechenden Maßnahmen vollständig auf eine legale Ebene gelupft wird. Im Sinne des Wild- und allgemeinen Naturschutzes, wie schon einige Foristen geschrieben haben. Wenn ein Jagdverband jetzt noch gute Journalisten an der Hand hätte, würden sich solche Geschichten hervorragend für die positive Öffentlichkeitsarbeit eignen.

Waidmannsheil und Gruß, Concolor
 
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In Niedersachsen siehe unten

Wenn ich eine Katze sehe die 1 km vom nächsten Haus entfernt ist und ein Kiebietzküken erbeutet stelle ich da eine Lebendfalle auf.
Auch fange ich durchaus zu allen Jahreszeiten Nutrias.
Da ich spätestens jeden Morgen kontrolliere lasse ich das Wild das keine Jagdzeit hat frei.

Den Fall hier würde ich rechtlich mal vom LJV klären lassen.


(1) Die Jagdschutzberechtigten sind in ihrem Jagdbezirk befugt, 1. Personen, die dort unberechtigt jagen, die außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden oder die eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen, anzuhalten, ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen und ihre Personalien festzustellen, 2. wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind, und 3. wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden, und verwilderte Frettchen zu töten.
 
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Werte Gemeinde-

müssen nicht auch die von nicht jagdausübungsberechtigten Personen aufgestellten Lebend-Fallen mindestens einmal täglich kontrolliert werden?
Wäre da nicht ein grüner Ast über dem Graben oder Durchlauf als Indikator einfach zu kontrollieren?

Andererseits ist die dem Niederwild zuträgliche Arbeit der Katzenjagd nicht wirklich schädlich.

Warum genau wollen Sie die Katzenfängerin eigentlich loswerden?

derTschud, verwirrt
 
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Moment...
Ich darf mit meinem Fallenschein, welchen ich in NDS absolvierte, NICHT in NRW Fallen aufstellen.
ABER eine verrückte Katzenlady darf "Katzen"(wie ist die Selektion sichergestellt? Wie oft wird kontrolliert? Hat die Dame einen Fallenschein? Wurde sie kontrolliert?) auf fremden Grundstück fangen?
Ja ne is klar...



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Und wo bringen die vom Fundbüro die Katzen dann wohl hin?
Mein gesundes Rechtsemfinden sagt mir:
Es ist eigentlich egal wohin das Fundbüro die Katze gibt.
Du musst denen nur klarmachen das du nach einem Jahr, wenn sie niemand abgeholt hat, einen Anspruch auf die Fundsache hast.
In der Zwisachenzeit haben die sich um das Tier zu kümmern.
Füttern, impfen, entwurmen, kastrieren...
Die sollen sich also nicht einfallen lassen die ins Tierheim zu geben und zu vermitteln.
Oder noch schlimmer, einschläfern zu lassen.
Das wäre dann ja Fundunterschlagung.
 
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Ist zwar Hessen, auf die Schnelle überflogen, gilt es auch weitgehend für Baden-Württemberg.

Das Aufstellen von Fallen ist grundsätzlich nicht rechtswidrig. Es darf aber nur auf eigenem Grund oder mit Zustimmung des Grundstückeigentümers erfolgen. Nach dem Tierschutz müssen die Fallen geeignet sein, Kontrolle gehört auch dazu.

Die Anforderung an Jäger in BaWü sind höher. Es geht von Genehmigung, Art bis hin zur Kontrolle.

Wenn die Dame also eine Genehmigung hat, dann ist das zunächst einmal in Ordnung. Auf der anderen Seite wäre das Fangen von Fuchs und Co Wilderei. Ob der Fallentyp bei Katzen nun gegen der Tierschutz verstößt oder sie auch 2x am Tag kontrollieren muss, kann ich nicht sagen - wäre aber auch nicht dein Problem.

Im Fallenkurs sagte der Ausbilder, dass in Baden-Württemberg jeder Depp eine Falle kaufen kann und auf dem eigenen Grund theoretisch alles von Marder bis Katze fangen kann, kontrollierst du als Jäger aber nicht korrekt, bist du den Jagdschein los. Das ist das Ländle, in dem wir alle gut und gerne leben.

Ich würde es auf jeden Fall zur Anzeige bringen. Nachher behauptet noch jemand, du hast die Fallen aufgestellt. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass es gar nicht so verkehrt ist, wenn die Katzen so aus dem Verkehr gezogen werden. Töten darfst du sie als Jäger nicht und so können sie sich wenigstens nicht vermehren. Im Fundbüro abliefern – warum sollst du das tun, mach die Dame doch indirekt? Und wenn es eine wertvoller Kater ist und der dann keine cojones mehr hat, ist es womöglich noch Sachbeschädigung.

Aber man sieht mal wieder, wie bekloppt es geworden ist. Irgend jemand hat immer ein Problem und der Sachverhalt ist ja eigentlich nur, dass eine Katze wildert.
 
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