Wilderei??

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Gelöschtes Mitglied 2356

Guest
Hallo
Als ich heute Morgen zur Arbeit fuhr fand ich auf unserer Jagd einen Bock im Straßengraben der zuvor in der Nacht überfahren wurde. An dem Unfallfahrzeug muss ein größerer Schaden entstanden sein, da viele Plastikteile vom Kühlergrill und der Stoßstange umherlagen. Als ich heute Mittag dort vorbei fuhr war der Bock verschwunden.Nach dem ich die Gegend dort mit dem Hund abgesucht hatte fanden wir den Bock unweit von der Stelle wo er überfahren wurde in einer Fichtenschonung.Das Gehörn war bereits fachmännisch abgeschärft
Grüße fisko
 
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klar wilderei, denn da hat sich jemand teile des bockes unrechtmäßig angeeignet ...
 
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Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
25. Abschnitt - Strafbarer Eigennutz (§§ 284 - 297)
Gliederung
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 292
Jagdwilderei

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich

begangen wird.

kriegst du die "Hörner" allein da drunter :?:
 
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Duncan schrieb:
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
25. Abschnitt - Strafbarer Eigennutz (§§ 284 - 297)
Gliederung
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 292
Jagdwilderei

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich

begangen wird.

kriegst du die "Hörner" allein da drunter :?:

ja, denn auch das sammeln von abwurfstangen ohne berechtigung ist wilderei.

in dem fall fällt alles unter §292 (1) 2, da er sich eine sache zueignet oder ggf. auch nur beschädigt.

siehe hier auch unter punkt 4

http://www.djz.de/447,742/

wenn also selbst das einsammeln von abwurfstangen wilderei ist, dann ist es auch wilderei sich das gehörn von fallwild anzueignen ...
 
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uihhh schrieb:
in dem fall fällt alles unter §292 (1) 2, da er sich eine sache zueignet oder ggf. auch nur beschädigt.

Wäre dann nicht jeder, der ein Tier anfährt (und es damit beschädigt) ein Wilderer?
 
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november schrieb:
uihhh schrieb:
in dem fall fällt alles unter §292 (1) 2, da er sich eine sache zueignet oder ggf. auch nur beschädigt.

Wäre dann nicht jeder, der ein Tier anfährt (und es damit beschädigt) ein Wilderer?

fehlender vorsatz bei einem autofahrer ... ausser er fährt gezielt auf ein stück zu um es zu strecken u.s.w.

wenn du ein stück rehwild mit dem fahrrad anfährst, nachdem du es gehetz hast, wäre es wiederum wilderei ...
 
A

anonym

Guest
fisko01 schrieb:
... fanden wir den Bock unweit von der Stelle wo er überfahren wurde in einer Fichtenschonung. Das Gehörn war bereits fachmännisch abgeschärft

Vielleicht mal eine kleine Meldung an die lokale Prese machen?
Am besten als Datei/Mail und weitestgehend vorformuliert (".. am Morgen des ereignete sich an der ... ein Wildunfall mit Fahrerflucht ... bei seiner Rückkehr fand der Jagdpächter das verendete Tier in einem nahen Waldstück. Unbekannte hatten bereits ..." usw.), damit die Presseleute mgl. wenig Arbeit haben. Das steigert evtl. die Veröffentlichungswahrscheinlichkeit.

Den Hinweis, dass es sich um Wilderei handelt und dass du Anzeige erstattet hast (bzw. "... wirst", falls du's gar nicht vorhast ;-)) nicht vergessen!
Das macht das Ganze dramatischer und so hat der Täter wenigstens ein paar unruhige Momente, wenn er das selbst liest.

Zur Rechenschaft ziehen wirst du ihn wahrscheinlich nicht können, es sei denn, "Kommissar Zufall "hilft. Und dem wiederum hilfst du mit einer Pressemitteilung.

Name, Adresse und Telefonnummer nicht vergessen, denn nur aufgrund einer Mail und ohne Rückversicherung wird die Presse wohl nichts veröffentlichen, zumindest nicht, wenn sie halbwegs seriös sind. Und sofort, denn "Schnee von gestern" will niemand lesen.

Falls sich was herausstellt: mich würde mal interessieren, was das für Typen sind, die an fremdem Fallwild rumschnippeln ...
 
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Kommt drauf an, wenns schon durch deine inaugenscheinnahme in besitz genommen wurde handelt es sich einfach nur um diebstahl.
 
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Bevor man zur Presse läuft, die zuständigen Jäger fragen!
Vielleicht hat einer das Häuptl mitgenommen, um den Fallbock bei der nächsten Trophäenschau zu dokumentieren!

Weidmannsheil!
 
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§ 292 StGB: Jagdwilderei

I Objektiver Tatbestand
1. Sache, die dem Jagdrecht unterliegt:
Ja Trophäe, Abwurfstangen wurden schon erwähnt.
2. Sache, die fremden Jagdrecht oder Jagdausübungsrechts:
im eigenen Revier könnte man nach dem StGB straflos die Viecher zu klump fahren und sich dann aneignen :shock:

II Subjektiver Tatbestand
Zueignungsabsicht:
Nur wenige Autofahrer werden sich ihren Braten auf diese Weise besorgen, daher ist ein grds. Unfall keine Wilderei.
Hier hat aber jemand ziemlich gezielt, dh absichtlich die Trophäe geholt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2356

Guest
Hallo
Danke erst mal für die Antworten. Auf Nachfrage bei der Polizei hat sich herausgestellt das der Unfallfahrer die Polizei gerufen hatte. Da das Stück verendet war und wir zurzeit das Unfallwild nicht von der Straße wegräumen wurden wir nicht verständigt. Soweit so gut.
Bin am überlegen eine Anzeige gegen unbekannt zu machen.Dann erschein auch ein Artikel in der öffentlichen Presse.
Hätte ich morgens ein Foto gemacht würde ich den Bock bei der nächsten Trophäenschau erkennen. Es war einer von der Sorte die beim BFA so um die 400 € kosten. :roll:
Ein Knopfbock hätte wahrscheinlich auch niemand geklaut.

Grüße fisko
 
A

anonym

Guest
fisko01 schrieb:
Hallo
... Auf Nachfrage bei der Polizei hat sich herausgestellt das der Unfallfahrer die Polizei gerufen hatte. Da das Stück verendet war und wir zurzeit das Unfallwild nicht von der Straße wegräumen wurden wir nicht verständigt.

Das verstehe ich nicht:
entweder der Pächter nutzt sein Aneignungsrecht und holt das Wild weg oder er verzichtet darauf.
Dann ist die Polizei für die Entsorgung zuständig (die Entsorgung eines Rehbocks kostet die Allgemeinheit rd. 100 EUR).
Im letzteren Fall handelt es sich bei Aneignung des Gehörns dann nur noch um Diebstahl von der Polizei bzw. vom beauftragten Entsorgungsunternehmen (wie bei Sachen, die man vom Sperrmüll wegholt).
 
G

Gelöschtes Mitglied 2356

Guest
Das Wild liegt nicht mehr auf der Straße.Und somit hat der Straßenbaulastträger= Kreisverwaltung nichts mehr damit zu tun.
Grüße fisko
 
G

Gelöschtes Mitglied 2356

Guest
Bundesforstamt
Heute Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Bundesforst.
Grüße fisko
 

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